Wahlkurse (Gymnasium Bayern)

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Some Might Say
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Wahlkurse (Gymnasium Bayern)

Beitrag von Some Might Say »

Hallo,

ich hoffe mal, dass ich hier im richtigen Unterforum bin. Und zwar hätte ich ein paar Fragen zum Thema Wahlkursen am Gymnasium in Bayern:

1) Bekommt man Wahlkurse auf das Stundenkontingent angerechnet oder sind es dann einfach zusätzliche Stunden ohne Entlohnung?

2) Entscheidet über das Zustandekommen eines Wahlkurses allein das Schülerinteresse oder kann ein Schulleiter einen Wahlkurs prinzipiell untersagen, weil er zum Beispiel das Thema nicht sinnvoll findet?

3) Inwiefern können Wahlkurse in der Oberstufe noten- beziehungsweise abiturrelevant sein?

4) Dürfte man als Nicht-Sportlehrer auch einen Wahlkurs im sportlichen Bereich anbieten? Bräuchte man dafür dann irgendwelche anderen formellen Qualifikationen?

Vielleicht hat der eine oder andere von euch ja Erfahrung mit Wahlkursen und kann was dazu schreiben.

Illi-Noize
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Re: Wahlkurse (Gymnasium Bayern)

Beitrag von Illi-Noize »

Hat nichts mit dem Ablauf des Referendariats zu tun -> *schwupps*

Silke82
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Registriert: 23.08.2007, 9:17:13
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Re: Wahlkurse (Gymnasium Bayern)

Beitrag von Silke82 »

Hallo,
Some Might Say hat geschrieben:
1) Bekommt man Wahlkurse auf das Stundenkontingent angerechnet oder sind es dann einfach zusätzliche Stunden ohne Entlohnung?

2) Entscheidet über das Zustandekommen eines Wahlkurses allein das Schülerinteresse oder kann ein Schulleiter einen Wahlkurs prinzipiell untersagen, weil er zum Beispiel das Thema nicht sinnvoll findet?

3) Inwiefern können Wahlkurse in der Oberstufe noten- beziehungsweise abiturrelevant sein?

4) Dürfte man als Nicht-Sportlehrer auch einen Wahlkurs im sportlichen Bereich anbieten? Bräuchte man dafür dann irgendwelche anderen formellen Qualifikationen?
Zu 1) Beide Formen sind möglich. Ohne Entlohnung wird es meist als AG bezeichnet.
Zu 2) Über das Zustandekommen entscheidet der Schulleiter, Grundlage dürften aber weniger die Themen als viel mehr die Budgetplanung der Schule sein. Die Anzahl der verfügbaren Lehrerstunden errechnet sich nach der Schülerzahl. Zuerst muss der Pflichtunterricht abgedeckt werden, wenn dann noch Stunden übrig bleiben kann WU angeboten werden.
Zu 3) Mit den OSK abklären, ob dein WU unter das Zusatzangebot für die Oberstufe fallen kann
Zu 4) würde ich aus versicherungsrechtlichen Gründen nie tun; mind. entsprechende Trainerscheine oder Zusatzqualifikationen sollten vorhanden sein.

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