Kosten für Klassenfahrt kalkulieren

Diskussion zu pädagogischen Themen aller Art
krabappel
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Re: Kosten für Klassenfahrt kalkulieren

Beitrag von krabappel »

floria123 hat geschrieben: Der genaue Ort wird nach der Zahlung durch den Veranstalter bekannt gegeben.
Ich hab sowas in meinem Leben noch nicht gehört. Hast du wenigstens Bilder/ Zimmeraufteilung von dem Haus? Was ist denn das für ein Anbieter?

Nochmal zum Essensgeld: Wenn dort ein Aldi/ Netto ist kannst du Mittagessen für 1,50 p.P. kochen...

Finde es jedenfalls cool, wie du das Beste draus machst 8)

kroellebora
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Re: Kosten für Klassenfahrt kalkulieren

Beitrag von kroellebora »

Ich würde die 10€ ansetzen, damit du im Zweifelsfall Reserve hast. Das mit den 1,50€ pro Person muss man nämlich können sprich auch wirklich einschätzen können wieviel 30 hungrige Mäuler vertilgen können. Und ich sag dir: sehr viel!
Wenn dann zum Ende der Fahrt noch viel übrig ist, könnt ihr es ja entweder während oder nach der Fahrt an einem Wandertag noch für einen Ausflug mit den Schülern verwenden.

TwoEdgedWord
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Re: Kosten für Klassenfahrt kalkulieren

Beitrag von TwoEdgedWord »

Mein Unwahrscheinlichkeitsprüfer vibriert zwar, aber sei's drum....

- Finde heraus wo die Reise hingeht. Du bist aufsichtspflichtig, um deine Aufsichtspflicht wahrzunehmen, musst du die Umgebung kennen. (Schnäppchenangebot: Gästehaus im Wald neben ungesichertem Steinbruch...)
- Geh auf gar keinen Fall mit eigenem Geld in Vorleistung.
- Wenn du vor so einem Chaos stehst, überleg dir, ob du irgendetwas selber unterschreibst oder es nicht doch lieber der Schulleitung vorlegst. Die Schule ist Veranstalter der Reise und somit auch Vertragspartner des Unternehmens. In vielen Schulen ist es Usus, dass alle Verträge von der Schulleitung unterschrieben werden, also lass dich nicht abspeisen.
- Geh auf gar keinen Fall mit eigenem Geld in Vorleistung.
- Es gibt in allen Bundesländern Regelungen (in NRW der sog. Wandererlass). Besorg dir die für dich geltenden, lies sie gründlich durch, und pass auf dass du keine formalen Fehler machst bzw. die bereits passierten nicht dir angehängt werden. Ab grober Fahrlässigkeit (= Nichtkenntnis rechtlicher Bestimmungen) wird dich dein Dienstherr in Regress nehmen falls etwas schief geht.
- Geh auf gar keinen Fall mit eigenem Geld in Vorleistung.
- In NRW gibt es eine von der Schulkonferenz beschlossene Obergrenze für Fahrtkosten. Erkundige dich ob für dich Ähnliches gilt, sammle diesen Betrag ein und schau wie weit du damit kommst.
- Geh auf gar keinen Fall mit eigenem Geld in Vorleistung. Falls Eltern nicht pünktlich zahlen und du das Geld absehbar nicht rechtzeitig zusammen bekommst, trage das Problem der Schulleitung vor und bestehe auf einer Lösung, die nicht dein Privatkonto beinhaltet. Geh auf gar keinen Fall mit eigenem Geld in Vorleistung.
- Überleg dir gründlich, ob du die Sache nicht lieber abbläst (jaja, traurige Kinderaugen und so)


PS:
Insgesamt halte ich den Post eher für einen Testballon eines Rechtssminars zur Überprüfung der Kenntnisse angehender und fertiger Referendare ....

LatinaTeacharin
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Re: Kosten für Klassenfahrt kalkulieren

Beitrag von LatinaTeacharin »

Setz' doch mal an nem ganz anderen Punkt an: MUSS diese Fahrt (lt. Schulgesetz/Verordnung/...) durchgeführt werden oder handelt es sich dabei um ein "Luxusgut", zu dessen Durchführung du nicht verpflichtest bist?

Wenn letzteres der Fall sein sollte, dann lass' die Finger davon.

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