Hallo,
Mich würde mal interessieren, wie viel Mitspracherecht ein Schulleiter hat, wenn es darum geht, sich jemanden zu wünschen. Ich habe gehört, dass der SL jemanden sogar anfordern kann. Wie wahrscheinlich ist es, dass das dann auch erfüllt wird?
Mein Bundesland ist BaWü, denke aber, dass das Anfordern auch in anderen Bundesländern geht, von Bayern weiß ich's z.B. auch!
Grüßle
Mitspracherecht Schulleiter
Re: Mitspracherecht Schulleiter
Grundsätzlich kann der SL schon anfordern. Nur heißt das noch nichts.
Konkret: eine Freundin in BW wurde von SL ihrer Ref-Schule angefordert und trotz Spitzenabschluss (oder gerade deshalb) wurde sie an einer anderen Schule eingestellt.
Konkret: eine Freundin in BW wurde von SL ihrer Ref-Schule angefordert und trotz Spitzenabschluss (oder gerade deshalb) wurde sie an einer anderen Schule eingestellt.
Re: Mitspracherecht Schulleiter
Hey, ich hab da alles, was ich sagen kann, hier geschrieben. Wird für dich interessant sein:
viewtopic.php?f=6&t=33093
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Re: Mitspracherecht Schulleiter
Danke für die Antwort bzw. Weiterleitung.
Was mich noch interessiert, ist, wer das entscheidet, inwieweit dem Wunsch des SL nachgegeben wird.
Hängt das dann davon ab, wie sehr der SL sich dafür einsetzt?
Gruß
Was mich noch interessiert, ist, wer das entscheidet, inwieweit dem Wunsch des SL nachgegeben wird.
Hängt das dann davon ab, wie sehr der SL sich dafür einsetzt?
Gruß
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- Moderator
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- Registriert: 20.11.2005, 16:17:06
- Wohnort: BW, Berufsbildende Schule (VAB, BEJ, BF)
Re: Mitspracherecht Schulleiter
Geht's um Ref oder Einstellung?
Einstellung ist die Note letztlich entscheidend.
Ref, da hängt es an der Seminarzuteilung. Ausschließlich. Und die hängt von Sozialpunkten, Kapazitäten des Seminars in deinen Fächern ab.
Einstellung ist die Note letztlich entscheidend.
Ref, da hängt es an der Seminarzuteilung. Ausschließlich. Und die hängt von Sozialpunkten, Kapazitäten des Seminars in deinen Fächern ab.
שָׁלוֹם
Re: Mitspracherecht Schulleiter
Richtig, Fränzy Bei der Seminarzuteilung macht es das Seminar nach diversen Kriterien.
Bei der Einstellung als Lehrer ist schon in erster Linie die Note ausschlaggebend, beim Listenverfahren erst recht. Ob ein Personalwunsch des SL für das Listenverfahren berücksichtigt wird, liegt in Händen des zuständigen Personalreferenten.
Beim schulbezogenen Verfahren ("schulscharf") erstellt allerdings der Schulleiter seine Favoriten-Liste nach den Vorstellungsgesprächen. Da lässt sich sehr wohl was machen, wenn er jemand bestimmtes favorisiert; sofern nicht ein Mitbewerber deutlich besser ist.
Bei der Einstellung als Lehrer ist schon in erster Linie die Note ausschlaggebend, beim Listenverfahren erst recht. Ob ein Personalwunsch des SL für das Listenverfahren berücksichtigt wird, liegt in Händen des zuständigen Personalreferenten.
Beim schulbezogenen Verfahren ("schulscharf") erstellt allerdings der Schulleiter seine Favoriten-Liste nach den Vorstellungsgesprächen. Da lässt sich sehr wohl was machen, wenn er jemand bestimmtes favorisiert; sofern nicht ein Mitbewerber deutlich besser ist.
Re: Mitspracherecht Schulleiter
Es geht um die Einstellung.
Wenn ein Ref trotz Listenverfahren am Ende an einer Schule bleiben kann, ist das doch arger "Zufall"...
Wenn ein Ref trotz Listenverfahren am Ende an einer Schule bleiben kann, ist das doch arger "Zufall"...