Hallo zusammen,
Ich habe meine PLP im Erweiterungsfach nicht bestanden. Damit entgeht mir ein Bonus, der später wichtig wäre, um die Einstellungschance zu verbessern.
Ich spiele nun mit dem Gedanken, die PLP anzufechten, weil ich nicht genügend betreut wurde. In der Ausbildungsordnung steht drin, dass die Betreuungslehrkraft eine Lehrbefähigung in den Fächern des Referendars haben muss. Falls nicht, muss die Schule auswärts nach geeigneten Betreuern suchen. Meine Betreuerin hat im Erweiterungsfach nur das 1.Staatsexamen und damit, falls ich es richtig verstehe, keine volle Lehrbefähigung. Sie hat nie eine Lehrprobe in der Erweiterung gemacht und konnte mir auch nie richtig Feedback geben oder mir spezielle Methoden in diesem Fach zeigen.
Wie seht ihr meine Chancen? Reicht das als Grund, um die PLP wiederholen zu können?
Anfechten von PLP (BY, RS)
Re: Anfechten von PLP (BY, RS)
Rechtsschutz deiner Gewerkschaft kontaktieren, Fall schildern, um Beratung & UNterstützung bitten. Zeitgleich bereits zur Fristwahrung fromlos Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen mit dem Hinweis, dass die fachanwaltliche Begründung folgt. (Falls der Anwalt dir keinerlei Hoffnungen machen würde, könntest du das immer noch zurückziehen bzw.unbegründet lassen, so dass der Widerspruch abgewiesen werden würde.) Deine Gewerkschaft wird dir vermutlich den Namen eines Anwalts für Verwaltungsrecht nennen mit dem sie zusammenarbeiten und den du schnellstmöglich aufsuchen musst mit allen relevanten Unterlagen (die Gewerkschaft prüft zeitgleich das Rechtsschutzersuchen im Hinblick auf die Kostenübernahme, trotzdem hingehen und im worst case Anwalt selbst zahlen). Wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist: Dennoch anrufen und um Namen eines Anwalts für Verwaltzungsrecht bitten den sie empfehlen können, damit du weißt, wer fit in derartigen Fragen ist.
Normalerweise sollte die Ausbildungssituation mit dem Seminar abgeklärt sein, womöglich gibt es also eine Lücke, die du nicht kennst (keine volle Lehrbefähigung der Mentorin im Fach aber bereits x Jahre Unterrichtserfahrung in diesem Fach), weshalb das kein Ausbildungsmangel war. Sicher sagen wird dir das vermutlich aber nur ein Fachanwalt können.
Könntest du die PLP zeitnah wiederholen? In BaWü können nichtbestandene Teilprüfungen im selben Prüfungshalbjahr wiederholt werden zum Nachholtermin, wenn der Gesamtnotenschnitt 2,5 oder besser ist. (Mit Ausnahme der SL-Bewertung.)
Normalerweise sollte die Ausbildungssituation mit dem Seminar abgeklärt sein, womöglich gibt es also eine Lücke, die du nicht kennst (keine volle Lehrbefähigung der Mentorin im Fach aber bereits x Jahre Unterrichtserfahrung in diesem Fach), weshalb das kein Ausbildungsmangel war. Sicher sagen wird dir das vermutlich aber nur ein Fachanwalt können.
Könntest du die PLP zeitnah wiederholen? In BaWü können nichtbestandene Teilprüfungen im selben Prüfungshalbjahr wiederholt werden zum Nachholtermin, wenn der Gesamtnotenschnitt 2,5 oder besser ist. (Mit Ausnahme der SL-Bewertung.)
Re: Anfechten von PLP (BY, RS)
am gym reicht erstes examen für facultas. insofern denke ich nicht, dass die anforderungen für rs höher sein dürften.
Re: Anfechten von PLP (BY, RS)
@Löwenherz
Danke für die ausführliche Information. Laut Ausbildungsordnung kann man die Prüfung wiederholen, aber erst nach dem 2.Stex. Ich weiß aber nicht, wie das gehandhabt wird, weil ich ja auch nicht sicher eine Anstellung an einer staatlichen Schule bekomme.
Werde auf jeden Fall morgen meinen Verband anrufen und nachfragen.
@kecks
Was ist denn der Unterschied? Ist Lehrbefähigung nicht 1+2 Stex und Lehrerlaubnis nur 1.Stex?
Ich habe heute weiter in der Ausbildungsordnung recherchiert und mir ist noch ein Verfahrensfehler aufgefallen, falls man es so nennen kann.
In der ASR steht drin, dass zur PLP die Seminarleitung der Seminarschule, die Seminarlehrkraft der Seminarschule und noch ein Prüfer anwesend sein muss.
Bei mir waren aber zwei Seminarlehrer der Seminarschule (nicht die Seminarleitung) und der Direktor meiner Einsatzschule anwesend.
Das ist zwar eine Kleinigkeit... Aber wenn in der ASR die exakte Bildung der Prüfungskommission genannt wird, dann kann man es doch nicht einfach so umgehen?
Danke für die ausführliche Information. Laut Ausbildungsordnung kann man die Prüfung wiederholen, aber erst nach dem 2.Stex. Ich weiß aber nicht, wie das gehandhabt wird, weil ich ja auch nicht sicher eine Anstellung an einer staatlichen Schule bekomme.
Werde auf jeden Fall morgen meinen Verband anrufen und nachfragen.
@kecks
Was ist denn der Unterschied? Ist Lehrbefähigung nicht 1+2 Stex und Lehrerlaubnis nur 1.Stex?
Ich habe heute weiter in der Ausbildungsordnung recherchiert und mir ist noch ein Verfahrensfehler aufgefallen, falls man es so nennen kann.
In der ASR steht drin, dass zur PLP die Seminarleitung der Seminarschule, die Seminarlehrkraft der Seminarschule und noch ein Prüfer anwesend sein muss.
Bei mir waren aber zwei Seminarlehrer der Seminarschule (nicht die Seminarleitung) und der Direktor meiner Einsatzschule anwesend.
Das ist zwar eine Kleinigkeit... Aber wenn in der ASR die exakte Bildung der Prüfungskommission genannt wird, dann kann man es doch nicht einfach so umgehen?
Re: Anfechten von PLP (BY, RS)
Also ich weiß nicht was PLP ist.
Nur kurz zur Lehrbefähigung.
In NRW macht man das Ref in 2 Fächern und hat dann sein 2. Staatsexamen. Jedes weitere Fach was man mit dem 1. Staatsex abschließt muss dann nicht mehr im Ref absolviert werden. Man erhält dann automatisch die Lehrbefähigung.
Von daher denke ich, hat die Dame ihr 2. Staatsexamen generell wohl gemacht.
Allerdings kenne ich ansonsten dein System nicht!
Nur kurz zur Lehrbefähigung.
In NRW macht man das Ref in 2 Fächern und hat dann sein 2. Staatsexamen. Jedes weitere Fach was man mit dem 1. Staatsex abschließt muss dann nicht mehr im Ref absolviert werden. Man erhält dann automatisch die Lehrbefähigung.
Von daher denke ich, hat die Dame ihr 2. Staatsexamen generell wohl gemacht.
Allerdings kenne ich ansonsten dein System nicht!
Re: Anfechten von PLP (BY, RS)
die prüfungskommission ist so üblich, ich denke nicht, dass das ein formfehler ist. man macht da immer, was terminlich möglich ist. die schulleitung kann sich ja nicht zweiteilen.