Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Abbruch des Ref? Durchgefallen - was dann?
Nedyar
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Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von Nedyar »

Hallo zusammen,

ich habe eine recht konkrete Frage, die glaube ich aus der Überschrift ersichtlich ist.
Ich habe einen Master Sonderpädagogik und das 1. Staatsexamen für sonderpädagogische Förderung absolviert und daraufhin das Ref abgebrochen, weil ich nicht in dem Beruf arbeiten möchte.

Aktuell bin ich für einen großen Träger in der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätig.

Ich wollte jetzt einfach nochmal wissen, ob man mit dem Lehramtsmaster die Berechtigung hat, im höheren Dienst zu arbeiten. Der Master ist ja pzinzipiell Voraussetzung dafür, aber geht das auch mit einem Lehramtsmaster? Ich bin da unsicher, weil ich beispielsweise auch einen Bachelor mit 180CP gemacht habe und nicht mit 210, die Wertung ist also irgendwie eine andere.

Hat jemand da Erfahrungen oder weiß genaueres? Bin bei meiner Recherche nicht weitergekommen.

Viele Grüße

MarlboroMan84
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Re: Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Du meinst also Stellen z.B. in irgendwelchen Bundesbehörden?

Grundsätzlich geht das auch ohne Staatsexamen direkt in den gehobenen oder höheren Dienst eingestellt zu werden, das betrifft in der Regel aber eher absolute Fachleute.

(hier ein Beispiel dafür http://www.baua.de/de/Ueber-die-BAuA/Au ... ntent.html)


GRundsätzlich geht das also, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung.


--

Ein Beispiel aus dem Landesbeamtengesetz NRW:

(1) Wer in das Beamtenverhältnis berufen werden soll, muss die für seine Laufbahn vorgeschriebene oder - mangels solcher Vorschriften - übliche Vorbildung besitzen (Laufbahnbewerber). In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (anderer Bewerber); dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung und Ausbildung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist oder die ihrer Eigenart nach eine besondere laufbahnmäßige Vorbildung und Fachausbildung zwingend erfordern.

Nedyar
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Re: Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von Nedyar »

Vielen Dank für die Antwort. Sehr nett.

Es ging mir bei meiner Frage tatsächlich um die theoretische Möglichkeit. Ich bin halt auch Berufsaussteiger und hab den genannten Abschluss. Und ich überlege gerade, ob ich noch nen Master in Sozialer Arbeit mache oder direkt Fort- und Weiterbildungen zur Systemischen Beratung machen soll. Oder was ganz anderes. Und da spielen ja auch so Formalia mit rein, ob man mit nem weiteren Master seine Berufsperspektiven verbessert, oder ob man lieber andere Fort-und Weiterbildungen macht. MFG

MarlboroMan84
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Re: Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Mit deinem Hintergrund ist es eher unrealistisch, dass du, abgesehen von der Lehrerlaufbahn, noch mal in die Beamtenlaufbahn reinkommst. Gerade der höhere Dienst ist sehr unwahrscheinlich.

Zumindest würde ich das nicht als vorrangiges Ziel meiner beruflichen Laufbahn sehen bzw. ich würde nicht studientechnisch darauf hinarbeiten.

Nedyar
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Re: Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von Nedyar »

Ja das stimmt. Das ist ja dann gleich immer Beamtenlaufbahn. Das war jetzt auch gar nicht mein Ziel.

Wie ist es denn grundsätzlich mit dem Öffentlichen Dienst, z.B. als Sozialpädagoge/Sozialarbeiter. Ist sowas denkbar? Bei privaten Trägern geht es (hat bei mir geklappt). Würde sich der öffentliche Dienst theoretisch auch eignen, oder stellen die sich quer?

MFG

MarlboroMan84
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Re: Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Generell in den öffentlichen Dienst ist kein Problem, allerdings wird das in 99,9% der Fälle als Angestellter sein. Aber das ist ja auch nichts schlechtes, der größte Teil der Beschäftigten im ÖD sind Angestellte. Sozialarbeiter usw. (auch an Schulen) sind nie Beamte.

Also wenn es dir generell um höhere Besoldungsstufen geht, also z.B. TV-L 13 o.ä., das ist natürlich möglich. Aber die Begrifflichkeit "gehobener Dienst, höherer Dienst" usw. sind halt Beamte. Deswegen habe ich angenommen, dass es dir um die Beamtenlaufbahn geht.

Nedyar
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Re: Mit Master Sonderpädagogik in den höheren Dienst?

Beitrag von Nedyar »

Huhu,

da habe ich mich tatsächlich in der Begrifflichkeit vertan. Um die Beamtenlaufbahn ging es mir nicht.

Ich war mir nicht sicher, ob man mit einem Lehramtsmaster _theoretisch_ im öffentlichen Dienst arbeiten kann.
Vielen Dank auf jeden Fall für die Antwort.

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