Hallo,
weiß jemand, wo ich nachsehen muss, was bei einem Gewaltvorfall zwischen Schülern zu tun ist? wer meldet was wohin? Erstatten Eltern Anzeige? hat es mit dem Alter der Kinder zu tun? Gibts eine Handreichung, die bundesweit gilt, wann die Polizei zu benachrichtigen ist oder ist das auch Ländersache?
Weiß gerade nicht, wo ich suchen soll. Das Schulgesetz sieht halt Schulausschluss vor aber das scheint mir nicht die einzige Lösung zu sein.
Gewaltvorfall melden?
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Re: Gewaltvorfall melden?
Wenn es ein Antragsdelikt ist entscheiden die Eltern, bzw. die Polizei ermittelt nur auf Antrag derer. Bei Offizialdelikten wird die Polizei ab Kenntnisnahme tätig. Auch der Schulleiter als Hausherr sollte informiert werden und ggf. mit den Eltern in Kontakt treten.
Um was geht es denn?
Um was geht es denn?
שָׁלוֹם
Re: Gewaltvorfall melden?
ick schreib dir...
Re: Gewaltvorfall melden?
Huhu krabappel,
allgemein gefasst: ich informiere in solchen Fällen meine Schulleitung und lasse mich anweisen, was zu tun. Bei z.B. Körperverletzung rate ich den Eltern des Opfers den "Täter" anzuzeigen, wenn es ein Ausmaß annimmt, welches eine gewisse Grenze überschreitet (ich frage mich an der Stelle, was einen *normalen* Schulhofstreit überschreitet).
Außerdem ist in meinen Augen ganz klar zu trennen, dass es einmal die strafrechtliche Seite zu betrachten ist, andererseits aber auch die Seite der Konsequenzen, die Schule zu "tragen" bzw durchzuführen (pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen)hat. Heißt: schlägt Schüler X Schüler Y auf dem Schulhof grün und blau, dann ist einerseits die Frage, was rate ich den Eltern, die andere Frage ist, was machen WIR als Schule.
Ich glaube wirklich helfen konnte ich Dir damit nicht. Finde aber gerade meinen ersten Satz nicht unwichtig
allgemein gefasst: ich informiere in solchen Fällen meine Schulleitung und lasse mich anweisen, was zu tun. Bei z.B. Körperverletzung rate ich den Eltern des Opfers den "Täter" anzuzeigen, wenn es ein Ausmaß annimmt, welches eine gewisse Grenze überschreitet (ich frage mich an der Stelle, was einen *normalen* Schulhofstreit überschreitet).
Außerdem ist in meinen Augen ganz klar zu trennen, dass es einmal die strafrechtliche Seite zu betrachten ist, andererseits aber auch die Seite der Konsequenzen, die Schule zu "tragen" bzw durchzuführen (pädagogische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen)hat. Heißt: schlägt Schüler X Schüler Y auf dem Schulhof grün und blau, dann ist einerseits die Frage, was rate ich den Eltern, die andere Frage ist, was machen WIR als Schule.
Ich glaube wirklich helfen konnte ich Dir damit nicht. Finde aber gerade meinen ersten Satz nicht unwichtig
Re: Gewaltvorfall melden?
Der Erlass "Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität" fasst die Vorgaben sehr gut zusammen:
Relevant ist alles ab S. 9
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 93&bis=497
Relevant ist alles ab S. 9
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... 93&bis=497
Man soll den Tag nicht vor dem letzten Klingeln loben :-P
Re: Gewaltvorfall melden?
@winya, das gilt aber nur für NRW oder?
Es geht um Körperverletzung, jedoch sind die beteiligten Kinder unter 12. Kurz: psychisch krankes Kind flippt wiederholt aus, meist in Anwesenheit von Vertretungslehrern, Todesfolge in Zukunft nicht ausgeschlossen, also die Sicherheit der Mitschüler ist nicht mehr gewährleistet.
Jugendamt ist schon drin.
Nun können wir das Kind soundsolange ausschließen, ich möchte aber, dass mehr passiert, damit die Eltern in Zugzwang kommen. Z.B. eben Anzeige durch das verletzte Kind, jedoch schätze ich, dass bei Kindern sowas wegen Strafunmündigkeit sowieso untern Tisch fällt?
Vielleicht wäre die Psychiatrie der richtige Ansprechpartner. "Problem" dabei: diese Anfälle dauern nicht lange, wenn der Notarzt käme, säße das betreffende Kind entspannt am Tisch, "Selbst- oder Fremdgefährdung" nicht mehr erkennbar.
Es geht um Körperverletzung, jedoch sind die beteiligten Kinder unter 12. Kurz: psychisch krankes Kind flippt wiederholt aus, meist in Anwesenheit von Vertretungslehrern, Todesfolge in Zukunft nicht ausgeschlossen, also die Sicherheit der Mitschüler ist nicht mehr gewährleistet.
Jugendamt ist schon drin.
Nun können wir das Kind soundsolange ausschließen, ich möchte aber, dass mehr passiert, damit die Eltern in Zugzwang kommen. Z.B. eben Anzeige durch das verletzte Kind, jedoch schätze ich, dass bei Kindern sowas wegen Strafunmündigkeit sowieso untern Tisch fällt?
Vielleicht wäre die Psychiatrie der richtige Ansprechpartner. "Problem" dabei: diese Anfälle dauern nicht lange, wenn der Notarzt käme, säße das betreffende Kind entspannt am Tisch, "Selbst- oder Fremdgefährdung" nicht mehr erkennbar.
Schön wärs, wenn der SL das ebenfalls für bedenklich hielte. Aber: blooooß kein' Stress machen, ne?sabbel hat geschrieben: allgemein gefasst: ich informiere in solchen Fällen meine Schulleitung und lasse mich anweisen, was zu tun.
Re: Gewaltvorfall melden?
Ja, die Regelung gilt in NRW.
Aber in NRW wäre ein SL auch bei strafunmündigen SuS verpflichtet, bei Verbrechen eine Anzeige zu stellen, unabhängig vom persönlichen empfinden. (Tatsächliche Konsequenzen mal dahingestellt.)
Ich würde definitiv sowohl die Eltern über ihre Recht aufklären, als auch den Schulpsychologischen Dienst einschalten.
Aber in NRW wäre ein SL auch bei strafunmündigen SuS verpflichtet, bei Verbrechen eine Anzeige zu stellen, unabhängig vom persönlichen empfinden. (Tatsächliche Konsequenzen mal dahingestellt.)
Ich würde definitiv sowohl die Eltern über ihre Recht aufklären, als auch den Schulpsychologischen Dienst einschalten.
Man soll den Tag nicht vor dem letzten Klingeln loben :-P