"Per Anwalt gegen Lehrer"

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MarlboroMan84
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von MarlboroMan84 »

Qualitätsgarant hat geschrieben:
scaary hat geschrieben:Ich schon, da es, wie bereits gesagt, schlicht und ergreifend nicht legal ist.

Dass es einen ärgert, wenn die SuS lieber in der Sonne liegen anstatt im Unterricht zu sitzen, ist absolut verständlich. Aber wir haben hier nun mal andere Möglichkeiten als die Note von der Anwesenheit abhängig zu machen.

Naja, dann stelle ich dem Schüler halt zu Beginn der nächsten Stunde Fragen, die er aufgrund seiner Abwesenheit nicht wissen kann, und gebe ihm auf dieser Basis die Note. Schon bin ich auf der legalen Seite. :)

Nein, bist du nicht. Ich finde das eine sehr fragwürdige Arbeitsauffassung von dir, die mir wirklich zu denken gibt. Unabhängig davon, wie du anscheinend die Note der "sonstigen Mitarbeit" (so heißt es zumindest in NRW) bildest.



Dass das einen ärgert, wenn Schüler offensichtlich regelmäßig gezielt mit AU fehlen, kann ich nachvollziehen. Dass man hier einen privaten Rachefeldzug startet, allerdings nicht. Ich melde den Verdacht der Abteilungsleitung (die ja auch nicht ganz blöd ist) und dann gibt es weitere Maßnahmen. Ansonsten mache ich da erstmal weiter nichts und gebe auch meine Noten wie gehabt. Wenn dann ein Schüler vielleicht zu gut benotet wird, weil er es schafft, bei jeder Unlust zum Arzt zu gehen - dann ist das halt so.


Wie gesagt, ich bin mal gespannt, wie einige von euch sich äußern würde, wenn der Dienstherr bei "kranken" Kollegen den selben Elan an den Tag legen würde wie hier manche bei Schülern.

Qualitätsgarant
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von Qualitätsgarant »

Meine Frage auch an dich: Wo breche ich geltenden Schulgesetz?
Ich bilde die mündliche Note anhand der Qualität der Antworten des Schülers.

MarlboroMan84
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von MarlboroMan84 »

Ich weiß zwar nicht, um welches Bundesland es geht, aber in NRW besteht die SoMi-Note aus weit mehr als der "Qualität der Antworten".

Qualitätsgarant
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von Qualitätsgarant »

MarlboroMan84 hat geschrieben: Wie gesagt, ich bin mal gespannt, wie einige von euch sich äußern würde, wenn der Dienstherr bei "kranken" Kollegen den selben Elan an den Tag legen würde wie hier manche bei Schülern.

Wenn ich konsequent Donnerstag Nachmittag keine Lust auf die 9a habe, wird mein Dienstherr ganz sicher auch reagieren.

Die mündliche Note in BW besteht (kurz gefasst) ausschließlich aus der Qualität der Antworten des Schülers, nicht aus der Quantität der Meldungen oder der Anwesenheit. Natürlich setze ich mich da als Lehrer insofern darüber hinweg, dass rege und regelmäßige Beteiligung am Unterricht einen positiven Einfluss hat. Bei schwierigen Fragen möchte ich ja auch Antwortversuche hören und nicht die Schüler aufgrund dieser seltsamen Notenregelung einschüchtern. Generell stille Schüler erhalten durch den positiven Einfluss der Quantität keinen Nachteil, denn wenn sie auf Nachfrage die richtigen Antworten geben, ist das gleichwertig.

Bei dieser Grundlage kann der regelmäßig fehlende Schüler nicht mithalten, da er die Antworten dann nicht kennt. Die dementsprechend schlechtere mündliche Note führt dazu, dass er aufgrund seiner Anwesenheitsunlust die 2 vielleicht nicht mehr schafft.

Wozu das Ganze? (Das ja fast ausschließlich in der Oberstufe auftritt ...)
- Es besteht Schulpflicht / Schulanwesenheitspflicht. Viele Schüler glauben, dass - sobald sie sich selbst entschuldigen können - ihre Anwesenheit freiwillig sei.
- Es besteht die Pflicht, Versäumtes selbständig nachzuholen. Viele Schüler glauben, dass "ich war krank" bis zum Abitur hin eine Universalentschuldigung für Versäumnisse und Unwissen jeglicher Art sei.
- Bei regelmäßigem Fehlen einer Veranstaltung gerät man auch selbst in eine gewisse Bringschuld. Man fragt als Lehrer natürlich nach, ob etwas bestimmtes los sei, aber man rennt nicht ewig dem selben Faulenzer hinterher.

Illi-Noize
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von Illi-Noize »

Qualitätsgarant hat geschrieben:Was genau davon darf ich in Bayern nicht tun?
Schüler über Inhalte ausfragen, "an denen" er abwesend war.

Beispiel:
Montag Fach A, Schüler krank
Dienstag Fach A, Schüler anwesend -> keine Noten über den Stoff von Montag machbar

Montag Fach A, Schüler krank
Dienstag kein Fach A, Schüler anwesend
Mittwoch Fach A, Schüler anwesend -> hier wird es interessant, er hätte den Stoff bereits nachholen können. Noten sollte man hier aber nicht machen. Allerdings weiß ich in diesem Fall die genaue Regelung nicht.

Kodi
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von Kodi »

Unabhängig von der rechtlichen (Un)Zulässigkeit hilft da auch mal ein Perspektivwechsel:
Stell dir vor du schreibst ne Arbeit und bist am nächsten Tag krank und dein Schulleiter erwartet, dass die am ersten Tag nach der Krankheit korrigiert zurückgegeben wird. Wäre nicht toll oder?

Das ist so in etwa die Situation von "Ich prüfe den Schüler direkt nach der Krankheit auf versäumten Stoff".

Qualitätsgarant
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Re: "Per Anwalt gegen Lehrer"

Beitrag von Qualitätsgarant »

Kodi hat geschrieben:Unabhängig von der rechtlichen (Un)Zulässigkeit hilft da auch mal ein Perspektivwechsel:
Stell dir vor du schreibst ne Arbeit und bist am nächsten Tag krank und dein Schulleiter erwartet, dass die am ersten Tag nach der Krankheit korrigiert zurückgegeben wird. Wäre nicht toll oder?

Das ist so in etwa die Situation von "Ich prüfe den Schüler direkt nach der Krankheit auf versäumten Stoff".
Ich habe niemals vom nächsten Tag gesprochen. Genau lesen hilft! ^^

(Da Sissy von einer Nachmittagsdoppelstunde spricht, würde ich sogar von einem Nebenfach ausgehen, dass 1x wöchentlich stattfindet)

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