Ich bin vor einiger Zeit das 2. Mal bei der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Frz / Philo) durchgefallen.
Ohne das übliche Gerede vom Nachdenken über die richtige Berufswahl ( was ich sowieso die ganze Zeit tue), bin ich an der Beantwortung folgender Frage interessiert:
Ich habe schon mehrmals gelesen, dass man mit dem Ersten Staatsexamen für Gymnasien auch das Referendariat für "Realschule" ablegen kann - wenn ja, an wen oder welche Behörde muss ich mich dafür wenden?
Ich bin für jede konkrete Information dankbar!!
das 2. mal durchgefallen- was nun?
Re: das 2. mal durchgefallen- was nun?
Am einfachsten kann man das überprüfen, indem man sich die Einstellungsunterlagen und -bedingungen im Netz ansieht. Falls dort die Frage auftaucht, ob man bereits sein 2. StEx in einem Lehramt endgültig nicht bestanden hat, kann das auch ein Ausschlusskriterium sein, sein Ref. noch einmal in einem anderen Lehramt zu absolvieren.
Wieso ist es eigentlich so schwer, wenn man eine rechtsverbindliche Auskunft haben möchte, uns mit den minimalen Daten zu versorgen wie z.B. Bundesland???
Wieso ist es eigentlich so schwer, wenn man eine rechtsverbindliche Auskunft haben möchte, uns mit den minimalen Daten zu versorgen wie z.B. Bundesland???
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Re: das 2. mal durchgefallen- was nun?
War keine Absicht.
Ich habe in Sachsen-Anhalt das Erste Staatsexamen gemacht und das Referendariat in Schleswig-Holstein.
Ich habe in Sachsen-Anhalt das Erste Staatsexamen gemacht und das Referendariat in Schleswig-Holstein.
Re: das 2. mal durchgefallen- was nun?
ich würde mich bei den entsprechenden behörden direkt informieren....ich weiss nur, dass ich bei meiner bewerbung fürs ref angeben musste, ob ich schonmal endgültig nicht bestanden habe...
ich weiss aber nicht, welche Konsequenzen das hat in den einzelnen Bundesländern...auf hören sagen würde ich mich im fall der fälle nicht verlassen.
ich weiss aber nicht, welche Konsequenzen das hat in den einzelnen Bundesländern...auf hören sagen würde ich mich im fall der fälle nicht verlassen.
Re: das 2. mal durchgefallen- was nun?
Für Niedersachsen gilt:
§ 3
Zulassung zum Vorbereitungsdienst
(1) 1Zum Vorbereitungsdienst für ein in § 1 genanntes Lehramt wird nach Maßgabe der Vorschriften über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst zugelassen, wer
das für das betreffende Lehramt vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
2Die Zulassung erfolgt in zwei Fächern, für das Lehramt für Sonderpädagogik in drei Fächern. 3Auf Antrag erfolgt die Zulassung für ein weiteres Fach.
(2) Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist außerdem eine berufspraktische Tätigkeit erforderlich, die den Anforderungen nach § 6 Abs. 7 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen entspricht.
(3) 1Zum Vorbereitungsdienst kann auch zugelassen werden, wer ein anderes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium festgestellt worden ist. 2Die Fächer des besonderen Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin festgestellt und veröffentlicht.
(4) 1Nicht zugelassen wird, wer bereits mehr als neun Monate Vorbereitungsdienst für dasselbe Lehramt in Niedersachsen oder ein vergleichbares Lehramt in einem anderen Land abgeleistet hat. 2Ausnahmen hiervon sind nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen zulässig.
Quelle: http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm
Danach dürfte dein Vorhaben grundsätzlich möglich sein. Ob allerdings auch der "Gymnasial-Studiengang" für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst f. d. LA an Realschulen reicht, ist damit noch nicht geklärt. Die Zulassungsbedingungen der übrigen Bundesländer musst du selber klären. Alles Gute für die Zukunft.
§ 3
Zulassung zum Vorbereitungsdienst
(1) 1Zum Vorbereitungsdienst für ein in § 1 genanntes Lehramt wird nach Maßgabe der Vorschriften über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst zugelassen, wer
das für das betreffende Lehramt vorgeschriebene Studium mit einem Mastergrad (Master of Education), mit der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder mit einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat und über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
2Die Zulassung erfolgt in zwei Fächern, für das Lehramt für Sonderpädagogik in drei Fächern. 3Auf Antrag erfolgt die Zulassung für ein weiteres Fach.
(2) Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist außerdem eine berufspraktische Tätigkeit erforderlich, die den Anforderungen nach § 6 Abs. 7 der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen entspricht.
(3) 1Zum Vorbereitungsdienst kann auch zugelassen werden, wer ein anderes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium festgestellt worden ist. 2Die Fächer des besonderen Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin festgestellt und veröffentlicht.
(4) 1Nicht zugelassen wird, wer bereits mehr als neun Monate Vorbereitungsdienst für dasselbe Lehramt in Niedersachsen oder ein vergleichbares Lehramt in einem anderen Land abgeleistet hat. 2Ausnahmen hiervon sind nur aus schwerwiegenden persönlichen Gründen zulässig.
Quelle: http://www.schure.de/20411/apvo-lehr.htm
Danach dürfte dein Vorhaben grundsätzlich möglich sein. Ob allerdings auch der "Gymnasial-Studiengang" für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst f. d. LA an Realschulen reicht, ist damit noch nicht geklärt. Die Zulassungsbedingungen der übrigen Bundesländer musst du selber klären. Alles Gute für die Zukunft.
Wahrscheinlich aber nur bezogen auf die Laufbahnprüfung, für die du dich bewirbst...?larissa hat geschrieben:ich weiss nur, dass ich bei meiner bewerbung fürs ref angeben musste, ob ich schonmal endgültig nicht bestanden habe...
Man kann auch ohne Alkohol Spaß beim Feiern haben. Aber ich gehe auf Nummer sicher.
Re: das 2. mal durchgefallen- was nun?
Na, dann helfe ich mal aus für RLP:
(5) Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt erfolgt nicht, wenn eine Zweite Staatsprüfung für das gleiche oder ein entsprechendes Lehramt bereits nicht bestanden worden ist. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist..
Bei der Bewerbung einzureichen ist aber auch das hier:
10. eine Erklärung darüber, dass bisher in keinem Bundesland eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt erfolgt ist, oder die Angabe, wann, wo und für welches Lehramt dies geschehen ist,
Nachzulesen im Landesrecht RLP:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... focuspoint
Edit: Die Kombi Frz/Philo ist in RLP für das Gymnasium anerkannt. Mit Philo muss man allerdings u.U. auch Ethik unterrichten. Näheres erfährst Du unter dem o.g. Link. Ob diese Kombi allerdings auch für R+ zulässig ist, weiß ich nicht.
In RLP ist eine Umsattlung von Gym auf R+ nicht ohne weiteres möglich. Du wirst Scheine an der Uni nachholen müssen sowie das 1. Stex für das LA an R+. Da der Link im Landesrecht einzig betont, dass es kein entsprechendes LA sein darf, für das man das Ref wiederholt, müsste aber zumindest der Weg über ein erneutes 1. Stex zulässig sein.
(5) Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt erfolgt nicht, wenn eine Zweite Staatsprüfung für das gleiche oder ein entsprechendes Lehramt bereits nicht bestanden worden ist. Sie soll auch dann nicht erfolgen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nach einer früheren Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst die Wiedereinstellung beantragt, es sei denn, dass die Beendigung aus wichtigem Grund auf eigenen Antrag erfolgt ist..
Bei der Bewerbung einzureichen ist aber auch das hier:
10. eine Erklärung darüber, dass bisher in keinem Bundesland eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt erfolgt ist, oder die Angabe, wann, wo und für welches Lehramt dies geschehen ist,
Nachzulesen im Landesrecht RLP:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... focuspoint
Edit: Die Kombi Frz/Philo ist in RLP für das Gymnasium anerkannt. Mit Philo muss man allerdings u.U. auch Ethik unterrichten. Näheres erfährst Du unter dem o.g. Link. Ob diese Kombi allerdings auch für R+ zulässig ist, weiß ich nicht.
In RLP ist eine Umsattlung von Gym auf R+ nicht ohne weiteres möglich. Du wirst Scheine an der Uni nachholen müssen sowie das 1. Stex für das LA an R+. Da der Link im Landesrecht einzig betont, dass es kein entsprechendes LA sein darf, für das man das Ref wiederholt, müsste aber zumindest der Weg über ein erneutes 1. Stex zulässig sein.
Zuletzt geändert von Drops am 04.03.2015, 22:55:14, insgesamt 2-mal geändert.