wann examen nicht bestanden?

Wenn das Lehramtsstudium Fragen und Probleme aufwirft ...
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LadySunshine
Beiträge: 13
Registriert: 19.06.2005, 23:27:38

wann examen nicht bestanden?

Beitrag von LadySunshine »

Hallo,
muss ich im Rahmen des 1.Staatsexemen alle schriftlichen und mündlichen Prüfungen bestehen oder kann ich einen eventuellen Patzer auch ausgleichen innerhalb eines Faches? Ich weiß, dass es natürlich besser ist überall gut abzuschneiden, aber da ich solche Horrorgeschichten über Themenwechsel gehört habe (NRW), mach ich mir echt Sorgen ...
Danke für jede Antwort...

Raphaela
Beiträge: 77
Registriert: 12.06.2005, 22:22:40

Beitrag von Raphaela »

Ich dnek, dass man alle Prüfungen bestehen muss. Eine Bekannte war durch Mathe gafallen und mustte sie wiederholen. Leider geht das offenbar dann erst immer im näcshten Semester. So muss man ein halbes jahr warten. Ich habe aber bisher im Examen nur gute Erfahrung gemacht. Habe Staatsarbeit und Klausuren nun hinter mir und warte auf die Termine für die mündlichen Prüfngen. Ich empfand alles als halb so schlimm. Wenn man gut gerlernt hat, kommt man ohne Probleme durch. Es kamen auch die Themen die ich erhofft hatte dran.
Bist du schon im Examen oder kommt erst alles auf dich zu? Besprich einfach mit den entsprechenden Dozenten alle gut ab...
Raphaela

Katta
Beiträge: 577
Registriert: 09.06.2005, 15:57:09
Wohnort: NRW

Beitrag von Katta »

Ich mache gerade Examen in NRW, die Regelungen sollten bei einem Staatsexamen da dann ja landesweit gleich sein. Mir wurde gesagt, dass man die Prüfungsschritte nicht wiederholt, sondern wenn z.B. die Klausur versiebt wurde, das mit der mündlichen ausgleichen kann/muss. Wie das allerdings umgekehrt ist, weiß ich nicht... Aber da ja die Noten zusammengerechnet werden (ich glaube so was wie 1/3 Klausur zu 2/3 mündlich?), sollte sich das irgendwie gegenseitig ausgleichen.

Die beste Anlaufstelle ist dafür natürlich das Staatliche Prüfungsamt.

Viel Erfolg!
Katta

Schaf
Beiträge: 1318
Registriert: 11.07.2005, 22:19:25
Wohnort: Bawü Ref, jetzt RLP (Gym.)

Beitrag von Schaf »

Erkundige Dich genau bei den zuständigen Leuten. An unserem Obersachulamt war es immer so, daß man in jeder Prüfung moindestens eine 4 haben mußte zum bestehen. Als es einen Personalwechsel gab kam es zu dem Phänomen, daß jemand mit 2 im Schriftlichen und 5 (im Mündlichen bekommen, damit die Prüfung wiederholt werden darf anstelle der 4 mit der die Prüfung bestanden gewesen wäre nach der "alten" Rechnung) eine 4 bekam und damit das Fach bestanden hatte. Trotz Einspruch wurde an diesem neuen Verfahren festgehalten und es wurde bei uns Üblich, obwohl alle vorher mit einer 5 in einer Teilprüfung durchgefallen waren.

Grüßle, Schaf

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