Dienstaufsichtsbeschwerde

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Hufis1973
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Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Hufis1973 »

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Ich weiß nur, dass man eine schriftliche Gegenstellung machen muss...

Was kann auf einen zukommen? Strafversetzung?

Ich bin Angestellte in Bayern....

Herzlichen Dank im Voraus!

Das_Mü
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Das_Mü »

Guten Morgen,

deine Beschwerde kannst du fristlos, formlos und außerhalb des Dienstwegs an die dienstaufsichtführende Behörde senden. Eine Versetzung droht dir offiziell in keinem Fall, insgesamt würde ich mir immer rechtlichen Beistand mit ins Boot holen, das verleiht dem ganzen noch ein wenig Wums.

Alles Gute und liebe Grüße sendet ein PR aus Nds!
Das_Mue

krabappel
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von krabappel »

Ich gehe mal davon aus, das die TE wissen will, wie sie mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde umgehen soll, die ihr auferlegt wurde?

Hufis1973
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von Hufis1973 »

Genau, da mir dieses gerade blüht.

Ich weiß, dass ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben muss und komischerweise hat die Schulaufsicht geäußert, dass es über die Schulleitung laufen soll... ist das normal? Sie verlangt auch vom Schulleiter selbst eine Stellungnahme, obwohl er beim Geschehen gar nicht dabei war, sondern nur bei den Gesprächen....

Ist es möglich, direkt bei der Schulaufsicht noch einmal nachzufragen?

Ich denke auch, dass sich der Vater eines Schülers mit so etwas nicht zufrieden gibt... aber das warten wir erst mal ab.

JimJupiter
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von JimJupiter »

Rechtliches Beistand außerhalb des Systems suchen, also GEW oder and. gewerkschaftsähnlicher Berufsverband, der Rechtsberatung anbietet.

Nicht bei der beschwerdedurchführenden Stelle nachfragen. Alles, was Du das sagst, schreibst, ist bereits Teil der Stellungnahme (jedenfalls theoretisch)

Viel Erfolg
Hamburg, Abteilungsleiter an weiterführender Schule Sek I und II

kecks
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von kecks »

dass die behörde mit dir über die schulleitung kommuniziert ist völlig normal. das ist schließlich dein dienstvorgesetzter und der dienstweg ist einzuhalten. also nein, nicht an deiner schulleitung vorbei direkt bei der behörde nachfragen.

such dir beistand außerhalb, siehe post über mir. hauptpersonalrat könnte auch eine anlaufstelle sein.

krabappel
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde

Beitrag von krabappel »

Dienstaufsichtsbeschwerde.com: "...Hier kann man sich gegebenenfalls an dessen Vorgesetzten wenden. Allerdings hat man keinen Anspruch auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Dies liegt vielmehr im Ermessen des zuständigen Behördenleiters. Deshalb gibt es hier auch das berühmte Sprichwort: die Dienstaufsichtsbeschwerde ist frist-, form- und fruchtlos...."

Der Behördenleiter entscheidet, was passiert. Daher kann es nur von Vorteil sein, wenn dein Chef sich in deinem Sinne äußert. Außerdem, wie kecks bereits sagte, ist das der Dienstweg, über deinen SL.

Du darfst entspannen, aufgeregte Väter sind in aller Regel harmlos. Und in aller Regel macht man als Lehrer auch keine Fehler, die ein ernsthaftes Problem mit sich führen könnten. Schreib sachlich auf, was gewesen ist und telefoniere dort nicht herum.

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