Ne, kannst Du nicht.*Sissy* hat geschrieben:"Das ist nicht juristisch dünnes Eis, sondern das ist schlichtweg unrechtmäßig."
Kann sein! Ich kann aber sehr wohl entscheiden, ob jemand krank ist oder sich einen faulen Lenz macht.
"Per Anwalt gegen Lehrer"
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
Bin mal gespannt, was du sagen würdest, wenn deine Schulleitung deine AU nicht mehr akzeptieren würde und das stattdessen selbst entscheidet.*Sissy* hat geschrieben: Kann sein! Ich kann aber sehr wohl entscheiden, ob jemand krank ist oder sich einen faulen Lenz macht.
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
Kann nicht verstehen, wie man Sissy dafür kritisieren kann. Als ob das einem Lehrer nicht auffallen würde, wenn Schüler regelmäßig Dienstag nachmittags krank sind, Dienstag morgens aber noch fit waren und Mittwoch morgen auch wieder fit sind. Genau wie es immer die selben Leute sind, die bei Klassenarbeiten eine eintägige Erklältung haben. Da kann man sich als Lehrer blind stellen oder seine eigenen Konsequenzen ziehen.
Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
Ich schon, da es, wie bereits gesagt, schlicht und ergreifend nicht legal ist.
Dass es einen ärgert, wenn die SuS lieber in der Sonne liegen anstatt im Unterricht zu sitzen, ist absolut verständlich. Aber wir haben hier nun mal andere Möglichkeiten als die Note von der Anwesenheit abhängig zu machen.
Dass es einen ärgert, wenn die SuS lieber in der Sonne liegen anstatt im Unterricht zu sitzen, ist absolut verständlich. Aber wir haben hier nun mal andere Möglichkeiten als die Note von der Anwesenheit abhängig zu machen.
Rechtschreibfehler sind ABSICHT:
Wollt nur sehen, ob ihr auch aufpasst... ;)
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
scaary hat geschrieben:Ich schon, da es, wie bereits gesagt, schlicht und ergreifend nicht legal ist.
Dass es einen ärgert, wenn die SuS lieber in der Sonne liegen anstatt im Unterricht zu sitzen, ist absolut verständlich. Aber wir haben hier nun mal andere Möglichkeiten als die Note von der Anwesenheit abhängig zu machen.
Naja, dann stelle ich dem Schüler halt zu Beginn der nächsten Stunde Fragen, die er aufgrund seiner Abwesenheit nicht wissen kann, und gebe ihm auf dieser Basis die Note. Schon bin ich auf der legalen Seite.
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
In Bayern wäre das keine "legale Seite".Qualitätsgarant hat geschrieben: Naja, dann stelle ich dem Schüler halt zu Beginn der nächsten Stunde Fragen, die er aufgrund seiner Abwesenheit nicht wissen kann, und gebe ihm auf dieser Basis die Note. Schon bin ich auf der legalen Seite.
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"
Was genau davon darf ich in Bayern nicht tun?