Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3 Ver

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
mrcleanor
Beiträge: 5
Registriert: 27.02.2019, 1:52:32

Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3 Ver

Beitrag von mrcleanor »

Hallo,

ich hatte eine schwere Operation in meinem Referendariat und war für Monate kaum einsatzfähig, habe mich aber zur Schule geschleppt.
Nach Verlängerung wurde mir nun vom FS ein nicht ausreichendes Gutachten ausgestellt.
Der Schulleiter sieht da aber kein Befriedigend, was das ausgleichen würde, somit wär ich nicht zugelassen.

Könnte man das auf Härte anklagen? (Evtl. eine Kanzlei in NRW die sich da spezialisiert hat?)
Oder durch die Verletzung nachträglich verlängern?

Sonstige Ideen?
Bitte keine Haßpredigten und lange Diskussionen. Danke

Löwenherz
Beiträge: 268
Registriert: 02.10.2018, 17:57:53
Wohnort: BaWü

Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Löwenherz »

Habe gerade mal online nach den Vorschriften für NRW gesucht für den Vorbereitungsdienst. Wenn ich das richtig sehe gibt es wohl keine Härtefallregelung und §38 sieht eine einmalige Möglichkeit der Widerholung nach Verlängerung vor. (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=407559) Allerdings werfen Absatz 2 und 3 Fragen auf, die ich als Nichtkundige eures Landesrechts nicht beantworten kann:

§ 38
Wiederholung der Staatsprüfung

(1) Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. Der Prüfling gilt nach dem erstmaligen Nichtbestehen der Staatsprüfung weiterhin als in die Prüfung eingetreten.

(2) Für die Ablegung der Wiederholungsprüfung ist der Vorbereitungsdienst in Fällen des Nichtbestehens nach § 34 Absatz 2 um sechs Monate zu verlängern; in anderen Fällen entscheidet das Prüfungsamt über Verlängerungen von bis zu sechs Monaten Dauer.

(3) Das Prüfungsamt teilt die Festsetzung der Verlängerungsdauer dem Prüfling sowie der Ausbildungsbehörde mit.


--> Welche "anderen Fälle" gibt es (Verlängerung nach Nichtzulassung zur Prüfung gemeint oder möglicherweise auch Härtefälle vorgesehen?)

Würde dir dringend ans Herz legen den Rechtsschutz deiner Gewerkschaft oder einen passenden Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu kontaktieren. Selbst wenn es hier noch eine Härtefalloption geben sollte würdest du diese aller Vorraussicht nach so umfassend nachweisen müssen, das eine kompetente anwaltliche Beratung und Begleitung not tut.

Mach das unverzüglich, denn in solchen Fällen sind zeitliche Fristen zu wahren, um überhaupt eine Chance zu haben!

mrcleanor
Beiträge: 5
Registriert: 27.02.2019, 1:52:32

Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von mrcleanor »

Hallo,

vielen dank schonmal.

Ja das Rechtliche ist da alles nicht so klar finde ich.
Jedenfalls schonmal danke.

eine Frage noch zum Fachanwalt.

Ist das Verwaltungsrecht, oder eher Ausbildungsrecht, oder was anderes?
Hier gibt es ein Oberlandesgericht, daher sind auch viele Fachanwälte vor Ort.

Die genaue Art des Anwalts wär sehr hilfreich.

Löwenherz
Beiträge: 268
Registriert: 02.10.2018, 17:57:53
Wohnort: BaWü

Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Löwenherz »

Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Falls du Gewerkschaftsmitglied bist wende dich an den Rechtsschutz deiner Gewerkschaft, schilder den Fall, die können dir selbst wenn sie am Ende ein Rechtschutzverfahren (=Zusage der Kostenübernahme) abschlägig bescheiden dennoch einen hervorragenden Fachanwalt nennen. Insofern lohnt es sich in jedem Fall eine der Lehrergewerkschaften (GEW, VBE, etc.) um Empfehlung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht in deinem Umkreis zu bitten.

Löwenherz
Beiträge: 268
Registriert: 02.10.2018, 17:57:53
Wohnort: BaWü

Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von Löwenherz »

"Könnte man das auf Härte anklagen? (Evtl. eine Kanzlei in NRW die sich da spezialisiert hat?)
Oder durch die Verletzung nachträglich verlängern?"

Ganz grundlegend setzen meiner -begrenzten- Kenntnis nach Härtefallverfahren voraus, dass es entsprechende rechtliche Vorschriften gibt, auf die man sich dabei beziehen könnte. Hier ist also die Auslegung der Prüfungsordnung sicherlich zentral (--> Fachanwalt für Verwaltungsrecht). Eine nachträgliche Verlängerung wegen der Verletzung halte ich ganz persönlich für unwahrscheinlich. Nachdem du die Entscheidung getroffen hast trotz deines gesundheitlichen Zustandes arbeiten zu gehen und offenbar ausreichend fit warst, dass dein SL dich nicht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht nachhause geschickt hat, bist du auch für alle rechtlichen Folgen deiner persönlichen Entscheidung als mündiger erwachsener Mensch verantwortlich. Nachträglich anzumerken, dass du vor 6 Monaten eigentlich viel zu krank warst um arbeiten zu können nachdem du aber die ganze Zeit über die Arbeit gemacht hast ist als Verzweiflungshandlung in deiner Situation zwar absolut menschlich und nachvollziehbar, rechtlich aber vorraussichtlich ohne Handhabe. Ich würde also vermuten, dass deine Chancen auf einen 3.Versuch sehr schlecht stehen, tut mir leid für dich. Lass dich in jedem Fall anwaltlich beraten, aber ich denke es wäre gut auch zu beginnen über Alternativen nachzudenken.

mrcleanor
Beiträge: 5
Registriert: 27.02.2019, 1:52:32

Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von mrcleanor »

Vielen Dank,

auch das mit der GEW VBE usw sind super tips, falls es da noch mehr passende Gewerkschaften gibt wär ich über tips dankbar.

Ja der Fall ist halt nicht so einfach, letztendlich hätte evtl der Schulleiter das wirklich passend entscheiden sollen.

Ich war zu dem Zeipunkt nicht in der Lage klar zu entscheiden, aber der Druck war enorm!
Bin über weitere Tips immer dankbar.

chilipaprika
Beiträge: 3251
Registriert: 28.08.2009, 10:46:00

Re: Lehramt 2.ExamNRW2 Versuch wird wohl nicht zugelassen (3

Beitrag von chilipaprika »

Hast du schon deinen Bescheid? Du musst die Widerspruchsfristen beachten! Sie sind nicht besonders lang.

Welche Gewerkschaft oder welcher Berufsverband für dich am geeignetesten ist, hängt von deiner Schulform und von deiner Einstellung ab. Kaum eine Gewerkschaft wird dich aber einfach so rechtlich vertreten, wenn du sie bis heute nicht mal kanntest.
GEW: quer durch alle Lehrämter vertreten, aber auch im Vorschulbereich (Kitas, Erzieherinnen) und Hochschulbereich. Größte Gewerkschaft, hat aber öfters den Schüler im Blick als den Lehrer. Durch die Größe haben sie aber sehr gute Rechtsabteilungen.
Philologenverband: fast nur / nur am Gymnasium, eher konservativ und stärker auf Beamten konzentriert (liegt aber in der Natur der Sache, weil die GEW eben außerhalb des Lehramts ist)
VBE: eher Grundschul- und Sek 1-Bereich.

Welches Lehramt und welche Fächer hast du denn? Gibt es für dich eventuell die Möglichkeit, das Lehramt zu wechseln?

Ist deine Verletzung bzw. deine Operation aktenkundig? Hattest du deswegen Fehlzeiten, wo du ein Attest eingereicht hast?

StudienreferendarInnen haben auch eine Vertretung, den Personalrat der Studienreferendare. Kennt er deinen Fall bzw. hattest du schon im Vorfeld Kontakt zu ihm?
-----

Für deine persönliche Argumentation: ob privat oder bei der Rechtsberatung. Du kannst nach Formfehlern suchen, du kannst versuchen zu argumentieren, dass du irgendwo benachteiligt wurdest / dir kein Nachteilsausgleich gegeben wurde, usw... allerdings solltest du nicht argumentieren, dass die Schulleitung kein "befriedigend" sah. Selbst, wenn die Schule zum Teil andere Maßstäbe in der Bewertung eines Referendars als das Studienseminar hat: wenn die FachleiterInnen einen "mangelhaft" bzw. "nicht ausreichend" sehen, ist es relativ unwahrscheinclih bzw. logisch (in der Logik des Systems), dass ein Schulleiter sich nicht unbedingt an das "befriedigend" traut.

Ich wünsche dir viel Erfolg, egal ob es mit den Formfehlern oder mit einem "Plan B" endet.

Chili

Antworten