Du hast
LatinaTeacharins und meinen Beitrag leider nicht verstanden, geehrter
Hauptschulpauker ! Das macht ja auch nichts, weil es nicht unser Problem ist !
Du sprachst :
Daraus sollte man jedoch nicht den Schluss ziehen, dass die Flossen und die Beine sich nicht bewegen dürfen. Und letzlich bestimmen die, wohin die Reise geht
Genau ! Und Deine
Flossen und
Beine bestimmen bei den Finanzen, Personalstärke, Sachaustattungen, Rahmenbedingungen etc. mit. Wenn z.B. vom Schulträger eine Klassenstärke von 34 Schülern festgelegt wird, halbierst Du sie einfach. Und wenn Du für Deine Inklusionsklasse einen zusätzlichen Förderschullehrer 2. Dauerlehrkraft , stellst Du (!) sie einfach ein...
Es lebe die Theorie des (Schul-) Lebens !
Du sprachst :
Bist du führerhörig und ergibst dich in eine Nichteinmischungs-Erduldungslage
Als Beamter bist Du weisungsgebunden, so weit die Weisungen mit unserer Verfassung übereinstimmen, geehrter Hauptschulpauker ! Das hat nun rein gar nichts mit
Führerhörigkeit zu tun. Mit Deiner kackfrechen Bemerkung bagatellisierst Du allenfalls das Dritte Reich.
Und woher willst Du wissen, dass ich mich nicht einmische ? Darf ich mal fragen, in welchem Lehrerverband oder Lehrergewerkschaft Du aktiv tätig bist ?