Ich bin auch der Meinung, dass hier wieder die zeitgenössische Übervorsichtigkeit zuschlägt.
In Niedersachsen enthält z. B. der Schulfahrtenerlass den folgenden Passus:
"Bei Schulfahrten ohne Übernachtung ist grundsätzlich eine Lehrkraft je Klasse /Gruppe für die Aufsichtsführung ausreichend. Ansonsten sind grundsätzlich zwei Aufsichtsführende erforderlich, es sei denn, es liegen einfache Aufsichtsverhältnisse vor."
Wohlgemerkt, hier geht es nicht um das Aufsuchen außerschulischer Lernorte, sondern primär um Klassen- und Studienfahrten. Bei uns an der Schule werden "einfache Aufsichtsverhältnisse" z. B. so interpretiert, dass Studienfahrten ins Ausland mit einer Gruppe von 20 Schülern der Jahrgangsstufe 12 in der Regel von nur einer Lehrkraft begleitet werden.
Exkursion alleine als Referendar
Re: Exkursion alleine als Referendar
in bayern ist das kein "quatsch", sondern die regel, wenn du das schulgelände verlässt, zumindest am gym.
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Re: Exkursion alleine als Referendar
Wo und wie genau ist das denn in Bayern festgelegt?
Re: Exkursion alleine als Referendar
Referendare dürfen bei uns nicht mal alleine Pausenaufsicht machen. Also bevor jemand irgendwas rät, was über „ich hab auch immer xy, ist nie was passiert“ hinausgeht, sollte besser vorher nachschlagen.