UPP fehlender Ausbildungsunterricht

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
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Mogli89
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UPP fehlender Ausbildungsunterricht

Beitrag von Mogli89 »

Hallo ihr Lieben,

es geht um folgendes. Ich bin im 5. Quartal des Refs (NRW). Meine UPP ist im März. Vor einiger Zeit hat sich ein Problem ergeben. Es ist mir nicht möglich in der S2 Ausbildungsunterricht in einem meiner Fächer zu bekommen, weil mein Bdu mit den Stunden des Faches korelliert. Einen LK einmal die Woche für 1 Stunde zu besuchen macht wenig Sinn :/. Ich habe das Problem bei der Schulleitung und der Seminarleitung thematisiert. DIe Schulleitung steht mir NICHT im weg! Da ich allerdings die EF in dem Fach habe (eigener Unterricht), habe ich meine Fachleitung gefragt, ob ich in dem Kurs auch zwei Lehrpoben machen kann. Diese hat mir gesagt, wenn es zwei Themen seien ist das in Ordnung. Soweit so gut. Das klappt! In dem Sinne steht den Gutachten nichts im Wege! Nun ist es aber so, dass wir unseren ABb´s einen Zettel fertig machen sollen wo sämtlicher eigener Unterricht und Ausbildungsunterricht sowie weitere außerschulische DInge draufstehen sollen (inklusive Themen). Diesen Zettel wird die Prüfungskomission bekommen. Nun meine Frage: Glaubt ihr eine Prüfungskomission kann mich durchfallen lassen, weil ich in dem einen Fach in der S2 keinen AUsbildungsunterricht hatte? Ich kann ja im Prinzip nichts dafür. Aus der S1 habe ich in dem Fach 3 Gutachten, die alle sehr positiv sind!

tiger
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Re: UPP fehlender Ausbildungsunterricht

Beitrag von tiger »

Das hängt an der Ausbildungsverordnung. Da müsstest du nachlesen können, ob der Ausbildungsunterricht in der SII in beiden Fächern verpflichtend ist ("muss") oder ob er in beiden Fächern stattfinden "soll". Im Soll-Fall oder wenn die Ausbildungsverordnung dazu nichts enthält, kann wohl die Seminarleitung entscheiden. Es ist ja zum Beispiel denkbar, dass ein Referendar an einer Schule ausgebildet wird, an der es aus irgendwelchen Gründen keinen Unterricht in diesem Fach in der SII gibt. Da kann man dann halt nichts machen.

Mogli89
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Re: UPP fehlender Ausbildungsunterricht

Beitrag von Mogli89 »

Vielen Dank für diesen rechtlichen HInweis. Dort steht tatsächlich "soll" und meine Fachleiterin ist ja mit 2 UB´s in der Einführungsphase (gleicher Kurs) einverstanden. Auch ein Fachleiter eines anderen Seminars sagte es wäre tragbar, weil es manchmal die Bedingungen sind. Übrigens ist dort auch der eigene Unterricht als Ausbildungsunterricht gekennzeichnet.

"Die Ausbildung umfasst Hospitationen und Ausbildungsunterricht (Unterricht unter Anleitung und selbstständiger Unterricht)"

Nennt sich seit neustem selbstständiger Ausbidungsunterricht und nicht mehr bedarfsdekender Unterricht.

Also steht das Recht auf meiner Seite ;-). Ist sehr beruhigend.

Montecruz
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Re: UPP fehlender Ausbildungsunterricht

Beitrag von Montecruz »

Hinzu kommt noch ein Grundsatz des Prüfungsrechts:

Wenn Zweifel an der Prüfungsberechtigung eines Prüflings vorliegen und die zugrundeliegenden Tatbestände vor Antritt der Prüfung bekannt sind (bei dir eindeutig der Fall), dann gilt der Mangel bei bestandener Prüfung als geheilt. Du hast den Tatbestand durch das Einreichen der Unterlagen gemeldet. Wenn dich die Prüfungskommission zulässt, was sie ja wohl tun wird, kann sie dich bei einer ansonsten bestandenen Prüfung dafür nicht mehr "drankriegen" :)

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