Externes Gutachten für Lehrproben

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
kaleb
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Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

Moin!
Ich bin selber ehemaliger Referendar und habe die ganze Odyssee des 2. Staatsexamens schon hinter mir.
Inzwischen befinde ich mich am Ende meiner Probezeit als Beamter.
Meine erste Beurteilung fiel noch sehr gut aus.
Inzwischen habe ich mir es jedoch mit den Autoren meiner Dienstlichen Beurteilung zum Ende der Probezeit gründlich verscherzt.
Tatsächlich gab es einen unberechtigten Zugriff durch einen Beurteiler auf meine Privatsphäre, genaugenommen auf meine social medias.
Dies habe ich mit einem Strafantrag quittiert.
Wie dann meine Beurteilung ausgefallen ist, kann sich jeder vorstellen.
Selbst offensichtlich großartige Leistungen - wie eine TOP-Lehrprobe - wurden verleugnet.
Ich bin nun in einem Widerspruchsverfahren und will beweisen, dass meine Lehrprobe sehr wohl gut war.
Ich frage mich, an wen ich mich wenden soll. An meine eigene ehemalige Ausbildungsschule wohl nicht. Vielleicht an eine Uni? Aber welcher Hochschullehrer fertigt ein Gutachten an? Hochschullehrer nehmen doch keine privaten Aufträge an. Mentoren oder Seminarleiter auch nicht. Zwingen kann man sie schon gar nicht. Auch andere Berufsschulen - ich habe ein Lehramt für Berufliche Schulen - kann man nicht zu einem statement zwingen.
Kurzum:
Wer kennt eine Anlaufstelle, die derartige Gutachten neutral erstellt?
Es handelt sich um ein technisches Fach. SHK-Anlagenmechaniker, Duale Ausbildung nach dem BBiG.
Ich habe keinen Plan. :(
Besten Dank im Voraus! :D

MarlboroMan84
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von MarlboroMan84 »

Also dein Schulleiter hat dir eine schlechtes Gutachten geschrieben?


Wende dich an einen Rechtsanwalt.

Wer ist denn noch der Meinung, dass du eine "TOP-Lehrprobe" abgeliefert hast? Nur du?

kaleb
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

Das habe ich geahnt.
Pauschale Antworten wie "Wende Dich an Deinen Rechtsanwalt" und Unterstellungen von "Selbstüberschätzung".
Die Verfahren laufen längst, und wie gesagt, ich habe schon etliche Lehrproben abgelegt. Ich weiß, was man da erwartet.
Ist das hier das Selbstgeißelungsforum?
Oder bist Du der Domino?
Nein Danke, solche Antworten helfen mir nicht.

Valerianus
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Registriert: 04.09.2010, 22:41:27
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von Valerianus »

Wenn das Verfahren läuft, hast du dich doch hoffentlich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungs- und Beamtenrecht gewandt?
Änderungsantrag und Gegendarstellung hast du geschrieben oder? Das mit der Klage kannst du dir in der Regel abschminken, weil ein Gericht die dienstliche Beurteilung nicht inhaltlich prüfen wird und wie genau willst du mit einem externen Gutachten von jemandem der nicht dabei war nachweisen, dass derjenige der dabei war Unrecht hat? Befangenheit würde eventuell funktionieren, aber auch hier solltest du deinen Anwalt konsultieren...
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MarlboroMan84
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Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von MarlboroMan84 »

kaleb hat geschrieben:Das habe ich geahnt.
Pauschale Antworten wie "Wende Dich an Deinen Rechtsanwalt" und Unterstellungen von "Selbstüberschätzung".
Die Verfahren laufen längst, und wie gesagt, ich habe schon etliche Lehrproben abgelegt. Ich weiß, was man da erwartet.
Ist das hier das Selbstgeißelungsforum?
Oder bist Du der Domino?
Nein Danke, solche Antworten helfen mir nicht.

1. In so einem Verfahren ist ein Rechtsanwalt tatsächlich die sinnvollste Variante, anstatt in einem Referendarsforum nachzufragen.
2. Ich unterstelle keine Selbstunterschätzung, ich habe ganz neutral gefragt, ob du denn noch andere Beteiligte / Zeugen hattest, die der Meinung waren, dass es eine Top-Lehrprobe war.
3. Nur weil du weißt, was in Lehrproben vermeintlich erwartet wird, bedeutet das nicht automatisch, dass man das auch hinbekommt.
4. Falls du denkst, dass ich mir als vermeintlicher Referendar nicht anmaßen darf, dir zu antworten, sei gesagt, dass ich im Gegensatz zu dir bereits schon länger B.a.L. bin.

kaleb
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Registriert: 02.01.2018, 19:09:09

Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

Valerianus hat geschrieben:Wenn das Verfahren läuft, hast du dich doch hoffentlich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verwaltungs- und Beamtenrecht gewandt?
Änderungsantrag und Gegendarstellung hast du geschrieben oder? Das mit der Klage kannst du dir in der Regel abschminken, weil ein Gericht die dienstliche Beurteilung nicht inhaltlich prüfen wird und wie genau willst du mit einem externen Gutachten von jemandem der nicht dabei war nachweisen, dass derjenige der dabei war Unrecht hat? Befangenheit würde eventuell funktionieren, aber auch hier solltest du deinen Anwalt konsultieren...
Moin! Ja, danke Valerianus, das Widerspruchsverfahren läuft, und es ist natürlich ein Anwalt für Verwaltungsrecht. Mir ist auch klar, dass die Verwaltungsgerichte nicht wirklich die Lehrprobe prüfen. Daher ja auch zu Not ein Gegengutachten von anderer Stelle mit Autorität. Ich plante, den Unterrichtsentwurf und die Feinplanung einzusenden. Ein guter Mentor, Seminarleiter etc. sollte damit schon etwas anfangen können. Ich ärgere mich schon, dass ich die Lehrprobe damals nicht gefilmt habe. Das wäre ein handfester Beweis gewesen.
Tatsächlich kann ich nur den Langentwurf und die Feinplanung vorlegen, nicht viel, aber immerhin. Danke!

kaleb
Beiträge: 7
Registriert: 02.01.2018, 19:09:09

Re: Externes Gutachten für Lehrproben

Beitrag von kaleb »

1. In so einem Verfahren ist ein Rechtsanwalt tatsächlich die sinnvollste Variante, anstatt in einem Referendarsforum nachzufragen.
2. Ich unterstelle keine Selbstunterschätzung, ich habe ganz neutral gefragt, ob du denn noch andere Beteiligte / Zeugen hattest, die der Meinung waren, dass es eine Top-Lehrprobe war.
3. Nur weil du weißt, was in Lehrproben vermeintlich erwartet wird, bedeutet das nicht automatisch, dass man das auch hinbekommt.
4. Falls du denkst, dass ich mir als vermeintlicher Referendar nicht anmaßen darf, dir zu antworten, sei gesagt, dass ich im Gegensatz zu dir bereits schon länger B.a.L. bin.[/quote]

Ja , sorry, ich bin vielleicht etwas empfindlich, aber Gegenfragen machen mir noch mehr Aufwand, wie gesagt, es ist alles in verwaltungsrechtlicher Betreuung, nur weiß ich immer noch nicht, wer eine Lehrprobe - allerdings eben jetzt nur noch nach Entwurf - begutachtet.
So etwas muss doch schon mal vorgekommen sein.
Beurteiler haben in der Tat eine starke rechtliche Stellung, aber hier läuft auch noch eine Befangenheitssache, bei der ich gute Karten habe.
Jedoch will ich meine Lehrprobe schon rechtfertigen.

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