Staatsexamensnote verbessern

Habt ihr Fragen speziell an Ehemalige? Einige Junglehrer, die auch in der Referendarsbetreuung tätig sind, versuchen euch zu helfen.
TBBT
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Re: Staatsexamensnote verbessern

Beitrag von TBBT »

@ Stark und MK77: Vielen Dank für eure Antworten.

Mir war klar, dass in Ausschreibungen die "wissenschaftliche Note" dem 1. Staatsexamen und die "pädagogische Note" dem 2. Staatsexamen zuzuordnen sind.
Eine weitere Differenzierung nach Qualifikationsnote
- im ersten Staatsexamen (Gesamtschnitt)
- im zweiten Staatsexamen (Gesamtschnitt)
- Gesamtnote insgesamt [(1.Stex+2.Stex):2]

bzw. gar der FACHnote taucht oft im seltensten Fall auf.

Laut dem Merkblatt "Grundsätze bei der Übertragung von Funktionen und Informationen zum Verfahren" (Stand 02/2011) kann ich MK77's Zeilen nur stützen, siehe hier:
http://www.bllv.de/uploads/media/201101 ... anlage.pdf

Aus dem Funktionenkatalog für die bayerischen Gymnasien (gültig ab Februar 2014, http://www.bpv.de/upload/assets/plugind ... og2013.pdf) geht allerdings hervor:

"Für die Bestellung der Fachbetreuung gilt allgemein: Für die Fachbetreuung kommt nur eine hierfür besonders geeignete Lehrkraft dieses Faches bzw. dieser Fachgruppe mit überdurchschnittlicher Qualifikation in der Ersten Staatsprüfung oder zumindest mit eindeutig belegbarer weit überdurchschnittlicher Bewährung in Frage. Eine Lehrkraft kann die Fachbetreuung nur für solche Fächer übernehmen, für die sie die Lehrbefähigung besitzt."

Von daher war ich immer der Meinung, unter "überdurchschnittlicher Qualifikation in der Ersten Staatsprüfung" sind sowohl die Gesamtprüfungsnote als auch die Fachnote gemeint.
Mit dem Vermerk "mit zumindest eindeutig belegbarer weit überdurchschnittlicher Bewährung" sind aus meiner Sicht nur Kollegen im Kreis der Auserwählten, welche zu den Top 10% der Platzziffern gehören oder eine super Beurteilung haben. Und eine super Beurteilung gibt es wiederum nur, wenn man bereits eine super Funktionsstelle mit super Wertigkeit inne hat, für die man wiederum eine super Note im Staatsexamen als Grundvoraussetzung braucht ;-).
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mk77
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Re: Staatsexamensnote verbessern

Beitrag von mk77 »

Lass dir da mal keine grauen Haare wachsen:

Überdurchschnittliche Bewährung bedeutet nichts anderes als mindestens UB, eine
"Leistung, die die Anforderungen übersteigt", das zu erreichen ist weiß Gott kein Hexenwerk.
Dafür brauchst du auch keine Funktionsstelle.

Wichtiger wäre im Falle mehrerer Bewerbungen die Verwendungseignung, dienstl. Beurteilung Nr. 4.
Die ist weit wichtiger als die Note im 1. Examen.

Viele Grüße und sei beruhigt, die Note im 1. Examen wird erst wieder wichtig, wenn du in die Schulleitung willst. Aber auch da sticht die Verwendungseignung.

TBBT
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Re: Staatsexamensnote verbessern

Beitrag von TBBT »

Dass mit dem UB (in allen drei Bereichen) klingt möglich, hängt aber auch stark von der jeweiligen Schule ab. Bei einer Erstbeurteilung halte ich 1x UB für denkbar, in den anderen Bereichen wird da bei der Vergabe - so mein Eindruck - schon peinlichst genau auf ein VE geachtet.

Sonst hätte die Chefetage wohl das Problem, den jungen und engagierten Lehrern von vornherein zu gute Beurteilungen zu erteilen, was wiederum die Erwartungshaltung anheizen und die Garantie von Aufstiegschancen zur Folge hätte (..."aber da war ich doch schon so gut, also sollte ich doch dies und jenes machen dürfen und weniger lang auf eine Beförderung warten müssen.."/ wohl ein Grund, weswegen Chefs mit Lob sehr zurückhaltend umgehen, da für manche ein Lob = gute Beurteilung und Beförderungsbeschleuniger bedeutet).

Junglehrer, die an Gymnasien im ländlichen Raum arbeiten oder an denen weder ein Seminarbetrieb eingeschlossen ist noch MBs sitzen, werden sich wohl beförderungstechnisch leichter tun. Dort sehe ich auch eher die Chance auf mehrmalige UBs in der ersten Beurteilung.

Mir wurde der Punkt 4 auch schon öfters als bedeutsam ans Herz gelegt. So wie es scheint, zögern die Chefs, diesen - auch bei guten Leuten - konkretisierend bei der ersten Beurteilung auszufüllen.
Ein wesentlich dienstälterer Kollege meinte, der Abschnitt enthielt bei ihm erst in der 3. Beurteilung Hinweise auf die Übernahme der Mittelstufenbetreuer bzw. Fachbetreuer-Tätigkeit.
Eichhörnchen essen eben manchmal langsam ;-).
LA Gym/Bayern

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