Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Wenn das Lehramtsstudium Fragen und Probleme aufwirft ...
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draga.12
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Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von draga.12 »

Hallo Leute,

ich habe leider etwas Dummes getan und ich weiß nicht, wie ich das jetzt beheben kann.
Ich habe im SoSe 2014 zwei Seminare besucht, aber die Seminararbeiten dazu nicht abgegeben. Wieso und Warum ist eine lange Geschichte, die ich hier nicht in aller Breite erörtern will (psychische und familiäre Problem).
Es ist so, dass ich schon im zwölften Semester bin, also die Prüfung jetzt machen muss.
Die Dozenten wurden angeschrieben (ich habe vor ca.2 Wochen die Arbeiten verfasst), haben aber noch nicht geantwortet. Ich habe jetzt Angst, dass ich diese Scheine nicht rechtzeitig nachreichen kann und wollte euch fragen, ob ihr mehr darüber wisst.
Ich habe den vorläufigen Zulassungsbescheid, auf dem steht, dass ich (alte LPO) die Scheine spätestens 3 Tage vor der ersten Prüfung abgeben muss. Meine erste Prüfung ist am 9.März, ein Montag. Gelten hier jetzt nur Werktage oder auch das Wochenende? Also kann ich die Scheine am 6. abgeben oder müssen sie am 4. beim PA sein?
Die Frage, die mir aber größere Kopfschmerzen bereitet, ist: War mein Studium umsonst, wenn ich die Scheine nicht habe? Ich habe ja die Arbeiten abgegeben und ich rechne auch damit, dass sie zumindest mit einer 4 benotet werden. Habe auch noch nie erlebt, dass ein Dozent etwas Schlechteres gibt. Oder interessiert es das PA überhaupt nicht und ich werde, da Höchststudiendauer erreicht, von der Prüfung ausgeschlossen :|

Rotschreiber
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Re: Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von Rotschreiber »

Das Prüfungsamt arbeitet mit dem, was da ist.

draga.12
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Re: Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von draga.12 »

Ich habe gestern Abend noch mit einer Freundin geredet. Die meinte, es gäbe noch die Möglichkeit einen Härteantrag zu stellen, weil ich diese Probleme hatte und in Therapie war. Dadurch könnte ich die Höchststudiendauer um 1 Semester verlängern. Zeit genug, um diese Scheine abzugeben.
Weiß jemand hier wie das funktoniert? Ich habe auf der Internetseite der Uni geschaut, aber soweit ich das verstanden habe, bezieht sichder "Härteantrag nur auf körperlich behinderte Studenten oder chronisch Kranke?!

Flitzebogen
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Re: Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von Flitzebogen »

Frag direkt bei deinem Prüfungsamt nach - und zwar möglichst bald. Kann sein, dass es für Härtefälle auch Fristen gibt...

i_ek
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Re: Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von i_ek »

Das heißt, du hast die Scheine erledigt, aber brauchst noch die Bestätigung und Note der Dozenten fürs Prüfungsamt?
Ich würde die Dozenten so schnell wie möglich anrufen oder persönlich vorbeigehen und sie auf den Ausnahmezustand hinweisen, dass du die Scheine ganz dringend bis zu diesem Zeitpunkt brauchst.
Ich hoffe doch mal, dass sie mit diesem Wissen zur Kooperation bereit sind und die Arbeiten so schnell wie möglich korrigieren?
Als Tage vor der Prüfung würde ich nur die rechnen, an denen das Prüfungsamt offen hat.
Ein Härtefallantrag wäre theoretisch möglich, der muss aber auch bis zu einem bestimmten Termin eingereicht werden.

Viel Glück, dass alles klappt!

chilipaprika
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Re: Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von chilipaprika »

Möchtest du wirklich an einer offiziellen (Ausbildungs) Stelle psychische Probleme für die Verlängerung deines Studiums einbringen? Willst du dann in 2 Jahren hier wieder schreiben 'aber warum werde ich nicht verbeamtet, ich hab das damals nur so gesagt, um länger Zeit zu haben?'

Chili

draga.12
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Re: Nachreichen von Leistungsnachweisen ?

Beitrag von draga.12 »

Hallo,

nein, ich habe die Arbeiten abgegeben, aber noch keine Scheine bekommen. Es hat sich nun erledigt, habe Antworten bekommen.

@chili

Was soll die Unterstellung? Ich habe keinen Grund zu lügen, erst recht nicht, da es eben eine "offizielle Stelle" ist. Die können es so oder so herausfinden, dass ich in Behandlung war und was mache ich dann? Dann sitze ich richtig in der Klemme, weil ich es verschwiegen habe. Und Verbeamtung ist nicht mein Ziel, es wäre natürlich schön, aber die Aussicht darauf tendiert gen 0. Von daher mache ich mir darüber keine Gedanken.

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