Staatlich geprüfter Übersetzer?

Abbruch des Ref? Durchgefallen - was dann?
Antworten
Some Might Say
Beiträge: 249
Registriert: 11.05.2011, 12:45:59

Staatlich geprüfter Übersetzer?

Beitrag von Some Might Say »

Hallo,

es geht jetzt für mich persönlich nicht wirklich um eine Alternative zum Referendariat, sondern eher um eine generelle Frage. Ich habe gerüchteweise mitbekommen, dass man mit einem Studium des Gymnasiallehramts direkt eine Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer in der jeweiligen Fremdsprache ablegen kann, ohne noch einmal ein Studium oder einen Lehrgang zu absolvieren. Leider kann ich dazu online nichts finden und wollte deswegen fragen, ob hier jemand vielleicht sogar aus eigener Erfahrung mehr weiß. Vielen Dank.

dzeneriffa
Beiträge: 222
Registriert: 13.12.2011, 12:41:14
Wohnort: NRW, Sopäd

Re: Staatlich geprüfter Übersetzer?

Beitrag von dzeneriffa »

Aus der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher:

§ 8
Zulassungsvoraussetzungen
für die Übersetzerprüfung
Zur Übersetzerprüfung in einer Sprache und einem Fachgebiet wird zugelassen, wer

1.
die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt,
2.
eine mindestens dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung an einer fachlich qualifizierten Ausbildungsstätte für Übersetzer oder Dolmetscher in der zu prüfenden Sprache und dem zu prüfenden Fachgebiet oder eine mindestens dreijährige Berufspraxis als Übersetzer oder Dolmetscher in der zu prüfenden Sprache und dem zu prüfenden Fachgebiet in entsprechendem Umfang nachweist,

Sieht also nicht so aus, als ob das funktionieren würde...
schöne Grüße,

dzeneriffa

Lizzy23
Beiträge: 109
Registriert: 01.05.2010, 10:22:54
Wohnort: BW / Gymnasium / Fremdsprachen

Re: Staatlich geprüfter Übersetzer?

Beitrag von Lizzy23 »

in BW ist es durchaus möglich, sich mit sprachwissenschaftlichem Studium (und Übersetzungserfahrung) zur Prüfung anzumelden, vgl. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/ser ... u/1204446/
Dort ist bzgl. der Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung folgendes zu finden:
"Zur berufsqualifizierenden Ausbildung als Übersetzer zählen u.a. :
[...]
ein bestandener Hochschulabschluss in Philologie in der Prüfsprache (Diplom, Staatsexamen, Magister, Doktorat), falls ausreichende Übersetzernachweise vorliegen."

In anderen Bundesländern kann das natürlich anders geregelt sein...

Antworten