Externes Gutachten für Lehrproben

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
kecks
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kecks »

dazu kann dir hier keiner was sagen. dein rechtsanwalt sollte eventuelle ähnliche fälle kennen und dir darstellen können. grundsätzlich geht eigentlich nur was über formfehler.

phstudent
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von phstudent »

kaleb hat geschrieben:Mir ist auch klar, dass die Verwaltungsgerichte nicht wirklich die Lehrprobe prüfen. Daher ja auch zu Not ein Gegengutachten von anderer Stelle mit Autorität. Ich plante, den Unterrichtsentwurf und die Feinplanung einzusenden. Ein guter Mentor, Seminarleiter etc. sollte damit schon etwas anfangen können.
Die Planung kann noch so gut sein, das heißt noch nicht, dass man die Lehrprobe auch entsprechend (gut) besteht.

Wenn du sowieso einen RA beauftragt hast, was erwartest du dir dann hier? (Entschuldige für meine Gegenfrage, die dir zusätzliche Arbeit beschert ;-))

chilipaprika
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von chilipaprika »

Irgendwie wird man dir aber irgendwie die Frage stellen, warum du nicht vorab beantragt hast, dass der Personalrat oder jemand anders in allen Beurteilungen dabei ist.
Ich habe zwar keine Vorstellungskraft, wann ich in einer solchen Situation einen Strafantrag gegen Kollegen / Dienstvorgesetzten stellen würde, aber wenn: dann würde ich nie wieder alleine in einem Raum mit dem verbringen. Sondern immer nur Zeuge haben.

kaleb
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

phstudent hat geschrieben:
kaleb hat geschrieben:Mir ist auch klar, dass die Verwaltungsgerichte nicht wirklich die Lehrprobe prüfen. Daher ja auch zu Not ein Gegengutachten von anderer Stelle mit Autorität. Ich plante, den Unterrichtsentwurf und die Feinplanung einzusenden. Ein guter Mentor, Seminarleiter etc. sollte damit schon etwas anfangen können.
Die Planung kann noch so gut sein, das heißt noch nicht, dass man die Lehrprobe auch entsprechend (gut) besteht.

Wenn du sowieso einen RA beauftragt hast, was erwartest du dir dann hier? (Entschuldige für meine Gegenfrage, die dir zusätzliche Arbeit beschert ;-))
"Offenbar hast Du Schwierigkeiten damit, dass ich so souverän meine Lehrprobe verteidige. Sie lief nun mal leider wie am Schnürchen und endete mit einer Punktlandung, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Ich kann auch nichts dafür, wenn an Dir Selbstzweifel nagen. Dann such Dir doch einen anderen Job und überlasse mir, an wen ich mich wende."
So würde ich Dir antworten, wenn ich empfindlich wäre ;-)
Aber Du willst wohl darauf hinaus, dass noch so gute Lehrproben von launischen Seminarleitern schlecht bewertet werden Können - das weiß ich wie jeder fertige Referendar. ;-)
Ich höre mich aber tredtzdem hier weiter um, auch ohne Deine Erlaubnis ;-)
Vielleicht antwortet ja doch noch jemand konkret auf den Punkt ;-)

kaleb
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

chilipaprika hat geschrieben:Irgendwie wird man dir aber irgendwie die Frage stellen, warum du nicht vorab beantragt hast, dass der Personalrat oder jemand anders in allen Beurteilungen dabei ist.
Ich habe zwar keine Vorstellungskraft, wann ich in einer solchen Situation einen Strafantrag gegen Kollegen / Dienstvorgesetzten stellen würde, aber wenn: dann würde ich nie wieder alleine in einem Raum mit dem verbringen. Sondern immer nur Zeuge haben.
Tja, einen Beisitzer aus dem Personalrat wäre vielleicht kein schlechte Idee gewesen, aber wie neutral ist der wirklich?
Hinterher ist man immer schlauer.
Aber Danke!

phstudent
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von phstudent »

kaleb hat geschrieben:"Offenbar hast Du Schwierigkeiten damit, dass ich so souverän meine Lehrprobe verteidige. Sie lief nun mal leider wie am Schnürchen und endete mit einer Punktlandung, auch wenn es Dir nicht gefällt.
Ich habe doch nirgends bezweifelt, dass deine "Lehrprobe" gut lief. Und selbst wenn wäre es mir egal. Es ging mir nur darum zu sagen, dass niemand aus einer schriftlichen Ausarbeitung darauf schließen kann, dass automatisch die praktische Umsetzung den Ansprüchen genügte, sonst wäre das Abgeben einer schriftlichen U-Planung ja ausreichend.
kaleb hat geschrieben:Aber Du willst wohl darauf hinaus, dass noch so gute Lehrproben von launischen Seminarleitern schlecht bewertet werden Können - das weiß ich wie jeder fertige Referendar. ;-)
Ich dachte du bist fertig? Dann bewertet dich doch kein Seminarleiter?
kaleb hat geschrieben:Ich höre mich aber tredtzdem hier weiter um, auch ohne Deine Erlaubnis ;-)
Ich hab dir doch nix verboten, ich frage mich lediglich was du dir hier erwartest?!

kaleb
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

Sorry, ich dachte nur, jemand wär schon mal selber in der Lage gewesen, eine Referenz für eine Lehrprobe einzuholen, die nach Ansicht des Probanden nicht objektiv bewertet wurde.
Die Launen der Seminarleiter und Mentoren kennen ja die meisten.

https://i1.wp.com/static.twoday.net/REF ... obe-1-.jpg

Daher hielt ich es für wahrscheinlich, dass jemand eine Anlaufstelle kennt.
Man könnte die Lehrprobe ja nochmal in einer ähnlichen Klasse veranstalten, diesmal ggf. mit Kamera.
Man könnte sich auch irgendwo bewerben und den Entwurf als Referenz einschicken - vielleicht äußert sich ja die Schule.

Aber die Fachdidaktik einer Uni sollte so etwas schon anbieten, als Regulativ für willkürliche Bewertungen - finde ich.

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