Es wurde ein "Leitfaden für die Beschäftigten der Bayerischen Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien" herausgegeben, an den sich grundsätzlich auch Lehrkräfte zu halten haben.
Aus diesem Leitfaden geht insbesondere hervor dass "Die allgemeine Pflicht zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die Ihnen bei oder bei Gelegenheit Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind" [Quelle: http://www.cio.bayern.de/internet/cio/4/21480/ am 1.3.13, Punkt 5.] auch dann gelten, wenn man Nicknames oder Anonymisierung verwendet.
Insbesondere könnte hieraus auch abgeleitet werden, dass die Diskussion über Probleme oder Erebnisse auch ohne Namensnennung einen Verstoß darstellen könnten.
Klar könnte man diskutieren, ob auch ein Forum, ein "Board" unter diese sozialen Netzwerke fallen sollen.
Auf jeden Fall sollten wir aber unbedingt darüber nachdenken, ob für bayerische Mitglieder sich hieraus Konsequenzen für neue Beiträge ergeben oder ob es eine Möglichkeit gäbe, den Nutzerkreis für solche Diskussionen irgendwie einzuschränken - auch wenn mir spontan hierfür keine Lösung einfällt.
Was meint Ihr dazu, wie man geschickt mit dem Leitfaden innerhalb dieses Forums umgehen sollte?
Leitfaden für soziale Netzwerke
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Re: Leitfaden für soziale Netzwerke
Hat nichts mit dem Ablauf des Referendariats zu tun -> *schwupps* in den Bereich "Forum".