Lehrer bald nur noch für Kinder von Reichen nötig?

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Peter

Lehrer bald nur noch für Kinder von Reichen nötig?

Beitrag von Peter »

Doch nicht alle Hartz Kinder gleich???



folgender Sachverhalt :

Im Monat 05.05 beantragte ich ( Empfänger SGB II) die Befreiung für meine 3 Kinder von der Zahlung eines Eigenanteils für die Schulbücher.

Gerne hätte ich auch ältere, gebrauchte Schulbücher verwendet. Dies geht aber nicht da die ISBN derselbigen laufend geändert wird. Außer wenigen Änderungen im Inhalt werden doch bei den Neuauflagen gerne mal die Seiten neu „gemischt“ und einige Aufgaben leicht umgestellt. So ist natürlich eine Hausaufgabe nach dem Motto: Seite 11 Aufgabe 3
nicht machbar und das Buch damit wertlos……

Hier werden eine Menge Rohstoffe einfach sinnlos „verheizt“.

Hartz IV Eltern wird jegliche Möglichkeit genommen die guten, gebrauchten Schulbücher von Geschwistern, Kosten sparend weiterzugeben. Aber Hauptsache die Verlage von Schulbüchern machen ein gutes Geschäft…


Fazit: Bisherige Sozialhilfeempfänger bekommen die Bücher erstattet-
Arbeitslose welche vorher in die Sozialkassen eingezahlt haben müssen bei selben Geldbezug
die Kosten für Schulbücher aufbringen.
Da Hartz IV doch das Existenz Minimum sichern soll, verstehe ich nicht wieso
Das Existenzminimum bei SGB II Beziehern niedriger sein soll wie bei ehemaligen Sozialhilfeempfängern. Selbst dem Sachbearbeiter welchen ich telefonisch um Stellungnahme
gebeten habe blieben sämtliche Zusammenhänge schleierhaft. Das Entschuldigen Seinerseits für Gesetze welche er nicht gemacht hat, hilft auch nicht wirklich weiter……
Er versicherte mir aber, dass alle bisherigen Widersprüche abgelehnt wurden und ich mir den Gang über einen Rechtsanwalt sparen könne……..

Unten der Auszug aus dem Ablehnungsbescheid…..


Zitat „ Sehr geehrte Eheleute……

Mit Erklärung vom 2.05.05 beantragten Sie die Befreiung von der
Zahlung des Eigenanteils der Schulbücher. Diesen Antrag muss ich leider ablehnen.

Begründung:

Gemäß § 2 Abs. 1 LFG überlässt der Schulträger jedem Schüler Lernmittel
(Schulbücher) unentgeltlich – abzüglich eines Eigenanteils – zum befristeten Gebrauch.
Die Höhe des Eigenanteils bestimmt sich nach §§ 1 Abs. 2 ff VOzlFG.

Gemäß § 2 ABS. 2 Satz 2 LFG entfällt der Eigenanteil für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Das BSHG wurde zum 01.01.2005 aufgehoben und die maßgeblichen Regelungen in das Sozialgesetzbuch (SGB)
XII übernommen. Demzufolge entfällt der Eigenanteil seit dem 01.01.2005 für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten.

Sie selbst erhalten allerdings Leistungen nach dem SGB II / Arbeitslosengeld II und fallen somit nicht unter die Regelung des SGB XII ( ehem. BSHG). Daher habe ich Ihren Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Eigenanteils ablehnen müssen.

Zitatende“


Sollte ich den Eigenanteil nicht aufbringen können so würde eine Zwangspfändung eingeleitet………
Da meine Bank mir zwischenzeitlich den Dispo gekündigt hat weil ich als Sozialgeld- Empfänger rechtlich keinen Dispo mehr haben darf, warte ich nun gespannt der Dinge welche da kommen…….

Gast

Erschütterung

Beitrag von Gast »

Ich bin erschüttet.
Vor genau diesen Fällen haben Eltern- und Lehrerverbände immer gewarnt.

Ich schlage folgendes Vorgehen vor:
- An jeder weiterführenden Schule gibt es einen "Freundeskreis", der finanzielle Härten auszugleichen versucht. Dort mal anfragen!
- Lehrer müssen ihre Schulbüche zwar in der Regel auch selbser bezahlen, aber machmal gibts auch von einigen Verlagen ein kostenloses Probeexemlar. Vielleicht könnteman sich über das Schulforum verständigen, dass einige Lehrer diese Bücher freiwillig abgeben.
- Alte Bücher verwenden und wenn sich Hausaufgaben oder Seitenzahlen geändert haben, einfach die ensprechenden Seiten kopieren. Das habe ich auch schon für Schüler gemacht, die kein Schulbuch hatten.

Alles Gute,
sebbi

sebbi

Erschütterung

Beitrag von sebbi »

Ich bin erschüttet.
Vor genau diesen Fällen haben Eltern- und Lehrerverbände immer gewarnt.

Jetzt nochmal im eingeloggten Zustand (vielleicht kan der Admin den anderen ja löschen)

Ich schlage folgendes Vorgehen vor:
- An jeder weiterführenden Schule gibt es einen "Freundeskreis", der finanzielle Härten auszugleichen versucht. Dort mal anfragen!
- Lehrer müssen ihre Schulbüche zwar in der Regel auch selber bezahlen, aber machmal gibts auch von einigen Verlagen ein kostenloses Probeexemlar. Vielleicht könnte man sich über das Schulforum verständigen, dass einige Lehrer diese Bücher freiwillig abgeben.
- Alte Bücher verwenden und wenn sich Hausaufgaben oder Seitenzahlen geändert haben, einfach die ensprechenden Seiten kopieren. Das habe ich auch schon für Schüler gemacht, die kein Schulbuch hatten.

Alles Gute,
sebbi
Zuletzt geändert von sebbi am 10.05.2005, 8:35:43, insgesamt 1-mal geändert.

Tanja

In einem anderen Forum gibt es bessere Hilfe!

Beitrag von Tanja »

Hi!

Mein Tipp: Lieber Leute aus der Praxis fragen, die sich mit so was auskennen (und noch viel mehr darüber wissen):

http://www.sozialhilfe-online.de/

Ins Forum gehen(!) ... denn dort gibt es viel Hilfe zu Fragen, die hier niemand beantworten kann! Auf den Seiten kann auch viel darüber erfahren, was möglich ist und was eben nicht.

Nur soviel dazu:
Widersprüche sollten in jedem(!) Fall weiter gestellt werden (mit Hinweis auf Dringlichkeit der Sache), denn Sachbearbeiter können zwar einen Antrag ablehnen, aber das muss man sich nicht gefallen lassen. Am Ende ist es Sache der Gerichte(!!!) über einen Sachverhalt zu entscheiden. Nicht vom Sachbearbeiter wegen Faulheit und Märchen abspeisen lassen. Stattdessen munter weiter Anträge schreiben (Einschreiben mit Rückschein nicht vergessen) und dagegen vorgehen! Bedenke:
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!

Alles Gute wünscht
Tanja

Dispo?

Beitrag von Dispo? »

Stimmt das mit dem Dispo? Darf man wirklich als Sozialhilfeempfänger keinen Cent mehr das Konto überziehen? Streichen die einem das sofort? Bitte sagt, dass das nicht wahr ist .... :(

Severus Snape

Beitrag von Severus Snape »

Dürfen darf man schon, wenn jemand ziehen läßt.

Tatsache ist aber, dass mir die Postbank nach meinem Ref nach dem Eingang der ersten Zahlung des AA das Dispo gekündigt hat. War nicht schlau von der Postbank, denn als Kunden sind sie mich losgewesen.

Geh erst mal davon aus, dass dir deine Bank nach ausbleiben der Einkunfte das Dispo kündigt. Du kannst ja vorher mit ihnen darüber reden...

Gruß,
Snape

Tanja

Eigene Erfahrungen ...

Beitrag von Tanja »

Hallo!

Eigene Erfahrungen mit der Postbank:
In einer Zeit, wo man als ehemalige Lehramtsanwärterin und neue Kundin bei der Postbank erst gar keinen Dispositionsrahmen eingeräumt bekommt, weil das monatliche "Einkommen" in den Augen der verantwortlichen Abteilungen für die Kreditvergabe zu gering ist, macht es wohl keinen Unterschied, ob ein vorhandener Dispositionskredit eingefroren wird, bis sich die Einkommenssituation wieder bessert.

Für die Postbank (bei der ich u. a. immer noch Kunde bin), macht es keinen Unterschied, ob jemand Hartz IV Empfänger ist oder sich jemand im VOB befindet. Stolze 3 Anträge habe ich nach 4 Monten im Lehramt geschrieben und trotz regelmäßiger Einkommensnachweise und ohne sonstige Belastungen (ich habe keinen Cent Schulden und eine weiße Weste bei der Schufa) wurde mein Wunsch, bei der Postbank einen Dispositionskredit über die doppelte Höhe meines monatlichen Einkommens zu erhalten abgelehnt. Für eine Postbank-Karte mit Chip (electronic cash) hat das Einkommen vom Staat wohl gereicht. Aber selbst die kostenlose VISA-Karte wurde abgelehnt.

Begründung:
Der VOB stellt eine auf 2 Jahre befristete Ausbildung ohne reguläres Gehalt da, denn als Anwärter erhält man Anwärterbezüge und die sind nur solange sicher, wie die Ausbildung dauert. Zwar sind die Bezüge nachweisbar, aber das ändert nichts daran, dass Anwärterbezüge kein Einkommen darstellen, sondern als Unterhaltsleistungen zu bewerten sind. Man wird bei Kreditinstituten in jedem Fall anders als ein Arbeitnehmer behandelt, der einen „echten“ Arbeitsvertrag von einem renommierten Unternehmen vorweisen kann und bei dem der monatliche Zahlungseingang die Grenze von 2.000 EUR locker überschreitet. Als Lehramtsanwärterin sieht man also für die Postbank erst mal ziemlich „nackt“ da. Zu hoch ist das Risiko, die Ausbildung vorzeitig zu beenden (womit sie ja recht haben) und zu gering die monatliche Einzahlung auf das Konto. Als Hartz IV Empfängerin sieht es „fast“ gleich aus, denn alles, was unterhalb von 1200 EUR aufs Konto eingeht, ist für Banken eine Lachnummer. Somit werden die Voraussetzungen für einen Dispositionskredit nicht erfüllt, wie viele es offensichtlich erwarten. Willkür? Nein, sondern einfach eine neue Geschäftspolitik, denn auch Banken leben in Zeiten der Insolvenzen und haben Kunden, bei denen nichts mehr zu holen ist. Da schaut man eben genau hin, wenn man heute neuer Bankkunde wird und ändert bestehende Verhältnisse, wenn sich die Umstände ändern. Die Banken nennen das schlicht: Mobiliät! Als Kunde nennt man das schlicht: Verar******!

Zum Glück ist die Postbank nicht das einzige Geldinstitut, auf das ich angewiesen bin, denn sonst wäre mir schon kurz nach meinem Entlassungsantrag die Puste ausgegangen. Und Vater Staat braucht ja nicht alles wissen, denn auch „er“ hat seine Geheimnisse ;-) Nur soviel dazu: In Deutschland mache ich sicher kein neues Konto mehr auf, denn was hier abläuft, stinkt doch seit April zu Himmel!

Vermögen? Na klar! Aber sicher nicht in Deutschland und schon gar nicht in den Fängen des Fiskus ;-) Was die Unternehmen können, kann der kleine Bürger erst recht, wenn er nicht völlig verschlafen ist. Auf mein Postbank-Konto erhalte ich monatlich die Beträge von der AA, die Kontoauszüge bleiben deshalb auch schön leer. Und wozu macht man das? Weil die AA nach jedem Fortführungsantrag die Kontoauszüge sehen möchte. Zur Kontrolle! Bei mir können die kontrollieren, was sie möchten, aber sie werden nichts finden und müssen eben davon ausgehen, dass ich von Hartz IV (über)lebe. So sind eben die Spielregeln. Nachteil: Kein Dispo, denn dazu müsste ich ja meine tatsächlichen Vermögensverhältnisse offen legen.

Meine Devise lautet deshalb (und das geht nur noch außerhalb von Deutschland):

„Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not!“

Eben … und wie das geht, geht Vater Staat nichts an (die AA schon gar nicht), denn sonst wäre ich sicher schon am ausgestreckten Arm verhungert … in diesem „Sozialstaat“ ;-) Sparpolitik? Sicher, aber sicher nicht(!) auf meine Kosten ;-) Bin ja nicht blöde!

Gruß
Tanja

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