Hallo liebes Forum,
ich habe momentan ein Problem bezüglich der Notenverordnung in Baden-W. Mir stellt sich die Frage, ob es möglich ist Leistungen aus dem Vorjahr, in das nächste Schuljahr zu übernehmen. Anscheinend gab es bei uns mal so eine Regelung bezüglich einer Klassenarbeit in einem Hauptfach. Ich bin mir allerdings sehr unklar darüber, ob das rechtens ist. Ich möchte nichts falsch machen und bis jetzt konnte mir keiner diese Frage beantworten. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
LG
Notenverordnung Baden-W.
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Re: Notenverordnung Baden-W.
Ich wüsste nicht, dass die NVO es erlauben würde, eine Note aus dem Vorjahr in die Wertung für das laufende Jahr einzubeziehen.
Re: Notenverordnung Baden-W.
Ja genau, so sehe ich das auch. Es steht zwar nicht explizit in der Verordnung, wenn aber schon das neue Schreiben einer Klassenarbeit, vor der Rückgabe der "alten" Klassenarbeit, nicht erlaubt ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das "mitnehmen" in das neue Schuljahr zulässig ist.
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Re: Notenverordnung Baden-W.
Warum sollte das denn funktionieren, wo doch die Versetzung als Vorgang bereits vollzogen und abgeschlossen ist?
Das braucht auch nicht einer Verordnung/einem Gesetz explizit geregelt werden, denn durch andere Regelungen ist das ja fix: Dauer des Schuljahres, Zahl der zu erbringenden Leistungen, Versetzung, usw.
Das braucht auch nicht einer Verordnung/einem Gesetz explizit geregelt werden, denn durch andere Regelungen ist das ja fix: Dauer des Schuljahres, Zahl der zu erbringenden Leistungen, Versetzung, usw.
Re: Notenverordnung Baden-W.
Alle Regelungen beziehen sich doch immer auf das laufende Schuljahr und enden in der Versetzungsordnung.
Sorry, aber warum will/soll man Leistungen ins neue SJ übernehmen? Neues Jahr, neues Glück....alles andere wäre doch echt daneben und für den Lehrer besteht die Gefahr, dass sich die SuS ausruhen und noch weniger Ehrgeiz zeigen. Oder bin ich die einzige, die bemerkt, dass das 2.HJ eher locker gesehen wird.
Sorry, aber warum will/soll man Leistungen ins neue SJ übernehmen? Neues Jahr, neues Glück....alles andere wäre doch echt daneben und für den Lehrer besteht die Gefahr, dass sich die SuS ausruhen und noch weniger Ehrgeiz zeigen. Oder bin ich die einzige, die bemerkt, dass das 2.HJ eher locker gesehen wird.
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Re: Notenverordnung Baden-W.
Hat mit dem Ablauf des Referendariats nichts zu tun ... und *schwupps*