Drops hat geschrieben:Ich würde da tatsächlich die harte Linie fahren und beiden eine 6 geben, denn so oder so ist der Täuschungsversuch gegeben.
Dieses Vorgehen wäre hier in Niedersachsen legal. In Hessen - während meines Referendariats - war es das nicht! Anscheinsbeweise reichen in Hessen nicht aus.
User65 hat geschrieben:Der Lehrkraft hat dafür zu sorgen, dass Täuschungen durch Abschreiben von Nachbarn nicht möglich sind.
In der Theorie sicherlich. In der Praxis nicht immer möglich - zu viele Schüler in zu kleinen Räumen, kein Geld für Einzeltische, keine Möglichkeit, gleich schwierige A-/B-Arbeiten zu erstellen, organisatorische und rechtliche Regelungen, die dem entgegenstehen...
…он је метафора, начин живота, угао гледања на ствари!
Guttenberg hat keinen Dr. mehr, aber dafür werden nicht diejenigen bestraft, die er ohne Quellenangabe zitiert hat. Beiden ne 6 geben geht m.E. nicht.
chilipaprika hat geschrieben:
mit Hinweis auf die passenden Textstellen "Wort für Wort identisch mit XXs Arbeit" und mit Unterschrift der Eltern zurückzugeben. Es reicht vermutlich für einen guten Ärger.
Würde ich auch so handhaben. Natürlich moralische Standpauke halten und in Zukunft A/B-Arbeiten austeilen.
Wenn du sie jetzt nachschreiben lässt, ists noch ne Belohnung, weil sich jeder verbessern könnte.
Drops hat geschrieben:Ich würde da tatsächlich die harte Linie fahren und beiden eine 6 geben, denn so oder so ist der Täuschungsversuch gegeben.
Dieses Vorgehen wäre hier in Niedersachsen legal. In Hessen - während meines Referendariats - war es das nicht! Anscheinsbeweise reichen in Hessen nicht aus.
In meinem BL ist das auch legal.
Mach es so, wie Du es für richtig hältst und es rechtlich haltbar ist!
Ich gab den Tipp, da die "harte Linie" oftmals viel entlastet, also quasi den Standpunkt auch für andere SuS klarmacht. Dass es nicht schön ist, weiß ich. Ich mach es auch nicht gerne, aber manchmal muss es sein.
Schwierig in so einem Fall, weil man das eindeutig nachweisen müsste. Ist nur leider nicht möglich. Außer, die haben sich irgendwie zerstritten und der Urheber der Arbeit will dem anderen eine reinwürgen .
Der eindeutige Nachweis fehlt. Und in dem Fall könnte ich zumindest nichts machen. Außer passende Kommentare drunterschreiben.
Und die beiden beim nächsten Mal auseinandersetzen.
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." B. Brecht
Bei zwei identischen Arbeiten ist der Tatbestand eines Täuschungsversuchs erfüllt - stellt sich also die Frage nach dem "Täter".
Es kann einer gewesen sein, es kann auch eine Co-Produktion gewesen sein.
Ich würde die Arbeit für beide neu ansetzen und neu bewerten. Im Zweifelsfall werden die beiden das untereinander regeln, weil der Abschreiber dem Abschreibenden ja nicht schaden möchte.
Abstreiten, dass jemand abgeschrieben hat, können sie nicht - insofern wäre die "Inquisition" womöglich auch schon völlig ausreichend - bzw. ungenügend...
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Wenn die Arbeit angekündigt nachgeschrieben wird, kann das durchaus der Fall sein. Falls die Arbeit unangekündigt nachgeschrieben wird, sicherlich nicht.
Der Abschreiber würde im ersten Fall aber nur dadurch eine bessere Note bekommen, indem er zur Abwechslung mal vorbereitet war. Dann wäre aus meiner Sicht die bessere Note auch vertretbar - weil es seiner eigenen Leistung entspricht.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)