Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz im Ref

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
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Freigeist
Beiträge: 44
Registriert: 18.11.2016, 21:29:27

Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz im Ref

Beitrag von Freigeist »

Hallo Leute,

bald steht mein Umzug an und ich frage mich, ob ich meinen Ref-Ort als Zweitwohnsitz anmelden kann oder als Erstwohnsitz anmelden muss.
Ich werde das WE eh daheim verbringen und die Ferien sowieso.
Außerdem wohne ich nur 1 Jahr zur Untermiete dort.

Wie ist das denn geregelt? Wenn ich den Ref.ort als Hauptwohnsitz anmelde, dann muss ich da auch GEZ zahlen, Auto ummelden usw usf.
Einige haben mir gesagt, dass es sogar illegal ist und ich mit einer Strafe rechnen muss. Aber ich werde ja dort gemeldet sein, nur ist das dann eben der Zweitwohnsitz.

Wie mache ich das denn am besten? Ist es wirklich 'verboten'?

Illi-Noize
Moderator
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Wohnort: Bayern / StR(RS) / Betreuungslehrer Einsatzrefs, Fachschaftsleiter

Re: Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz im Ref

Beitrag von Illi-Noize »

Wikipedia sagt (https://de.wikipedia.org/wiki/Nebenwohnung):
Im deutschen Melderecht wird zwischen Haupt- und Nebenwohnungen unterschieden. Nutzt ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Die Hauptwohnung ist im Allgemeinen die Wohnung, wo sich der Schwerpunkt der gesamten Lebensverhältnisse darstellt. Alle übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Eventuelle Eigentumsverhältnisse spielen dabei keine Rolle.
Meine Wohnung im damaligen Einsatzjahr habe ich als "Zweitwohnsitz" geführt, da mein Lebensmittelpunkt - wie bei Dir - die bisherige Wohnung war.

Yelgrun
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Registriert: 28.07.2015, 7:54:39

Re: Erstwohnsitz und Zweitwohnsitz im Ref

Beitrag von Yelgrun »

Es ist gar nichts verboten. Du kannst dir im Prinzip Wohnungen mieten, wo du willst. Es ist ja eventuell abzusehen, dass du nur für die Zeit des Referendariates woanders wohnen wirst und dann vielleicht wieder zurück nach Hause gehst. Also mietest du dir einfach am Arbeitsort eine Wohnung. Vorteile gibt es auch steuerlich: Unter anderem kannst du die Grundausstattung dieser neuen Wohnung und die Kosten der Zweitwohnung von der Steuer absetzen, ebenso alle Heimfahrten (jeweils Hin- ODER Rückweg) und noch etliches mehr. Heißt also: Bei dem popeligen Gehalt bekommst du bei einer Einkommenssteuererklärung schon wegen der Wohnung nahezu ALLES zurück. Es ist bei dem niedrigen Steuersatz (mtl. ca. 65€) nicht viel, aber immerhin. Die Rundfunkgebühr musst du dann aber für beide Wohnungen zahlen. Dein Hauptwohnsitz muss dabei natürlich deine Erstwohnung bleiben, denn wenn du den an deinen Arbeitsort verlegst, brauchst du ja die Bude in deiner Heimat verständlicherweise nicht mehr und verlierst dadurch alle steuerlichen Vorteile. Bei deiner ersten Steuererklärung musst du noch ein Schreiben aufsetzen, in dem du begründest, warum du eine Zweitwohnung brauchst. Da kommt dann rein, dass du zu Hause mit einem Partner zusammenwohnst, du ja vorerst nur befristet am neuen Dienstort bist, später wieder zurück willst und so weiter - es muss erkennbar sein, dass dein privater Lebensmittelpunkt eben dort und nicht am Dienstort ist.

Habe ich in meinem Referendariat genauso gemacht. Bloß das Anmelden hier in der Ortschaft... das hab ich vergessen ;)

Inzwischen ist mein Referendariat vorbei und ich bin hier leider hängengeblieben. Meinen Lebensmittelpunkt habe ich aber weiterhin zu Hause und kann damit alle Kosten, die mit meiner Zweitwohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Und das ist bei über 700 € Einkommenssteuer im Monat schon üppig.

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