Kürzung der Bezüge

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
Alter
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von Alter »

Hallo,

ich habe bei der Suche im Forum gesehen, dass eine ähnliche Frage gestellt worden ist und wollte darum keinen neuen Thread erstellen.

Ich bin in Bayern und konnte beide Lehrproben nicht bestehen (Bayern, Mittelschule). Jetzt habe ich von der Regierung einen Brief erhalten, dass ich nicht mehr in die mündlichen Prüfungen zugelassen bin und meine Bezüge um 27,5% gekürzt werden müssen.

Jetzt habe ich im Gesetz gelesen, dass es für Härtefälle eine Ausnahme gibt. Wie muss ich jetzt argumentieren, dass bei mir ein Härtefall besteht.

Soll ich meine familiären Verhältnisse nennen (Kinder) und Höhe der Ausgaben? Mein Seminarleiter hat über die Ausnahme zum ersten Mal gehört (dadurch nicht soviel Ahnung) und hat mir empfohlen erst im Juni zu antworten, da man in diesem Zeitpunkt seine Wiederholung beantragen sollte.
Gesetz kann hier nachgelesen werden:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1
Artikel 81

Aber soviel ich weis, sollte man doch innerhalb 2 Wochen widerrufen, oder? Ich bin leider verzweifelt. Ich werde nächstes Schuljahr auch zu einem anderen Bezirk versetzt, wodurch ich auch noch Mehrkosten in Bezug auf Auto und Sprit haben werde. Jetzt fuhr ich hauptsächlich mit meinem Fahrrad zur Schule.

Vielen Dank im Voraus

Rets
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Registriert: 06.04.2017, 8:12:12
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von Rets »

Ich kenne mich da nicht aus, aber ich würde unbedingt die Frist einhalten.

Ggf. würde ich rechtliche Beratung durch eine Gewerkschaft in Anspruch nehmen? Die können bestimmt näher erläutern, was und wie getan werden muss/ sollte.

Viel Erfolg..

(Schwachsinnige Regelung, dass hier denen, die es bestimmt nicht brauchen können, noch mehr Stress gemacht wird...)

flores
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von flores »

Hallo,
ich kann mich nur zu Hessen äußern, aber bei einer Freundin, die leider durchs 2. Staatsexamen fiel, lief es folgendermaßen:
Kürzung der Bezüge: von ungefähr 1150 auf 800 (beides Netto), also eine echt deutliche Kürzung!
Widerspruch war nicht möglich, begründet wurde damit, dass ja auch die Arbeitszeit sinkt, denn an unserem Seminar hatte man bei Nichtbestehen keinen Anspruch auf erneutes Besuchen der Seminarveranstaltungen des Prüfungssemesters-> daher eben einen freien Seminartag und auch keine Nachmittagsveranstaltungen mehr...
Ob das sinnvoll ist? Eher nicht, aber sie musste es hinnehmen

Alter
Beiträge: 2
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von Alter »

In Bayern muss man das Seminar immernoch besuchen. Also keine freie Zeit. Alle Aufgaben, die im Seminar anfallen, muss ich auch erledigen. Kürzere Arbeitszeit kann ich, falls ich eine andere Jahrgangsstufe erhalte, nicht bestätigen. Aber auch bei der gleichen Jahrgangsstufe werde ich sicherlich mit der neuen Klasse in der neuen Schule arbeiten müssen.

:(

Leider

Bin total fertig.

Rets
Beiträge: 117
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von Rets »

Ein Einfall, falls es gar nicht klappt.

Evtl. verdienst du dann wenig genug, um Hartz 4 zu beziehen ("Aufstocken"). Ich habe selbst 2 Kinder als Referendar und wir müssen nur von meinen Dienstbezügen leben. Mit Hartz 4 hätte ich sogar jetzt mehr (kann dies aber leider nicht beantragen, weil meine hohen Krankenkassenkosten - "freiwillig gesetzlich" - nicht eingerechnet werden).

Ich weiß allerdings nicht, ob man überhaupt Hartz 4 bekommen kann... wäre aber ne solide Möglichkeit den Lebensunterhalt zu sichern. Sogar luxuriös, nach meinem Dafürhalten, da dann noch viele weitere Dinge vergünstigt/kostelos sind (Kiga, GEZ, ..).

Kapartia
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von Kapartia »

Ich war damals in Berlin auch von betroffen und habe Widerspruch eingelegt, alldieweilen der zusätzliche finanzielle Druck und die damit verbundenen Existenzängste kaum noch ein vernünftige Konzentration auf Vorbereitung und Unterricht ermöglichten.

Ende vom Lied war die Antwort: Ihr Problem.


Jetzt im Nachhinein, nach dem Bestehen und den ganzen anderen Sachen drumherum frag ich mich, warum sich ein Land wie Deutschland es erlaubt, seine Staatsdiener (bzw. die Zukünftigen) schlechter zu stellen, als diejenigen, die Arbeitslos sind.
Bekannte von mir hatten am Ende des Monats im Ref (ohne Kürzungen) aufgrund der Lebenssituation (Kinder, kein Umzug möglich) ein monatliches Minus von über 100 Euro und haben versucht aufzustocken über Sozialleistungen. Finde ich persönlich sehr traurig, das man so wenig wert zu sein scheint.

Mookait
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Re: Kürzung der Bezüge

Beitrag von Mookait »

flores hat geschrieben:Hallo,
ich kann mich nur zu Hessen äußern, aber bei einer Freundin, die leider durchs 2. Staatsexamen fiel, lief es folgendermaßen:
Kürzung der Bezüge: von ungefähr 1150 auf 800 (beides Netto), also eine echt deutliche Kürzung!
Widerspruch war nicht möglich, begründet wurde damit, dass ja auch die Arbeitszeit sinkt, denn an unserem Seminar hatte man bei Nichtbestehen keinen Anspruch auf erneutes Besuchen der Seminarveranstaltungen des Prüfungssemesters-> daher eben einen freien Seminartag und auch keine Nachmittagsveranstaltungen mehr...
Ob das sinnvoll ist? Eher nicht, aber sie musste es hinnehmen
Ich hatte das Problem in Hessen auch, musste aber in der Verlängerung sogar die Seminare des Prüfungssemesters besuchen und auch UBs zeigen.
Die Begründung für die 15%-Kürzung bestand darin, dass ein "öffentliches Interesse" an der Einsparung bestünde, da ich ja (aus Faulheit, Dummheit, Unfähigkeit, weitere selbst zu verantwortende Gründe) dem Steuerzahler fünf weitere Monate sinnlos auf der Tasche läge. Nach den wahren Gründen hat keine Stelle je gefragt.

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