Hallo zusammen,
mich beschäftigt momentan die Frage, ob es möglich ist, das Referendariat als Beamtin auf Widerruf abzubrechen und knapp 2 Jahre später an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ein Studium zu beginnen, bei dem ich ja erneut Beamtin auf Widerruf werden würde?
Sprich, nimmt mich der Staat überhaupt erneut ins Beamtenverhältnis auf, wenn ich beim ersten Mal gesagt hab "Nee, danke, doch nicht..."
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann
Liebe Grüße,
Frau Vektor
Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.2013, 14:10:47
- Wohnort: Bayern, LA RS
-
- Moderator
- Beiträge: 6797
- Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
- Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)
Re: Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
Ich kenne ein paar Personen, die das gemacht haben. Allerdings in BW.
שָׁלוֹם
Re: Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
Logisch wäre, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und du deshalb keine Schwierigkeiten haben solltest. Andererseits verstehe ich natürlich deine Bedenken und dein Bedürfnis nach einer klaren, verbindlichen Aussage. Nur: Die wirst du in einem Internetforum nicht bekommen können.
An deiner Stelle würde ich mich an meinen Lehrerverbad wenden (ich nehme an BRLV?) und dort nachfragen. Möglicherweise wissen die das auch nicht so genau, können dich aber an die entsprechende Stelle verweisen. Sonst einfach mal die Studienberatung an der entsprechenden FH anschreiben?
An deiner Stelle würde ich mich an meinen Lehrerverbad wenden (ich nehme an BRLV?) und dort nachfragen. Möglicherweise wissen die das auch nicht so genau, können dich aber an die entsprechende Stelle verweisen. Sonst einfach mal die Studienberatung an der entsprechenden FH anschreiben?
-
- Beiträge: 2783
- Registriert: 30.08.2008, 19:34:09
- Wohnort: Niedersachsen Sek I Mathe und Physik
Re: Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
Anderer Fall (nur Lehramt) aber vielleicht hilft es ja trotzdem:
Ich habe die Verbeamtung auf Probe nach einem Jahr hingeworfen. Zur "Strafe" bin ich jetzt ein Jahr angestellt, werde danach aber wieder verbeamtet. (Und das erste Probejahr wie auch das Jahr jetzt zählt mit zur Probezeit)
Ich habe die Verbeamtung auf Probe nach einem Jahr hingeworfen. Zur "Strafe" bin ich jetzt ein Jahr angestellt, werde danach aber wieder verbeamtet. (Und das erste Probejahr wie auch das Jahr jetzt zählt mit zur Probezeit)
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06
Re: Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
Tja, auf die Idee, dass die Probezeit auch dazu dienen kann, festzustellen, ob sich der Dienstherr bewährt, kommt wohl so schnell keiner.Hubselzwerg hat geschrieben:Ich habe die Verbeamtung auf Probe nach einem Jahr hingeworfen. Zur "Strafe" bin ich jetzt ein Jahr angestellt, werde danach aber wieder verbeamtet. (Und das erste Probejahr wie auch das Jahr jetzt zählt mit zur Probezeit)
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
-
- Beiträge: 14
- Registriert: 01.04.2013, 14:10:47
- Wohnort: Bayern, LA RS
Re: Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
Vielen Dank euch allen für die schnellen Antworten!
Auf die Idee, direkt bei der FH nachzufragen, bin ich gar nicht gekommen, ich dachte, die würden sich mit solchen speziellen Fragen wohl eher nicht auskennen, aber fragen kostet ja nichts
Meint ihr, bei der Arbeitsagentur kann man mir eventuell weiterhelfen? Oder sind die in Bezug auf Beamtenlaufbahnen nicht so informiert?
LG Frau Vektor
Auf die Idee, direkt bei der FH nachzufragen, bin ich gar nicht gekommen, ich dachte, die würden sich mit solchen speziellen Fragen wohl eher nicht auskennen, aber fragen kostet ja nichts
Meint ihr, bei der Arbeitsagentur kann man mir eventuell weiterhelfen? Oder sind die in Bezug auf Beamtenlaufbahnen nicht so informiert?
LG Frau Vektor
-
- Beiträge: 2783
- Registriert: 30.08.2008, 19:34:09
- Wohnort: Niedersachsen Sek I Mathe und Physik
Re: Ref abbrechen und trotzdem Beamtin werden?
Schön formuliertUser65 hat geschrieben: Tja, auf die Idee, dass die Probezeit auch dazu dienen kann, festzustellen, ob sich der Dienstherr bewährt, kommt wohl so schnell keiner.
Allerdings muss ja ich das ausbaden, nicht der ehemalige Dienstherr.
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06