Netflix im Unterricht?

Fragen & Antworten zu didaktischen Problemen, methodische Kniffe für den nächsten Unterrichtsbesuch usw.
Valerianus
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Valerianus »

Es gibt dazu bisher keinerlei gerichtliche Entscheidungen, das ist eine extrem dunkle Grauzone. Die BPB hält das Zeigen im Klassenverband der Sek I für nicht-öffentlich (persönliche Bindung an die Lehrkraft bei allen SuS), schon in der SII ist das aber eher zweifelhaft, bei Vertretungsunterricht ist es völlig ausgeschlossen.

http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/u ... ausbildung
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Kay G.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Kay G. »

Netflix gibt nur wenige eigene produzierte Dokus gezielt für Bildungszwecke frei:
https://help.netflix.com/de/node/57695

Generell sieht die Filmwirtschaft in Deutschland den Unterricht als öffentlich. Ab dem 01.03.2018 gilt das UrhWissG und dann können Lehrerinnen 15% Werkumfang ohne Lizenz/Bezahlung nutzen. Mehr als 15% ist nur mit Lizenz möglich: www.filme-im-unterricht.de

MarlboroMan84
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von MarlboroMan84 »

Solche Fragen sind ja eher akademischer Natur.

Klaus M.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Klaus M. »

Hallo zusammen, wir haben im Seminar eine umfangreiche Fortbildung dazu bekommen.

Hier eine kurze Zusammenfassung dazu: Es ist ganz klar, dass der Unterricht nicht-öffentlich ist. Es geht aber tatsächlich um den Unterricht in der Klassen wie er im Stundenplan steht und nicht wie etwa wenn an Projekttagen die Jahrgangsstufe mit Filmeschauen bespaßt wird.

Filme-Im-Unterricht.de versuchen halt Ihre Interessen durchzusetzen und begründen das mit dem neuen Urheberrecht. An §15, wo geregelt wird, wann Öffentlichkeit vorliegt, hat sich aber nichts getan. Ich empfehle immer mal ein Blick ins Impressum um die Informationen besser beurteilen zu können. :D

Kay G.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Kay G. »

Moin Klaus,

wie begründest Du Deine Aussage, dass "Schulunterricht ganz klar nicht-öffentlich ist"?
Wer hat hat Dein Fortbildungsseminar gehalten und könntest Du Dir vorstellen, dass auch diese (vermutlich staatliche) Stelle seine eigenen Interessen in der Sache verfolgt (z.B. Geld sparen)? Schau Dir doch mal das Positionspapier der Landesmedienzentren (Ableger der Kultusministerien) aus dem Jahre 2010 an. Dort kannst Du nachlesen, dass die Fragestellung schon vor der jetzigen Urheberrechtsreform alles andere als "klar" war. http://www.laenderkonferenz-medienbildu ... geUrhG.pdf

Der Staat kauft jedes Jahr für Zigmillionen Euro rechtssichere Filmlizenzen für Schulen über kommunale Bildstellen und macht diese über die Filmmediatheken der Bundesländer verfügbar (z.B. MEBIS, SESAM, EDMOND, MESAX, EMUTUBE, usw.). Glaubst Du jemand würde in Deutschland Geld für Lizenzen ausgeben, wenn man es nicht müsste? Auf der Seite www.filme-im-unterricht.de kann man sich auch informieren wo es diese Filme für Lehrende kostenlos gibt und wer die Anbieter sind.

Ebenso empfehle ich das Studium des jüngst erschienenen Urheberrechts-Dossiers "Filmarbeit und Urheberrecht" der Bundeszentrale für politische Bildung auf dem Filmbildungsportal kinofenster. Es ist nicht nur die Filmwirtschaft, die die Rechtslage entsprechend bewertet: http://www.kinofenster.de/themen-dossie ... nfuehrung/

Viele Grüße
Kay

Klaus M.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Klaus M. »

Hallo, ich glaube da liegt ein Missverständnis vor.

wir wurden auch auf die Bildstellen hingewiesen und dass die Medien haben, die für jeden Einsatzzweck lizenziert sind, sodass man diese auch bei Projekttagen etc. einsetzen kann. Es wurde sogar die Empfehlung ausgesprochen, dass Schulen, wenn diese Medien für die Schule kaufen, Schullizenzen erwerben sollten. Also ja, es ist weiterhin notwendig, dass der Staat Lizenzen für den Unterricht erwirbt, insofern geht es auch gar nicht darum, dass der Staat sich da was sparen will.

Aber wenn dann die genannte Website die Angst schürrt, dass man nicht bedenkenlos Inhalte von YouTube oder den Öffentlich-Rechtlichen zeigen darf, weil es Ihrer Meinung nach um öffentliche Wiedergaben handelt, dann geht es einfach nur darum das Geschäftsmodell der betroffenen Firmen zu sichern, weil die meisten Lehrkräfte mehr YouTube nutzen und mittlerweile vielleicht auch Netflix als die Bildstellen.

Wenn du wissen willst, warum Unterricht nicht-öffentlich ist, empfehle ich dir einfach mal § 15 zu lesen. :D

Kay G.
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Re: Netflix im Unterricht?

Beitrag von Kay G. »

Hallo Klaus,

Bildstellen/Medienzenralen kaufen ganz sicher nicht tonnenweise AV-Medien, damit diese alle drei Jahre mal bei einem Schulfest oder bei einem Projekttag eingesetzt werden. Diese Einrichtungen sollen den täglichen Bedarf im Unterricht decken. Sie kaufen rechtssichere AV-Medien, weil sie davon ausgehen, dass viele Unterrichtsszenarien unter die Öffentlichkeit gemäß UrhG fallen und somit für Filmvorführungen urheberrechtlich relevant sind. §15 UrhG gibt Juristen jeglicher Couleur viel Interpretationsspielraum und ich sehe da nicht, wie man auf dieser Basis den Unterricht pauschal als nicht-öffentlich darstellen wollte. Schon gar nicht nach dem 01. März 2018 (Start UrhWissG). Das Gesetz privilegiert ja Lehrer mit dem lizenzfreien Einsatz von 15% Werkumfang. Das kann nur bedeuten, dass eine Werknutzung über 15% auch urheberrechtlich relevant ist und somit lizenzpflichtig.

Das Youtube manchen Bildstellen den Rang abläuft, will ich gar nicht bestreiten. Man kann hier aber auch Fragen was Henne und was Ei ist... Manchmal habe ich das Gefühl, dass sehr viele Lehrer das lizenzierte Medienangebot noch niemals richtig angetestet haben. Da ist mittlerweile richtig viel gutes Material.

Wiegesagt, Youtube selbst vertritt auch die Rechtsauffassung, das Schulunterricht öffentlich ist: https://support.google.com/youtube/answer/2802327?hl=de

Viele Grüße
Kay

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