Alten UB als UPP

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
Baloo
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Alten UB als UPP

Beitrag von Baloo »

Hallo,

ich würde gern einen meiner alten UBs in der UPP benutzen. Mein KSL sagt, dass sei rechtlich kein Problem. Ich würde den Einstieg, sowie zwei Unterrichtsphasen verändern.

In der OVP steht, dass man "Textstellen etc. von Arbeiten (z.B. Masterarbeit, Unterrichtsentwürfe), die Sie selbst in einem anderen Zusammenhang bereits veröffentlicht haben" in jedem Einzelfall angeben muss.

Ich verstehe das so, dass ich mich auch selbst zitieren soll. Ich habe damals allerdings nur Verlaufsplan und Lernziele eingereicht (noch keinen Entwurf also). Den Plan übernehme ich ja nicht wortwörtlich sondern Teile davon dem Sinn nach. Sollte ich dann über den Verlaufsplan eine Fußnote setzen und schreiben:
1 Die und die Phase entspricht dem Verlauf der vergleichbaren Stunde mit Titel ...

und bei den Lernzielen genauso?


Ich weiß, es ist ne Schmalspurlösung, aber die Stunde eignet sich sehr um damalige Fehler auszumerzen. Der damals anwesende Fachleiter ist nicht in der Prüfung.

Danke im Voraus für die Antworten.

chilipaprika
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Re: Alten UB als UPP

Beitrag von chilipaprika »

Auf jeden Fall zitieren!! Egal wie.

Ich kenne eine Referendarin, die in einem ähnlichen Fall bestanden hat und im Nachhinein durchgefallen ist, weil ihr (Selbst!)Plagiat vorgeworfen wurde. Sie musste die Prüfung wiederholen. Total bescheuerter Fall.

chili

Baloo
Beiträge: 5
Registriert: 09.01.2016, 17:52:39

Re: Alten UB als UPP

Beitrag von Baloo »

Wow, gut das ich nochmal frage...danke für die Antwort!

Wieso findest du es bescheuert? Weil die Dame wegen "sich selbst betrügen" durchgefallen ist, oder weil sie das zitieren vergessen hat?

Das Risiko würde ich natürlich nicht eingehen, man hat ja nix zu verlieren, wenn man ne Fußnote mehr einfügt.

chilipaprika
Beiträge: 3251
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Re: Alten UB als UPP

Beitrag von chilipaprika »

Weil es SELBSTplagiat war UND weil das Bestehen nachträglich nichtig war. (1-2 Tage später?)

Ritschwumm
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Re: Alten UB als UPP

Beitrag von Ritschwumm »

kenne aus NRW auch einen Fall, in dem jemand in der UPP noch fast durchgefallen wäre, weil er sich selbst aus einem vorherigen UB nicht zitiert hat. Deswegen: auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass es jemandem auffällt, immer auf Nummer sichergehen.

teacher_a
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Re: Alten UB als UPP

Beitrag von teacher_a »

Baloo hat geschrieben:Weil die Dame wegen "sich selbst betrügen" durchgefallen ist, oder weil sie das zitieren vergessen hat?
Man betrügt ja in dem Fall die Prüfungskomission, wenn man vorgibt etwas Neues für die Prüfung erstellt zu haben und in wirklichkeit wurde das schon mal bewertet und/oder von einem Fachleiter durchgekaut. Und "vergessen" wurde da das Zitieren ja auch nicht wirklich, sondern es wurde mit Absicht getäuscht um sich einen Vorteil zu verschaffen.

Ich empfehle, den Fachleiter zu fragen, ob es überhaupt möglich ist dasselbe Thema für eine Prüfung zu verwenden.

qotsaf
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Re: Alten UB als UPP

Beitrag von qotsaf »

Ich möchte außerdem zu Bedenken geben, dass die Prüfungskommission den Eindruck gewinnen könnte, du hättest ein eher eingeschränktes Repertoire, wenn du deine eigenen Ideen regelmäßig wiederholst. Auch wenn das im echten Lehrerleben Gang und Gäbe ist, möchten Ausbilder und Prüfer ja ein möglichst breites Spektrum an Fertigkeiten sehen. Aus diesem Grund würde ich meine Ideen gar nicht erst wiederholen. Wenn aber doch, auf jeden Fall kennzeichnen.

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