Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

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frlkassandra
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von frlkassandra »

So weit ich weiß, ging es bei den Neuerungen um das Kopieren
Kopieren im weitesten Sinne. Vor allem die Erstellung von digitalen Kopien wird viel restriktiver gehandhabt.

Ob das Klassenzimmer öffentlicher Raum ist, ist Auslegungssache. Und bei den Verhandlungen mit den Interessenvertretern könnte dies durchaus erneut in die Waagschale geworfen worden sein.

Irritiert hat mich auf der Liste auf dem BW-Bildungsserver auch, dass das Abspielen von privat gekaufter CD DVD MP3 o.ä. erlaubt sei. Denn auch dies wurde in der Fortbildung als Fallbeispiel anders dargestellt bzw. wurde kein Unterschied zwischen Filmen und Musik gemacht.
GEMA musst du keine bezahlen, aber u.U. die Genehmigung des Urhebers einholen.
In den meisten Fällen wird das auch keine Probleme verursachen, denn "wo kein Kläger, ..."

Benjusch
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von Benjusch »

Aus aktuellem Anlass - ich hab demnächst Prüfung - interessiert mich das Thema auch. Ich hatte vor, ein Video von youtube zu zeigen. Das habe ich bei bisherigen Unterrichtsbesuchen auch getan und es wurde vom SL nicht beanstandet.
Kann man denn so argumentieren, dass der Unterschied zu einem Bild, was man sich aus dem Internet runterlädt und im Unterricht verwendet, nicht so groß ist?

Hubselzwerg
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von Hubselzwerg »

Das Bild ist dann doch eine Kopie. Also noch " verbotener" als der Film.

zum öffentlichen Raum und so: dann dürfte man auch keinen Videoabend mehr machen, nicht gemeinsam mit anderen Musik hören...


Hier steht, das Klassenzimmer ist kein öffentlicher Raum
http://www.medienkindheit.de/medienpaed ... t-erlaubt/

Und ich habe bisher nie was anderes gehört

Nur youtube... ich finde, das ist nichtmal mehr Grauzone.
Oder sind das wirklich Sachen, wo der der es hochgeladen hat auch der Urheber ist, die ihr da zeigt?

Ich wäre mit dem Einsatz dieser Plattform schon aus pädagogischen Gründen sehr zurückhaltend
Dieser Beitrag wurde 666 mal editiert, zum letzten Mal von Gott: Morgen, 23:06

frlkassandra
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von frlkassandra »

Ein Bild unterliegt genauso dem Urheberrecht wie ein Film.
Bei Bildern ist man in vielen Fällen "aus dem Schneider", wenn man die Quelle angibt.

Zum Thema "Klasse" und "öffentlicher Raum" habe ich jetzt auch noch mal gegoogelt.
Und da wird schon mehrheitlich die Auffassung vertreten, die Klasse sei KEIN öffentlicher Raum.

ABER: http://www.medienzentrum-bad-homburg.de ... rrecht.htm

Hier wird nochmal der "Denkfehler" deutlich gemacht, den man macht: Das Urheberrecht ist kein Strafrecht.

Heißt: Nur weil die Aufführung im Klassenzimmer nicht verboten ist, ist sie noch lange nicht erlaubt. Ohne ausdrückliche Genehmigung könnte der Rechteinhaber seine Ansprüche geltend machen. Z.B. wenn auf der Kauf-DVD o.ä. ausdrücklich auf private Nutzung verwiesen wird, darf ich das auch in der Klasse nicht zeigen, weil eine Klasse ist definitiv nicht privat.
Der Rechteinhaber könnte dann ggf. Ansprüche bei mir geltend machen.

Sonderlich praktikabel finde ich das auch nicht, zumal man es auf youtube sehr schwierig sein kann den Rechteinhaber ausfindig zu machen.
Und für den Unterricht gibt es da mittlerweile schon ganz gutes Material

Sheila
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von Sheila »

Hallo,

also bei Youtube könnte es schon urherberechtliche Probleme geben. Ein Großteil der Inhalte ist ja ohne die Zustimmung der Urheber hochgeladen worden. An meiner Schule gab es einen Zugang zu http://www.schulmediathek.tv . Dort gibt es über 1000 Lernvideos in guter Qualität die man sehr gut im Unterricht verwenden kann. Der Vorteil ist auch, dass man sie auch runterladen und somit offline vom Rechner starten kann. Bei Youtube mit irgendwelchen Mitschnittprogrammen downzuloaden ist ja eine anstrengende und heikle Geschichte....

Jakordia
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Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von Jakordia »

Einfach zeigen, wenn es für den Unterricht gut ist! Basta! Da kräht doch kein Hahn nach!

Oliver Kennel
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Registriert: 05.02.2013, 19:05:23

Re: Urheberrecht - Youtube-Videos im Unterricht zeigen?

Beitrag von Oliver Kennel »

Gibt es nicht irgendwen, der hier fundierte Auskunft geben kann? Ich würde gerne YouTube verwenden dürfen und möchte im Unterrichtsentwurf auch anzeigen können, dass ich die Rahmenbedingungen abgeklärt habe. Für den UB wäre das elementar.

So wie ich das sehe ist ein Stream nach wie vor noch nicht als Kopie definiert und daher zieht auch das Recht auf Privatkopie § 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG nicht. Der User muss sich also keine Sorgen um die Legalität des YouTube-Inhalts machen.
Allerdings ist diese, genau wie die folgende Frage eine Grauzone. "Die Folgende" ist die Frage nach dem Öffentlichkeitsbegriff und der Einwilligungspflicht bei Werknutzung nach § 15 Abs. 3 UrhG. Hier steht:
„Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
Ob nun ein enger Klassenverband als öffentlich gilt, dafür gibt es Für- und Gegenstimmen. Erst ein höchstrichterlicher Beschluss, den es bisher nicht gegeben hat und eher nicht geben wird, könnte hier Klarheit schaffen.
Sofern mir niemand widerspricht denke ich, obige Paragraphen und die Abwesenheit von anderweitigen Urteilen sollten zumindest genügend Material bieten, um die Verwendung von YouTube im Unterricht zu verteidigen.

Wobei diese Seite alles noch komplizierter macht http://fbiv.itforensics.de/blog/?p=1359

Noch etwas weiter gehend: Sieht die Sache anders aus, wenn ich mit den Schülern in den Computerraum gehe und dort jeder individuell den Film anschaut? Ist das dann anders? Was wäre eigentlich, wenn ich als Lehrer nicht mitschaue? Dann würde ich den Film doch im Prinzip nicht vorführen, sondern so nach dem Prinzip, "die Schüler haben sich einen Film angeschaut und ich hatte die Aufsicht". Mit Freunden einen Kinoabend an der Schule zu machen kann jawohl nicht illegal sein. Oder noch was: Was ist, wenn ich meine Schüler auf einen Film in YouTube aufmerksam mache, der sich im Nachhinein als urheberrechtliche Geschützt herausstellt? Bin ich dann ein menschliches Kino.to?

Was wäre denn, wenn ich den Film wiederum als DVD besäße. Darf man Filme juristisch gesehen überhaupt verleihen? Auch an meine Schüler? Zählen die Schüler zu "engen Bekannten"? Ich könnte ja sagen: Ich will die Unterrichtszeit nicht mit dem Film verschwenden, stattdessen streame ich den Film um 20:00 Uhr an meine Schüler (passwortgeschützt), das ist dann die Hausaufgabe. Jetzt will ich mal sehen, wie da die Rechtslage aussieht.

...abschließend kann ich dazu nur sagen: Urheberrecht ist sowas von Quatsch...

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