Referendare korrigieren ihre eigenen Gutachten, normal?

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
meinbenutzer
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Re: Referendare korrigieren ihre eigenen Gutachten, normal?

Beitrag von meinbenutzer »

Gerne.

Die Frage ist schwierig zu beantworten. Grundsätzlich regelt die LPO II in §22, §22a und §22b relativ deutlich, welche Leistungen in dieses Gutachten eingehen. Dies sind „Unterrichtskompetenz“, „Erzieherische Kompetenz“ und „Handlungs- und Sachkompetenz“. Soweit ist die Antwort auf die Frage nach der Beurteilung der Intelligenz also zunächst klar nein.

Allerdings stellt sich natürlich die Frage, was von der jeweiligen Seminarschule unter diesen Begriffen subsumiert wird. Ich kenne es bisher so, dass die Beurteilungsrichtlinien für fertige Lehrkräfte (https://www.realschulebayern.de/fileadm ... 51122c.pdf) hier eine grobe Orientierung geben. Hier finden sich besonders unter 2.2.1 Begriffe wie „Urteilsvermögen“, „Entschlusskraft“, „Entscheidungsvermögen“, „Kreativität“…. Entsprechend ist das nein aus dem ersten Absatz zumindest bei fertigen Lehrkräften in Bezug auf das Urteilsvermögen nicht haltbar. Vermutlich lässt sich auch vertreten, dass man diese Merkmale unter „Handlungs- und Sachkompetenz“ subsumiert hat. Entsprechend lässt sich sicher vertreten, dass es Aufgabe der Seminarlehrer ist das Urteilsvermögen zu beurteilen. Hier Begriffe zu verwenden, welche nicht von der oben genannten PDF gedeckt sind scheint mir eher ungeschickt, da man sich hier als Schul- /Seminarleitung ggf. angreifbar macht.

Zur Beurteilung der Intelligenz denke ich, dass diese vom Seminar kaum getroffen werden kann, da der Intelligenztest in der Regel in das Aufgabengebiet des Schulpsychologen fällt (der dazu auch ausgebildet ist) und von anderen Lehrern nicht vorgenommen werden kann. Allerdings ist eine gewisse Grundintelligenz natürlich Voraussetzung für die oben genannten Kriterien, die tatsächlich beurteilt werden sollen. Ein Rückschluss von den oben genannten Kriterien auf die tatsächliche Intelligenz scheint mir jedoch eher fragwürdig.

Die Übersetzung in die Umgangssprache ist ohne den restlichen Text schwer prüfbar. „Nicht die hellste Kerze“ ist die Negativversion. Angemessen bedeutet zunächst, dass es für eine Lehrkraft (also einen Akademiker) in Ordnung ist. Unzweifelhaft gibt es hier natürlich deutlich positivere Formulierungen (herausragend…). Daher hatte ich ja bereits vermutet, dass wir hier von einer 3 oder 4 sprechen. Denn es gibt auch deutlich negativere Abstufungen (mangelhaft, unzureichend).

Insgesamt denke ich also, dass die Formulierung nicht geschickt ist, jedoch auch kaum angreifbar sein dürfte. „Angemessen“ ist eine sehr geschickte Formulierung, da dies auf die 3 – 4 immer passt und sich durch die restlichen Formulierungen auch noch auf eine 2 heben, bzw. auf eine 5 drücken lässt. Entsprechend hat man damit was zu den Kriterien gesagt, ohne sich konkret festgelegt zu haben.

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