Hallo zusammen,
bin durch einen glücklichen Zufall auf dieses Forum gestoßen. Ich weiß nicht recht, ob mein Anliegen in diesem Unterforum nun richtig ist, sonst bitte verschieben!
Ich studiere momentan noch in BW Gymnasiallehramt und werde in 1 1/2 Jahren fertig sein. Ich bin mir nicht sicher, ob ich nach dem 1. Staatsexamen ins Ref gehen möchte, also das 2. Staatsexamen machen möchte. Mir schwirrt auch anderes durch den Kopf, was hier aber nicht zur Debatte steht.
Meine Frage ist nun: wie wird das denn gewertet, wenn ich kein 2. Staatsexamen mache? Ich und Kommilitonen gingen bis dato davon aus, dass das 1. Staatsexamen als abgeschlossenes wissenschaftliches Studium zählt und wer eben in die Praxis möchte, muss auch das 2. Staatsexamen machen. Nun wurde mir aber gesagt, dass dies als abgebrochene Ausbildung zählen würde und zur Folge auch mit Rentenkasse etc. problematisch wäre - entschuldigung, dass ich mich hierbei sehr schwammig ausdrücke, aber ich habe es genauso schwammig gesagt bekommen. Möchte nun aber gerne wissen, ob das wirklich stimmt.
Vielen lieben Dank und ich hoffe, ihr könnt mir damit weiterhelfen
Nach 1. Staatsexamen kein Ref
Re: Nach 1. Staatsexamen kein Ref
Als ersten Hinweis siehe hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Für die Rente dürfte es nicht von Bedeutung sein, WELCHEN Abschluss du nach einem Studium gemacht hast.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Für die Rente dürfte es nicht von Bedeutung sein, WELCHEN Abschluss du nach einem Studium gemacht hast.
Ja, abgeschlossen deshalb, weil man die dafür vorgesehene Prüfung (I. Staatsexamen) bestanden hat. Aber was meinst du mit "wissenschaftlich"? Kann ein Studium auch unwissenschaftlich sein? Oder meinst du, dass das Lehramtsstudium eines Unterrichtsfaches mit dem gewöhnlichen Studium dieses Faches gleichzusetzen ist? Das Lehramtsstudium dient nur der Vorbereitung auf eine staatliche Lehramtsprüfung. Ein Oberstudienrat mit dem studierten Unterrichtsfach Physik ist Lehrer und nicht Dipl.-Ing.MapleSyrup hat geschrieben:Ich und Kommilitonen gingen bis dato davon aus, dass das 1. Staatsexamen als abgeschlossenes wissenschaftliches Studium zählt
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
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Re: Nach 1. Staatsexamen kein Ref
Ich verstehe nicht ganz, wieso sich die Rentenkasse dafür interessieren sollte, ob Du nach deinem Studium Dein Ref machst oder nicht. Klar ist das abgeschlossen! Und klar gibts auch Alternativen, wenn die auch nicht so auf der Hand liegen, wie im Lehramt. Forschung, Verlage....
Und wissenschaftlich ist es selbstverständlich. Du hast ja auch die Berechtigung zur Promotion.
Persönlich denke ich eh, wenn Du nicht in die Schule willst, nicht ans Kumi, in die Schulforschung usw. dann verlierst Du durch das Ref nur Zeit und musst, wenn es dir nicht gefällt oder nicht gut läuft nachher noch begründen, warum du es überhaupt gemacht hast oder wieso es nicht das war, was du wolltest.
Und wissenschaftlich ist es selbstverständlich. Du hast ja auch die Berechtigung zur Promotion.
Persönlich denke ich eh, wenn Du nicht in die Schule willst, nicht ans Kumi, in die Schulforschung usw. dann verlierst Du durch das Ref nur Zeit und musst, wenn es dir nicht gefällt oder nicht gut läuft nachher noch begründen, warum du es überhaupt gemacht hast oder wieso es nicht das war, was du wolltest.
שָׁלוֹם
Re: Nach 1. Staatsexamen kein Ref
Ich kann mich erinnern, dass zu meiner Zeit in Bayern die Lehrämtler, die nicht auf Gymnasium studiert hatten, nach dem Staatsexamen noch Hauptseminare nachbelegen mussten, um promovieren zu dürfen. Ich meine, damals hieß es, dies seien keine akademischen Abschlüsse. Bei Grundschullehramt bin ich mir diesbezüglich absolut sicher, bei RS etc. mag ich mich aber auch täuschen. Ist lange her.Fränzy hat geschrieben: Und wissenschaftlich ist es selbstverständlich. Du hast ja auch die Berechtigung zur Promotion.
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Re: Nach 1. Staatsexamen kein Ref
Hier gehts ja um Gymnasiallehramt.
GHRS hatte bisher keine Promotionsreife. Kann sich aber geändert haben.
Ich hab das, aber ich habe auch noch ein Diplom.
GHRS hatte bisher keine Promotionsreife. Kann sich aber geändert haben.
Ich hab das, aber ich habe auch noch ein Diplom.
שָׁלוֹם
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Re: Nach 1. Staatsexamen kein Ref
Selbst bei Gymnasiallehramt muss man u.U. noch Scheine nachmachen / Kurse nachbelegen. Fragt sich nur, wie viel (im Vergleich zu anderen Lehrämtern). Wäre aber für mich kein Kriterium, zu promovieren oder nicht zu promovieren.Stark hat geschrieben: Ich kann mich erinnern, dass zu meiner Zeit in Bayern die Lehrämtler, die nicht auf Gymnasium studiert hatten, nach dem Staatsexamen noch Hauptseminare nachbelegen mussten, um promovieren zu dürfen. Ich meine, damals hieß es, dies seien keine akademischen Abschlüsse. Bei Grundschullehramt bin ich mir diesbezüglich absolut sicher, bei RS etc. mag ich mich aber auch täuschen. Ist lange her.
Die Frage wäre für mich eher, welche beruflichen Alternativen realistischerweise (!) durch die Promotion ermöglicht werden.