NRW Mai 2016

Fragen, Anmerkungen etc. zu den einzelnen Seminarorten und Bundesländern.
AvaJ
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Re: NRW Mai 2016

Beitrag von AvaJ »

Eine Frage zu den Soziale Kriterien...

Meine Situation ist folgende: Ich habe zwei Kinder, die während der Schulzeit bei ihrem Vater leben. Ihre (und meine) Schulferien verbringen sie jedoch bei mir (ca. 20 Wochen im Jahr). Außerdem bin ich mit meinem dritten Kind schwanger (Entbindungstermin Februar). Desweiteren habe ich einen Lebensgefährten, mit dem ich seit über einem Jahr zusammenwohne, der aber nachwievor in seiner alten Wohnung gemeldet ist. Welche Sozialen Kriterien (s.u.) kann ich in dieser Situation ankreuzen? Trifft alles irgendwie nicht zu...

a) kann ich nicht nachweisen,
d) trifft nicht zu, da ich nicht alleinstehend bin und das Kind noch nicht geboren ist,
f) ich habe zwei (bald drei), aber ich sehe sie nur ein Drittel der Zeit und der Hauptwohnsitz ist bei ihrem Vater.

ergo >>> keine Sozialpunkte?!?

Und was fällt eigentlich alles unter j)? Kann ich da angeben, dass ich in dem Ort meines Erstwunsches Familie habe?

Soziale Kriterien
a) Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft 3
b) Alleinige Verantwortung für einen anerkannten Pflegefall 12
c) Mitbetreuung eines Pflegefalls 4
d) Alleinstehende(r) mit minderjährigen Kind(ern) im eigenen Haushalt 9
e) Ortsgebundenes Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis der Partne-rin / des Partners (im Falle der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt nicht für die eheähnliche Gemeinschaft) 2
f) Minderjährige Kinder, pro Kind 4
g) Kinder mit nachgewiesenen gesundheitlichen oder erzieherischen Problemen 2
h) Schwerbehinderung, je nach GdB 5-10
i) Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber 5
j) Sonstige soziale Gründe nach Anerkennung durch die Bezirksregierung 1
k) Mitgliedschaft in einer gewählten Vertretung kommunaler Gebietskörperschaften (z.B. Ratsmandat bei einer Kommune) 9

sillaine
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Re: NRW Mai 2016

Beitrag von sillaine »

Die Kinder würde ich auf jeden Fall angeben. Da steht ja nicht, dass sie bei dir leben müssen oder? Und die Schwangerschaft kannst du ja auch beweisen. Wenn dein Lebensgefährte sich auf deine Wohnung ummeldet, dann kann das bei j) einen weiteren Sozialpunkt bringen.
Aber dein Fall ist wirklich etwas kniffelig, vielleicht kann dir die Bezirksregierung da noch genauere Auskünfte geben.

Eichkatze
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Re: NRW Mai 2016

Beitrag von Eichkatze »

Also so wie ich das verstehe, müsstest du nur bei d) nachweisen, dass die Kids bei dir wohnen. Bei f) steht ja vom Wohnsitz der Kinder nichts, wie Sillaine schon geschrieben hat. Nachfragen kann aber sicher nichts schaden. Viel Glück :)

stellchen
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Re: NRW Mai 2016

Beitrag von stellchen »

Kann mir jemand sagen, wie das mit der Anerkennung läuft, wenn man nicht in NRW studiert hat?

stellchen
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Re: NRW Mai 2016

Beitrag von stellchen »

hat sich schon erledigt. Ich habe einen formlosen Antrag vorbereitet und habe auch herausgefunden, wohin ich den schicken muss. Muss nur noch eine Kopie vom Zeugnis machen

AvaJ
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Re: NRW Mai 2016

Beitrag von AvaJ »

Ich habe nochmal ne Frage, genau genommen mehrere...

1.) re Statusinformation Bewerbung: Nach sieben Tagen, es sollten max. drei sein, sind meine Bewerbungsunterlagen mittels "track & sign" (sicher ist sicher!) endlich bei der zuständigen Bezirksregierung zugestellt worden. Das ist zwei Tage her, aber bei der Statusinformation steht immer noch: "Ihre Online-Bewerbung ist bei der zuständigen Bezirksregierung angekommen und noch nicht in das Verfahren übernommen worden." Muss ich mir Gedanken machen?

2.) In diesem Zusammenhang: Die Infos, welche Bewerbungsunterlagen benötigt werden, unterscheiden sich leicht von Quelle zu Quelle. Im Merkblatt „Hinweise für Bewerberinnnen und Bewerber“ steht: "beglaubigte Kopien". Mit Schrecken stellte ich nach Ausfüllen der Online-Bewerbung jedoch fest, dass da: "amtlich beglaubigte Kopien" gefordert werden. Nun gibt es das so nicht in England, es wird i.d.R. durch Menschen von "gutem Ansehen" - Polizisten, Buchhalter, Lehrer,etc. - beglaubigt, nicht durch Verwaltungen.

Ich mache mir nun Sorgen, dass folgenden Unterlagen nicht reichen:
- meine von der Asta beglaubigten Zeugnisse,
- die Schwangerschaftsbescheinigung. Statt des offiziellen Formblattes MATB1, welches mir vor der 24.SSW nicht ausgestellt werden konnte, habe ich lediglich eine handschriftliche Erklärung meiner Hausärztin,
- ich hatte wegen meines Familienstandes („geschieden“) bei der Infoline angerufen, ob ich nicht doch Heiratsurkunde und Scheidungsurkunde bräuchte (es stand im Merkblatt nichts davon). Mir wurde gesagt, nein, ein Satz von mir zur Namensänderung (wegen der Zeugnisse) würde reichen. Nach Ausfüllen der Online-Bewerbung stand da jedoch, dass ich die Urkunden bräuchte! Also habe ich eine „beglaubigte Kopie“ der Heiratsurkunde (das Standesamt stellt keine Urkunden mehr aus zu Hochzeiten, die in dieser speziellen (Dorf)kirche stattgefunden haben), und statt einer Scheidungsurkunde habe ich aufgrund meiner international stattgefundenden Scheidung nur eine Kopie eines per E-Mail verschickten Briefes des zuständigen Gerichtes, in dem – u.a. – die Scheidung ausgesprochen wird...

Könnte das Probleme geben? Es sind nur noch vier Tage bis zum Ausschlußtermin - wenn irgendetwas mit den Unterlagen nicht stimmt...

AurelieduSoleil
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Registriert: 07.12.2015, 11:21:15

Re: NRW Mai 2016

Beitrag von AurelieduSoleil »

Huhu!

Ich bin neu hier und hoffe, dass diese Frage noch nicht gestellt wurde. Wisst ihr zufällig wann wir gesagt bekommen ob es für Mai 2016 einen NC für das Ref geben wird?

Bin schon angemeldet, aber muss das Zeugnis für das 1. Staatsexamen noch nachreichen. Habe deswegen so meine Zweifel, ob das noch klappen könnte, falls sie einen NC machen.

Viele Grüße und toi, toi, toi euch allen, dass das Ref ein voller Erfolg wird! :o)

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