"Per Anwalt gegen Lehrer"

Diskussion zu pädagogischen Themen aller Art
ranii
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von ranii »

In diesem Zusammenhang fällt mir eine weitere Situation ein:

Fach A wird 1. Schulstunde unterrichtet. Schüler B (minderjährig) kommt an diesem Tag oft zur 2. Stunde (Ausrede: Bus verpasst, verschlafen etc.). Keine Vermerk einer schriftlichen Entschuldigung der Erziehungsberechtigten im Klassenbuch, eben nur " '60 " oder "zur 2. Std.".

Kann Fachlehrer von Fach A solche Stunden mit 6 benoten, da keine schriftliche Entschuldigung vorliegt?

Und zum Ursprung: Hier können Eltern ja auch einen Angehen, wenn wegen solcher Vorkomnisse die Gesamtnote sich verschlechtert?

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Wenn ich über das Thema so nachdenke, habe ich bis jetzt es schon ein paar Mal erlebt, dass Eltern wegen einzelnen Noten nachgefragt haben. Das empfand ich dann nicht als schlimm, denn sie wollten in erster Linie wissen, wie es dazu kam, wie ihr Kind sonst steht und mit mir einfach sprechen.

Mir kommt es aber so vor, dass gerade jetzt beim Abschluss (diese Woche wurde bei uns ESA und MSA geschrieben) viele 9. und 10. Klässler jetzt erst aufwachen und nochmal versuchen einzelne Noten anzugehen. Als ein Schüler das erste Mal bei mir aufgeschlagen ist und versucht hat herauszufinden, ob er seine Note verbessern kann, fühlte ich mich da schon überfordert mit. plötzlich ruft eine Mutter an und will mir eine bessere Note abschwatzen. Das war noch im Referendariat. Über meine kurze Junglehrerzeit habe ich aber schon etwas Gelassenheit mir angewöhnt und sage den Schülern ehrlich, wenn es zu spät für einen Notensprung ist.

Die Vertretungslehrkraft, die einige meiner Klassen jetzt während des Mutterschutzes unterrichtet, hat mich jetzt die Tage angerufen und wollte wissen, wie ich zu einigen Noten gekommen bin, die ich als "Zwischennoten" vor meinen Weggang festgelegt habe. Bei ihr tauchen nun Schüler auf, die jetzt noch schnell eine bessere Note haben wollen. Sie ist keine richtige Lehrerin und fühlt sich mit der Situation überfordert. Ich habe mit ihr lange gesprochen und sie beruhigt ... Übernächste Woche müssen hier schon die Noten feststehen (zur Abgabe an Klassenlehrer/Eintragung ins System) und die Schüler müssen dann eben in eine mündliche Prüfung gehen, wenn sie noch was verändern wollen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch bei uns im Land SH Eltern gibt, die wegen den Bestimmungen zur Versetzung versuchen werden einzelne Noten anzugehen.
Von 9 in 10 darf nur eine R5 bzw. H4 im Zeugnis stehen und die Oberstufe nimmt auch nur Schüler mit einer R4 auf. Das ist jedes Jahr wieder ein Vergnügen, wenn Schüler mit zwei Realschul-Vierer versuchen noch eine Wegzubekommen -.-

*Sissy*
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von *Sissy* »

"(Da Sissy von einer Nachmittagsdoppelstunde spricht, würde ich sogar von einem Nebenfach ausgehen, dass 1x wöchentlich stattfindet)"

(Ich raffe die Zitterfunktion hier nicht!)

In meinem Fall sind es sogar nur wöchentlich stattfindende Stunden in der Berufsschule (manchmal auch nur 1!). Und da höre ich regelmässig Klagen (auch WOCHEN später): Woher soll ich das wissen? da war ich nicht da!

Es ist tatsächlich die Pflicht des Schülers, das Versäumte aufzuholen. Aber es wird ja meist auch nicht gefragt, was wir gemacht haben. Oft haben die SuS sogar die Möglichkeit, das Versäumte im Betrieb mit Unterstützung des Ausbilders nachzuholen. Wird aber nicht gemacht. Und das soll ich am Ende gleich bewerten? Kann ich gar nicht, da das Wissen schlicht und ergreifend nicht da ist. Also koppele ich die Anwesenheit sehr wohl an Noten, da es nun mal so ist, dass in Klassenarbeiten das Wissen einfach nicht da ist! Und während der Zeit, wo sie mal da sind, auch keine Leistung erbracht wird. Ist einfach so. Daher folgt es einfach so: Wenig Anwesenheit = (idR) schlechtere Note!

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