Einladung zum Elternabend

Diskussion zu pädagogischen Themen aller Art
Stefan24
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Beitrag von Stefan24 »

Find ich gut... eine Sache könnte allerdings problematisch werden... die Fragen der Eltern an dich...

Ich verstehe dein Vorgehen: du willst die Fragen vorher wissen und Antworten planen.
Mit dieser Möglichkeit auf der Einladung bietest du den Eltern aber Angriffsfläche... auch/gerade weil du neu bist.
Böse Eltern kommen auf die Idee, sich möglichst hinterf***** Fragen auszudenken, diese aber nicht aufzuschreiben, sondern "spontan" am Elternabend zu stellen... à la "mal schauen, was die Neue so kann"...

Ich persönlich würde den Passus weglassen... wer Fragen an dich hat, der stellt sie am EA von allein. Kannst du etwas nicht beantworten, dann ist es mit Sicherheit ein so spezielles Problem, dass du da antworten kannst mit "lassen sie uns das nachher im Anschluss besprechen (wahlweise: später am Telefon).

Lili
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Beitrag von Lili »

Welches Bundesland bist du denn, dass man dir eine 4. Klasse gibt?

Ich würde sowohl die Tagesordnung (in der 4. Klasse waren die Eltern bereits auf Elternabenden) als auch die Fragen weglassen. Falls du die Fragen trotzdem drinnen lassen möchtest, würde ich das zumindest nicht so formulieren, dass quasi alle Eltern denken, sie müssten eine Frage haben.
Falls du die Tagesordnung lassen willst: In Bayern würde die Wahl des Elternklassensprechers fehlen.

Ich würde den Eltern am Ende einfach die Möglichkeit Fragen zu stellen geben. Da kann man ja auch ohne Probleme, wenn man neu an der Schule ist sagen, dass man sich erst informieren muss, wie das hier gehandhabt wird.

Ich hab damals ein paar Wochen nach dem 1.Elternabend einfach nochmal einen Elternbrief geschrieben.

annabel
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Beitrag von annabel »

Danke für eure Hilfe! Habe den Teil bezüglich der Elternfragen weg gelassen :-)

Ich bin in RLP. Bekommt man in anderen Bundesländern denn kein 4. Schuljahr als neue Lehrerin? Die vorherige Klassenlehrerin ist in Elternzeit und dadurch habe ich die Klasse übernommen!

Lili
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Beitrag von Lili »

annabel hat geschrieben:Ich bin in RLP. Bekommt man in anderen Bundesländern denn kein 4. Schuljahr als neue Lehrerin? Die vorherige Klassenlehrerin ist in Elternzeit und dadurch habe ich die Klasse übernommen!
In Bayern bekommt man normalerweise weder eine 1. noch eine 4. Klasse. Ich weiß nicht, wie das in RLP ist, aber bei uns kommt nach der 4. der Übertritt und da ist es wirklich besser, wenn das Neuling macht. Viel Verantwortung und teilweise sehr überspannte Eltern...

lemming
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Beitrag von lemming »

Muss nicht noch die Wahl der Elternvertreter rein? Ist bei uns zu Beginn immer üblich.

Alison
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Beitrag von Alison »

also wahl der elternvertreter steht zu beginn des neuen schuljahres bei uns auch immer an.

hier in sh und auch in niedersachsen damals kann man alle klassen bekommen. von der 1.-4. gerade den neulingen gibt man gern 1. klassen... ob das so sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt, aber mich hat es ja jetzt selbst schon zum 2. mal getroffen...

Fedora
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Re: Einladung zum Elternabend

Beitrag von Fedora »

Die Elternvertreter werden bei uns nur alle zwei Jahre gewählt, in der 1. und in der 3. Klasse.
Klar sollte man möglichst überhaupt keinen neuen Lehrer in der 4. Klasse bekommen, aber wie gut das funktioniert, bestimmt die Personallage und die ist leider nicht überall gut, ich hab deshalb jetzt auch mit einer vierten Klasse angefangen und frage mich auch gerade, ob jemand diese Einladungen schreibt oder ich das machen sollte...

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