Woher weißt du das, aus eigener Erfahrung?alegra hat geschrieben:Eins noch: wer glaubt, das gekürzte Gehalt durch einen Nebenjob aufbessern zu können, kann die Idee gleich wieder begraben. Ein Antrag auf Nebentätigkeit wird nach dem Durchfallen generell abgelehnt und vorher genehmigte Anträge verlieren ihre Gültigkeit.
Meine neue Schule hat mir angeboten, ab Februar 2 Stunden pro Woche Sprachförderung/Hausaufgabenhilfe zu geben.
Habe das Geld dafür eigentlich schon fest eingeplant!!!