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Diskussion zu pädagogischen Themen aller Art
Manne87
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von Manne87 »

Die Frage ist doch: gibt es bestimmte Verhaltenregeln, die man als Lehrer im Urlaub oder im Sabattical beachten muss?

Und hängt das am Beamtenstatus?

Das ist ja nicht unbedeutend, da in MV, Sachsen, Thüringen (und bald auch Berlin) die meisten Lehrer ganz normale Angestellte sind, denen gegenüber der Staat sich zu keinerlei Loyalität verpflichtet hat - z.B. haben Ostländer beim Schülerrückgang nach der Wende im großen Stil Lehrer gefeuert um Kosten zu sparen.


Sind Beamte also zu besonderer Loyalität verpflichtet? Spiegelt sich das in bestimmten Maßgaben für das außerdienstliche Verhalten, die nicht für normale Angestellte in Wirtschaft und ÖD gelten?

Dürfen sich angestellte Lehrer daher mehr erlauben? Oder krass formuliert: müssen sich Angestellte - die ja auch weniger Netto haben, keine Zulagen, keine Pension, keine Lohnfortzahlung, keine PKV etc. - genauso loyal Verhalten und ihr außerdienstliches Verhalten genauso beschränken, wie Beamte? Auch wenn das Land sie bei Bedarf in Massenentlassungen zur Kosteneinsparung "freisetzt" (so geschehen in MV, dort hat man 1993 rund 4000 Lehrer gefeuert)?

Hubselzwerg
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von Hubselzwerg »

ich verstehe hier die Fragestellung nicht wirklich bzw sehe einfach das Problem nicht.

Worin besteht denn nun die Einschränkung?
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LatinaTeacharin
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von LatinaTeacharin »

Du musst als Lehrer, wenn du dir in den Ferien abends ein Bierchen genehmigst, immer zuerst einen Schluck auf den Dienstherrn trinken. Ohne ihn hättest du nämlich diesen (über-)langen, bezahlten Urlaub nicht, um den Otto-Normal-Nicht-Lehrer dich immer beneiden wird.
Anders jedoch, wenn du dir das Bierchen außerhalb der Ferien, in der unterrichts- und dienstfreien Zeit genehmigst: Dann bist du Privatmann und darfst in aller Ruhe dein Feierabendbier genießen.

Während der Unterrichtszeit darfst du natürlich keinen Alkohol zu dir nehmen. Aber es gibt ja auch alkoholfreies Bier.

Hubselzwerg
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von Hubselzwerg »

Ach so, deshalb fühle ich mich so wenig betroffen. Ich vertrage gar kein Bier :mrgreen:
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LatinaTeacharin
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von LatinaTeacharin »

Geht auch mit härteren Sachen - aber nur, wenn man SekII unterrichtet... :lol:

Hubselzwerg
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von Hubselzwerg »

hm...ich bin ja erst seit 3 Tagen verbeamtet. So ganz verstehe ich das ja noch nicht.
Also, bedeutet auf den Dienstherren trinken müssen nur, dass ich, wenn ich trinke, auf ihn anstoßen muss?
Oder bedeutet das, dass ich trinken muss?
Im letzteren Fall würde ich das nun über die Ferien üben.
(Ist Grappa da in Ordnung?)

Ach so..nur Sek II. Sicher?
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LatinaTeacharin
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Re: Forever Lehrer: außerdienstliches Verhalten

Beitrag von LatinaTeacharin »

Du bringst mich auf Ideen: Wie wäre es mit einer generellen "Trink-Anweisung" des Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht? - Im Suff lässt sich definitiv so manches besser ertragen... :lol: 8)
Also, bedeutet auf den Dienstherren trinken müssen nur, dass ich, wenn ich trinke, auf ihn anstoßen muss?
So würde ich die Regelung interpretieren. Aber aus einem anderen Thread weiß ich, dass es speziell in NRW oft Sonderregelungen gibt... auch wenn es Lappalien sind. 8)

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