Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe. Ich habe keine Gasleitung in der Schule. Ich will deswegen während der UPP mit einem Kartuschenbrenner arbeiten. Ist es eine gute Idee?
Ich habe keine Gasleitung in der Schule will deswegen während der UPP mit arbeiten. Ist es eine gute Idee?
Sichere Schule hat geschrieben:Es dürfen nur Kartuschenbrenner mit Entnahmeventil verwendet werden, bei denen ein unbeabsichtigtes Lösen der Druckgaskartuschen verhindert ist, Stechkartuschen sind unzulässig.
Im Unterricht dürfen gleichzeitig nur maximal acht Kartuschenbrenner in Einwegbehältern (Ventilkartuschen) verwendet werden.
Kartuschen dürfen nicht von Schülerinnen und Schülern ausgewechselt werden.
Kartuschenbrenner müssen so betrieben werden, dass keine unzulässige Erwärmung der Druckgaskartuschen auftreten kann und dass kein Flüssiggas auslaufen kann. Sie müssen nach jeder Benutzung auf geschlossene Ventile und äußerlich erkennbare Mängel geprüft werden.
Mika3 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe. Ich habe keine Gasleitung in der Schule. Ich will deswegen während der UPP mit einem Kartuschenbrenner arbeiten. Ist es eine gute Idee?
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