Hilfestellung bei Entscheidung

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
nrw31
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von nrw31 »

maximus hat geschrieben: Die Amtsarztgeschichte war nur noch der letzte Tropfen der gefehlt hat, bis ich mich irgendwo mal "auskotzen" musste. Meine Vorerkrankungen werden sich nicht bessern (chronisch), aber ich habe absolut keine Einschränkungen im täglichen Leben (bin sportlich sehr aktiv) und muss auch keine Medikamente nehmen. Leider musste ich feststellen, dass der Amtsarzt in einer gottähnlichen Position sitzt. Es gibt Ärzte, die bei den Vorerkrankungen absolut kein Problem sehen und eben solche (an einen bin ich jetzt geraten), die Probleme machen.
Ich möchte mich auch ungern direkt im Referendariat in einen Rechtsstreit stürzen.
Was heißt hier Rechtsstreit? Die Sache ist durch die höchstrichterlichen Urteile aus dem Jahre 2013 mittlerweile im Prinzip ziemlich klar. Insofern könnte ein einfacher Einspruch womöglich schon Wunder wirken und es wäre überhaupt keine Klage notwendig. Deine Darstellung legt die Vermutung nahe, dass sich der betreffende Amtsarzt noch immer an der alten Rechtslage orientiert. Wobei wir natürlich deine Erkrankungen überhaupt nicht kennen und die sind für den Amtsarzt ja der Schlüssel zu seinem Urteil...

Rets
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von Rets »

tiger hat geschrieben: Das ist doch fair, zumal man von den Referendarsbezügen leben kann und weder am Essen sparen noch in Sack und Asche gehen muss.
1. Zur Argumentation: Ärzte, Versicherungsmathematiker und viele andere Berufe werden voll bezahlt, weil Wettbewerb da ist - auch wenn diese Berufsgruppen in den ersten Jahren nur ein Drittel bis zur Hälfte der Aufgaben übernehmen. Was an dieser Argumentation (als Kritik am Ref) nicht verständlich sein soll, bleibt mir verschlossen. Die Analogie ist recht offensichtlich.

2. Nein. Wir haben als 4-köpfige Familie vom Ref-Gehalt gelebt und hätten netto mehr Geld mit Hartz 4 gehabt. (Übrigens trotz Wohngeld). Die letzte Woche im Monat gab es bei uns regelmäßig nur Nudeln oder Milchreis, weil beides sehr billig ist. Das hat sich jetzt mit A13 massiv geändert. Jetzt sind wir reich. Aber das Ref war wirklich prekär. (Natürlich war dies zu einem Gutteil selbst gewählt. Wir hätten unsere Kinder auch mit 1 in eine Kita schicken können, dann hätte meine Frau noch mitverdienen können. Ja, selbst schuld, von so einem prekären Gehalt zu leben).

3. Auch formal macht deine Position keinen Sinn. Es ist Teil deiner Dienstaufgaben zu lernen. Die Berufsbeschreibung eines Referendar auf 7h Unterricht (was übrigens einmalig lächerlich wenig ist) zu reduzieren, macht nur rhetorisch Sinn. Seminarveranstaltungen etc. sind ja keine fakultativen Möglichkeiten der Weiterbildung, sondern Teil deines Jobs. Diesen Job sollst du mindestens 40h pro Woche ausüben. Für eine 40+h Woche sind 1200 dann doch recht wenig.

tiger
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von tiger »

Rets hat geschrieben:Seminarveranstaltungen etc. sind ja keine fakultativen Möglichkeiten der Weiterbildung, sondern Teil deines Jobs.
Das sehe ich grundlegend anders. Ein Lehrling bekommt doch auch keinen Gesellenlohn, im Gegenteil: Er muss froh sein, dass er - im Unterschied zu früheren Zeiten - nicht noch Lehrgeld für seine Ausbildung bezahlen muss. Auch bei den Referendaren ist es so, dass viel mehr in sie investiert wird, als sie während ihres Referendariats an Arbeitsleistung erbringen. Wenn beispielsweise ein Referendar meinen Unterricht "übernimmt", also zeitweise eine meiner Lerngruppen unterrichtet, dann ist der Arbeitsaufwand durch die Betreuung für mich größer, als wenn ich selbst unterrichten würde. Das sollte man bei dieser Diskussion auch mal berücksichtigen.

Und zu den 7 Stunden: "bedarfsdeckend" heißt, dass diese Stunden nichts mit der Ausbildung zu tun haben, weil die Referendare ohne Aufsicht oder Anleitung eigenständig vor sich hinpfuschen. Dabei lernen sie vielleicht ein bisschen was, aber eher nach dem "trial-and-error"-Verfahren. Die von Ausbildern oder Ausbildungslehrern begleiteten Unterrichtsstunden kommen natürlich hinzu, da brauchen die Bayern ihre Näschen gar nicht so hoch tragen.

steve63
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von steve63 »

kecks hat geschrieben:7 Stunden im ref. Da gehen die bayerischen refis an gym und rs mal eben lachen oder weinen, wie man es nimmt... Hier sind 17 stunden normal, vollzeit ist 24.
refs Förderschule Bayern:
1. Jahr 8 Stunden eigenverantwortlich
2. Jahr 16 Stunden eigenverantwortlich (+Klassenleitung)

Rets
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von Rets »

tiger hat geschrieben: Das sehe ich grundlegend anders. Ein Lehrling bekommt doch auch keinen Gesellenlohn, im Gegenteil: Er muss froh sein, dass er - im Unterschied zu früheren Zeiten - nicht noch Lehrgeld für seine Ausbildung bezahlen muss.
Okay, dann kommen wir auf keinen gemeinsamen Nenner. Du vergleichst Referendare mit 16 jährigen Lehrlingen, ich mit anderen - gleichaltrigen - Studienabsolventen.

Beide Vergleiche haben etwas für sich, da aber ein Referendar seine Arbeit auf Grundlage einer wissenschaftlichen Ausbildung erledigt, halte ich persönlich den Vergleich mit anderen Studienabsolventen für angebracht.

Übrigens: Auch Ärzte, Aktuare, Mathematiker, Wirtschaftswissenschaftler, so ziemlich jeder Beruf, der ein Studium erfordert, muss noch grundlegendes Handwerkszeug seines Berufes erlernen. Ein befreundeter Arzt hat z.B. erst nach 3 Jahren im Beruf den Ultraschall wirklich gelernt, ermangelt aber natürlich noch auf Jahre hin der Erfahrung, um wirklich kritische Diagnosen zu stellen. Der sollte dann auch für ein "Lehrgeld" arbeiten? Die Ärzte, die ihm den Ultraschall beigebracht haben, hatten damit ja auch mehr Mühe.

Ich denke halt: Dass man nach der Uni noch einiges lernen muss und noch nicht so rentabel ist, ist schlichtweg normal. Lediglich: In allen nicht-staatlichen Berufen wird man dennoch schon voll bezahlt.

maximus
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von maximus »

Hallo,

vielen Dank für eure Meinungen.

Zu der Sache mit dem Arzt. Ich habe seit Geburt Tinnitus und vor einigen Jahren einen Gehörsturz mit kurzzeitiger Verschlimmerung der Symptome (was mich aber nicht belastet und der auch nicht feststellbar ist, da ich eine 100% Hörleistung auf jeder Frequenz habe). Leider ist die Ursache von Tinnitus noch immer unbekannt und der Arzt münzt den Gehörsturz auf Stress und geht in eine Blockadehaltung.
Genau dieser sagte mir, dass er bei der verpflichtenden Untersuchung im nächsten Einstellungsintervall hier ein Problem sieht und das so weitergibt. Das hört sich für mich so an, als wäre es das mit der Verbeamtung was ich schlimm fände.
Ich konnte auch keine Eindeutige Rechtslage bei dieser "Krankheit" festmachen. Hat sich hier etwas nach 2013 grundlegend geändert? Ich kenne nur Fälle vor 2013 und dort war es eine 50/50-Geschichte ob Probleme gemacht wurden.

nrw31
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Re: Hilfestellung bei Entscheidung

Beitrag von nrw31 »

maximus hat geschrieben: Zu der Sache mit dem Arzt. Ich habe seit Geburt Tinnitus und vor einigen Jahren einen Gehörsturz mit kurzzeitiger Verschlimmerung der Symptome (was mich aber nicht belastet und der auch nicht feststellbar ist, da ich eine 100% Hörleistung auf jeder Frequenz habe). Leider ist die Ursache von Tinnitus noch immer unbekannt und der Arzt münzt den Gehörsturz auf Stress und geht in eine Blockadehaltung.
Wenn du den Tinnitus tatsächlich "seit Geburt" hast kann man mit etwas gesundem Menschenverstand daraus schließen, dass du irgendeine Form von angeborener Fehlbildung des Gehörs hast. Da wäre sicher auch eine mögliche Schwerbehinderung zu prüfen. Daraus eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu konstruieren halte ich für unrealistisch.
maximus hat geschrieben: Genau dieser sagte mir, dass er bei der verpflichtenden Untersuchung im nächsten Einstellungsintervall hier ein Problem sieht und das so weitergibt. Das hört sich für mich so an, als wäre es das mit der Verbeamtung was ich schlimm fände.
Du solltest das anders sehen: Die entscheidende Untersuchung hat noch gar nicht stattgefunden, es gibt noch überhaupt keinen Grund von einer Ablehnung auszugehen. Nur weil hier jemand "ein Problem" sieht heißt das nicht, dass dieses am Ende tatsächlich zu einem negativen Urteil des Amtsarztes führt.
maximus hat geschrieben: Ich konnte auch keine Eindeutige Rechtslage bei dieser "Krankheit" festmachen. Hat sich hier etwas nach 2013 grundlegend geändert? Ich kenne nur Fälle vor 2013 und dort war es eine 50/50-Geschichte ob Probleme gemacht wurden.
Es gibt keine Rechtslage für bestimmte Krankheiten, sondern es hat hier eine insgesamt neue Rechtsauslegung Einzug gehalten:

Eine Ablehnung ist nur noch dann als gerechtfertigt anzusehen, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (über 50 %) davon ausgegangen werden kann, dass es zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit kommt. In der Praxis müssen also ganz konkret schwerere Erkrankungen gesichert vorliegen und der aktuelle Gesundheitszustand einen negativen Verlauf erwarten lassen. Bei der von dir beschriebenen Symptomatik ist das aber alles Kaffesatzleserei. Vielleicht wirst du mal schwerer Krank. Vielleicht aber auch nicht. Dass aus der Erkrankung dann auch noch eine Dienstunfähigkeit wird... Für überwiegend wahrscheinlich halte ich das nicht.

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