Naja, aber Papier ist geduldig und selbst die beste Planung hilft nicht, wenn man selbst unsicher und leise ist, eine Klasse nicht im Griff hat, die Schüler nicht fertig werden, man selbst wie ein feldwebel agiert, doch in der Stunde was anderes macht oder nicht auf Probleme eingehen kann.
Daher würde ein Gutachten ja immer nur etwas über die Planung sagen und eine Wiederholung mit einer anderen Klasse wird wahrscheinlich anders verlaufen.
Und im Ref waren ja oftmals mehrere Beobachter dabei. (Jedenfalls bei mir. )
Externes Gutachten für Lehrproben
Re: Externes Gutachten für Lehrproben
Das hatte ich ja oben schon angemerkt.
Im Ref sind deshalb ja immer auch mehrere Prüfer dabei.
Hier scheint es aber um eine Beurteilung durch die SL bezüglich einer Verbeamtung auf Lebenszeit zu gehen.
Im Ref sind deshalb ja immer auch mehrere Prüfer dabei.
Hier scheint es aber um eine Beurteilung durch die SL bezüglich einer Verbeamtung auf Lebenszeit zu gehen.
Re: Externes Gutachten für Lehrproben
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gutachten, dass du irgendwoher gezogen hast, in einem juristischen Verfahren irgendeine Rolle spielen könnte.
Abgesehen von den inhaltlichen Problemen (schriftl. Entwurf vs. praktische Durchführung) und der Tatsache, dass sich Gerichte normalerweise nur mit Formfehlern beschäftigen und nicht mit inhaltlichen Bewertungen, würde ein Gericht im Zweifelsfall wohl einen eigenen Gutachter beauftragen, nehme ich an.
Ich hab da aber auch keine Erfahrungen.
Zielführender wäre es, wenn man denn trotzdem inhaltlich argumentieren möchte, sich mit der Beurteilung und dem Protokoll der Lehrprobe zu beschäftigen und zu sehen, welche Behauptungen man formal widerlegen kann. Ist halt schwierig.
Abgesehen von den inhaltlichen Problemen (schriftl. Entwurf vs. praktische Durchführung) und der Tatsache, dass sich Gerichte normalerweise nur mit Formfehlern beschäftigen und nicht mit inhaltlichen Bewertungen, würde ein Gericht im Zweifelsfall wohl einen eigenen Gutachter beauftragen, nehme ich an.
Ich hab da aber auch keine Erfahrungen.
Zielführender wäre es, wenn man denn trotzdem inhaltlich argumentieren möchte, sich mit der Beurteilung und dem Protokoll der Lehrprobe zu beschäftigen und zu sehen, welche Behauptungen man formal widerlegen kann. Ist halt schwierig.
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben
Über welche Folge reden wir hier eigentlich? Probezeitverlängerung (in Bayern sowas wie "noch nicht tauglich") oder ist alles vorbei und die Entlassung steht an?
Re: Externes Gutachten für Lehrproben
Bist Du bei einer Gewerkschaft mit Deinem Anliegen vorstellig geworden?
Wahrscheinlich können die Dir besser weiterhelfen als wir und kennen sich eben auch viel besser aus.
Es nützt Dir nichts mehr für den bestehenden Fall, doch wenn bei Dir eine Beförderung mal anstehen sollte, bestehe darauf, dass immer zwei Schulleitungsmitglieder in den Lehrproben sitzen und danach auch eine mitprotokollierte Reflexion abgehalten wird.
@Illi: Nicht in jedem BL bedeutet eine Probezeitverlängerung automatisch, dass jemand für "nicht tauglich" erachtet wird. Auch eine Entlassung ist eher unwahrscheinlich. Ich denke, es läuft bei erfolgreichem Einspruch auf eine Wiederholung des Prozederes hinaus, allerdings wohl eher an einer anderen Schule. In solchen Fällen steht oft eine Versetzung an (jedenfalls habe ich solche Fälle erlebt) und eben keine Entlassung.
Wahrscheinlich können die Dir besser weiterhelfen als wir und kennen sich eben auch viel besser aus.
Es nützt Dir nichts mehr für den bestehenden Fall, doch wenn bei Dir eine Beförderung mal anstehen sollte, bestehe darauf, dass immer zwei Schulleitungsmitglieder in den Lehrproben sitzen und danach auch eine mitprotokollierte Reflexion abgehalten wird.
@Illi: Nicht in jedem BL bedeutet eine Probezeitverlängerung automatisch, dass jemand für "nicht tauglich" erachtet wird. Auch eine Entlassung ist eher unwahrscheinlich. Ich denke, es läuft bei erfolgreichem Einspruch auf eine Wiederholung des Prozederes hinaus, allerdings wohl eher an einer anderen Schule. In solchen Fällen steht oft eine Versetzung an (jedenfalls habe ich solche Fälle erlebt) und eben keine Entlassung.
Re: Externes Gutachten für Lehrproben
In einer Beurteilung geht es doch nicht ausschließlich um eine Lehrprobe und den entsprechenden Entwurf, sondern auch um das Dienstverhalten (zu dem auch der Umgang mit SchülerInnen gehört), etc. Zumindest in NRW ist dies so.
Re: Externes Gutachten für Lehrproben
Kannst Du das bitte etwas präzisieren?kaleb hat geschrieben:Tatsächlich gab es einen unberechtigten Zugriff durch einen Beurteiler auf meine Privatsphäre, genaugenommen auf meine social medias.
Das jeweilige Schulleitungsmitglied (bzw. der Schulleiter) hat Deine Zugangsdaten an sich gebracht und sich damit eingeloggt?!