Durch Prüfung gefallen - WIderspruch einlegen?

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
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Leonie77654
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Durch Prüfung gefallen - WIderspruch einlegen?

Beitrag von Leonie77654 »

Hallo!

Hatte vor kurzem Prüfung und bin mit der Begründung durchgefallen, dass es nicht an meiner Stunde, sondern an meiner Lehrerpersönlichkeit lag.

Hat es Sinn gegen so eine Bewertung Widerspruch einzulegen? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Grüße

Leonie

Lysander

Re: Durch Prüfung gefallen - WIderspruch einlegen?

Beitrag von Lysander »

Leonie77654 hat geschrieben:Hallo!

Hatte vor kurzem Prüfung und bin mit der Begründung durchgefallen, dass es nicht an meiner Stunde, sondern an meiner Lehrerpersönlichkeit lag.

Hat es Sinn gegen so eine Bewertung Widerspruch einzulegen? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Grüße

Leonie
Hallo Leonie!

Um wirklich auch nur ansatzweise etwas seriöses auf Deine Frage antworten zu können, brauchen wir mehr Informationen. Wie gut/schlecht waren die bisherigen UBs? Fachleitergutachten, Schulleitergutachten etc....

Gibt es Anhaltspunkte, die möglicherweise für die Begründung, dass Du durchgefallen bist, sprechen?

Gibt es Anhaltspunkte, die eindeutig dafür sprechen, dass das eine willkürliche Entscheidung war, die nicht auf sachlichen Kriterien beruhte?

Willst Du aus Prinzip Widerspruch einlegen oder gibt es für Dich konkrete Anhaltspunkte, dass Du wirklich falsch bewertet wurdest?

Gruß
Jules

Anna
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Beitrag von Anna »

Hallo Leonie, meiner Mutter ist das auch passiert, und die ist eine tolle und engagierte Lehrerin. Wir haben damals einen Anwalt eingeschaltet, der sagte, dass nach dem ersten Staatsexamen die Chancen besser stehen, als nach einem zweiten, das "vergeigt" wurde. Aus unserer Erfahrung kann ich Dir berichten, dass Prüfungen oftmals unfair ablaufen, weil es halt "menschelt": Meine Mutter befand sich z.B. in einem Kollegium, in dem eine Ossi-Wessi-Problematik und ein hoher interner Altersunterschied bestanden. Da wurde gemobbt und geschleimt im Wettbewerb um zukünftige Stellen. Wenn Du jetzt nicht aktiv wirst, wirst Du Dich bestimmt ein Leben lang grämen, daher rate ich zu Anwalt und Kollegienwechsel - raus aus dem traumatisierenden Umfeld. Was Deine Jobchancen angeht: Mit nur EINEM Staatsexamen lebst Du in Deutschland - was Lehrerjobs angeht - fast wie jemand mit Berufsverbot. In anderen Ländern dagegen nicht, z.B. in den USA oder Indien. Ich bereise beide Länder öfter und habe gute Erfahrungen mit DaF-Lehrern in Indien gemacht, und in den USA sucht man gerade verzweifelt nach DEUTSCHsprachigen Lehrkräften. Wenn Du also ein Leben im Ausland planst, langt nur das 1. Staatsexamen, wenn Du in Deutschland bleiben willst, brauchst Du auch das zweite. Was die Kritik an Deiner "Lehrerpersönlichkeit" angeht, so ist das ja ein Argument, das sehr individuell ausdeutbar ist. Ich an Deiner Stelle würde mir einen Coach/ Trainer nehmen und privat an dem Auftritt im Unterricht, einer Stimmschulung etc. arbeiten (Ich bin Sängerin, daher arbeite ich so). Verbessern kannst Du immer etwas und ein Tip aus der Künstlerbranche: Kritik nicht persönlich, sondern sachlich nehmen!

Kopf hoch und guten Mut! Anna

Lausitzerin
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2. Staatsexamen zT auch im Ausland notwendig!

Beitrag von Lausitzerin »

Anna hat geschrieben: Mit nur EINEM Staatsexamen lebst Du in Deutschland - was Lehrerjobs angeht - fast wie jemand mit Berufsverbot. ... Wenn Du also ein Leben im Ausland planst, langt nur das 1. Staatsexamen...
Anna
Vorsicht! Diese Aussage trifft oft nur auf Privatschulen im In- und Ausland zu, an denen du mit 1. Staatsexamen auch schlechter verdienst. Ich lebe derzeit in der Schweiz und befinde mich nach dem Referendariat in Niedersachsen an einer Grundschule in der Anerkennung meiner Staatsexamina für die Schweiz. Hier hast du auch quasi "Berufsverbot", wenn du nicht das 2. Staatsexamen (= Lehrbefugnis) hast. Zitat aus den Anerkennungsunterlagen:
Zusätzlich zu einer abgeschlossenen Hochschulbildung muss eine offizielle Lehrbefugnis vorliegen. Fehlt diese in expliziter Form, ist die antragstellende Person gehalten, die Lehrbefugnis bei den Behörden im Heimatstaat anzufordern.
Also: bei der Planung eines Lehrer-Auslandsaufenthalts genau hinsehen, wie die Bestimmungen sind, denn die "Lehrbefugnis" für Grund-, Haupt-, Realschulen und Gymnasien Deutschlands ist nun mal das 2. Staatsexamen.

LG, lausitzerin.

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