Staatsexamen I/Berufsbezeichnung ?

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LEtranger
Beiträge: 1
Registriert: 27.02.2006, 17:09:23

Staatsexamen I/Berufsbezeichnung ?

Beitrag von LEtranger »

Hallo !

Eine kurze Frage:
Wenn ich das Staatsexamen I fuer das Lehramt an Gymnasien mit zwei Unterrichtsfaechern (aber weiteren studierten Faechern wie Paedagogik und einigen kuerzeren zu den Faechern) bestanden habe und auf den Erwerb des Staatsexamens II verzichte, welche Berufsbezeichnung/Benennung meiner Qualifikation darf ich dann fuehren ? Paedagoge/Germanist/Kunstpaedagoge, o.a. ? Oder kann ich nur sagen, ich habe das Staatexamen I fuer die Faecher ... ?


Viele Gruesse
LEtranger

Jassy

Beitrag von Jassy »

Pädagoge darf man sich doch schon nennen, wenn man nur das EWS-Examen bestanden hat, oder?

Herbie
Beiträge: 432
Registriert: 10.07.2005, 11:48:05
Wohnort: B.-W. Gymnasium

Beitrag von Herbie »

Hi!

Soweit ich informiert bin, ist mit dem Bestehen des Ersten Staatsexamens die angefangene Ausbildung nicht abgeschlossen. Man hat zu diesem Zeitpunkt keinen akademischen Titel (wie z.B. Doktor, Diplom-Ingenieur, Diplom-Chemiker, ...) und darf noch keine Berufsbezeichnung führen.

Erst mit dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens wurde mir das Recht zugestanden, die Berufsbezeichnung „Assessor des Lehramts“, die keinem Menschen geläufig ist, zu führen. Es ist fast überflüssig zu erwähnen, daß ich von dieser Möglichkeit noch nie Gebrauch gemacht habe. Auf Nachfrage pflege ich zu sagen: Ich bin „Lehrer“.

Damit wir uns recht verstehen: Mit dem Ersten Staatsexamen kann man schon etwas anfangen. Man kann z.B. promovieren; gegebenenfalls kann man auch einen Beruf ausüben (sofern man damit irgendwo eingestellt wird). Aber offiziell ist man ein Nichts. Das ist eigentlich kraß und wurde zu Recht schon des öfteren massiv kritisiert.

Diese Kritik kam z.B. vor einigen Jahren zum Ausruck, als die Einstellungschancen im Schulbereich so gering waren, daß viele Leute versucht haben, mit dem Ersten Staatsexamen einen anderen Berufsweg einzuschlagen, aber nicht wußten, als was sie sich in Bewerbungen „verkaufen“ sollten.
Gruß von [color=#008000][b][i]Herbie[/i][/b][/color]

interstella
Beiträge: 106
Registriert: 21.05.2006, 13:46:26

Beitrag von interstella »

Man kann auch unterrichten mit dem 1. Staatsexamen.

- an Privatschulen (Bezeichnung: Lehrer?)
- an VHS (Bezeichnung: Dozent?)
- mit einem befristeten Vertretungsvertrag an einer �ffentlichen Schule (Bezeichnung: Lehrer?)

Zumindest ist das in BW so.

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