NRW November 2017

Fragen, Anmerkungen etc. zu den einzelnen Seminarorten und Bundesländern.
LAMaix
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NRW November 2017

Beitrag von LAMaix »

Die ersten Termine für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 1. November 2017 stehen:

* Beginn der Bewerbungsfrist: Ende April 2017

* Ende der Bewerbungsfrist: 2. Juni 2017 (Ausschlusstermin)

bis 14. August 2017: Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung bzw. den Master of Education, wenn ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden muss

16. Oktober 2017: Nachreichfrist für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung bzw. den Master of Education, wenn es keine Zulassungsbeschränkung gibt

Die alte Broschüre mit Hinweisen für Bewerber/innen (Einstellung Mai 2017) findet sich hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/sev ... werber.pdf

Kreuzchenlisten (welches Seminar für welches Lehramt für welches Fach einstellt) wird es Richtung Bewerbungsbeginn geben.

HnsnMa
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Re: NRW November 2017

Beitrag von HnsnMa »

Die Dokumente (Allgemeine Hinweise zum Verfahren) von der SEVON-Page für diesen Durchgang sind nun auf dem Server verfügbar, d.h. der Durchgang startet sehr bald :):

https://www.schulministerium.nrw.de/sev ... werber.pdf

https://www.schulministerium.nrw.de/sev ... dienst.pdf

LAMaix
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Re: NRW November 2017

Beitrag von LAMaix »

Dann ergänzen wir doch auch schon mal:

Kreuzchenlisten

LA an Grundschulen
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -SEVON.pdf

LA an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -SEVON.pdf

LA an Gymnasien und Gesamtschulen
https://www.schulministerium.nrw.de/sev ... -SEVON.pdf

LA an Berufskollegs
https://www.schulministerium.nrw.de/sev ... -SEVON.pdf

LA für sonderpädagogische Förderung
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -SEVON.pdf

Bewerbungsbogen LID 102 (viele Erläuterungen)

LA an Grundschulen
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -Block.pdf

LA an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -Block.pdf

LA an Gymnasien und Gesamtschulen & LA an Berufskollegs
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -Block.pdf

LA für sonderpädagogische Förderung
http://www.schulministerium.nrw.de/sevo ... -Block.pdf

LAMaix
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Re: NRW November 2017

Beitrag von LAMaix »

Los geht's:

www.sevon.nrw.de

Zurzeit gibt es hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem über ein Zulassungsverfahren informiert würde, zwischen Webseite und Broschüre eine Unschärfe: 23. Juni (Webseite) vs. 16. Juni (Broschüre).

HnsnMa
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Re: NRW November 2017

Beitrag von HnsnMa »

Kurze Frage zum Bewerbungsverfahren:

- Habe meinen BA in Niedersachsen gemacht und den MEd-11 in NRW. Musste hier noch ein Modul nachstudieren (Ergänzungsstudium).
- Muss ich den BA noch gesondert Anerkennen lassen?
(die Annerkennung bezieht sich immer nur auf "nicht in NRW das Lehramt studiert". Bezieht sich das auch aufs BA Zeugniss?)

LAMaix
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Re: NRW November 2017

Beitrag von LAMaix »

Hallo HnsnMa,

hier der Versuch einer Annäherung:

"M.Ed. 2011" meint Master of Education nach dem LABG von 2009 oder noch im Rahmen eines Modellversuchs nach dem LABG 2002?

An den meisten NRW-Unis gibt es den Master nach dem LABG von 2009 erst seit dem Wintersemester 2014/2015.

Master nach LABG 2002 müsste jeweils vor Ort eigentlich als Erste Staatsprüfung anerkannt werden, ist dann Eintrittskarte für den Vorbereitungsdienst.

Wenn es ein Master nach dem LABG 2009 ist, würde ich vermuten, dass damit unmittelbar die Bewerbung möglich ist, und der Bachelor nicht explizit anerkannt werden muss. Es sind allerdings alle weiteren Zeugnisse von Hochschulabschlüssen mit einzureichen. (FAQ und Broschüre mit Hinweisen auf SEVON)

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du bei der zuständigen Bezirksregierung nachfragst:

https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html

HnsnMa
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Re: NRW November 2017

Beitrag von HnsnMa »

danke für die Antwort ;).

Bin seit WiSe 2013/14 an der Uni in Wuppertal und da ist es ein MEd-11 HRGe (gem. LABG 2009).
Vorher war ich in Hildesheim / Niedersachsen und habe dort einen "Polyvalenten-2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption" abgeschlossen. Dieser wurde bei der Bewerbung in NRW anerkannt und ich bin nun in dem MEd-11 HRGe (gem. LABG 2009).
Daher meine Frage ja, ob ich das BA Zeugnis noch anerkennen lassen muss, nicht das Master-Zeugnis.

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