Vertretungsstunden fallen in den Bereich der Mehrarbeit. Diese kann nur der Dienstvorgesetzte anordnen, was an einer Schule eben der Schulleiter bzw. der Stellvertreter ist. Ob diese Anweisung nun auch mündlich erfolgen kann, kann ich rechtlich gerade nicht beurteilen, werde jedoch recherchieren. Ein Vertretungsplan, der von einem Mitarbeiter der Schulleitung erstellt wird (wie es oft der Fall ist) und ohne Unterschrift des Dienstvorgesetzen kommt, stellt somit keine verbindliche Dienstanweisung dar, da der Mitarbeiter kein Vorgesetzter ist. Das gleiche gitl für die mittlerweile oftmals verwendeten elektronischen schwarzen Bretter.
Um das klar zu stellen: Das ist natürlich Haarspalterei und ich möchte niemanden dazu aufrufen bewusst seine Pflichten zu verweigern, jedoch können einem solche Spitzfindigkeiten bei einem Fall wie der vergessenen Aufsicht durchaus weiterhelfen.
[rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
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Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Und was ist, wenn der Vertretungsplan vom Organisationsleiter, der an manchen Schulformen sehr wohl Mitglied der SL ist, erstellt wird und ohne Unterschrift aushängt? Oder dieser Organisationsleiter die Kollegiums-Stundenpläne macht, ohne sie zu unterschreiben?bone-fiesler hat geschrieben:Ein Vertretungsplan, der von einem Mitarbeiter der Schulleitung erstellt wird (wie es oft der Fall ist) und ohne Unterschrift des Dienstvorgesetzen kommt, stellt somit keine verbindliche Dienstanweisung dar, da der Mitarbeiter kein Vorgesetzter ist.
Oder sich gar eine Hand voll Menschen den Posten des Organisationsleiters teilen und den Vertretungsplan erstellen, ebenfalls ohne Unterschrift?
Die Liste ließe sich noch endlos weiterführen.
So lange alles im Auftrag der SL erstellt wird, seien es Vertretungspläne, Aufsichten, Stundenpläne (...), ist auch alles ohne Unterschrift gültig, da alle diese Dinge für uns Beamte eine Dienstpflicht darstellen.
Sollte es aber in einem BL so sein, dass Refs keine Aufsichten übernehmen dürfen, dann müsste das auch unbedingt hier mit Quelle angegeben werden!
In RLP dürfen Refs Aufsichten führen -es gehört sogar zur Ausbildung- ebenso Vertretungsstunden. Ohne SL-Unterschrift...
Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Damit kann ich für Bayern (Gym) dienen:Drops hat geschrieben: Sollte es aber in einem BL so sein, dass Refs keine Aufsichten übernehmen dürfen, dann müsste das auch unbedingt hier mit Quelle angegeben werden!
In RLP dürfen Refs Aufsichten führen -es gehört sogar zur Ausbildung- ebenso Vertretungsstunden. Ohne SL-Unterschrift...
(http://www.km.bayern.de/download/3422_asg2011.pdf - Seite 21)Der Studienreferendar darf nicht zum Klassenleiter bestellt werden und soll nicht zu Vertretungsstunden und Aufsichten herangezogen werden.
Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
...ich war noch nie an einem bayerischen gym, wo die refs im einsart keine aufsichten hatten?!
Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Das mag in dem einen oder anderen Bundesland so sein. Die ADO in NRW listet unter den Pflichten aber eben auch Vertretungsunterricht auf.bone-fiesler hat geschrieben:Vertretungsstunden fallen in den Bereich der Mehrarbeit.
Es gibt ein Delegationsrecht der Schulleitung.Diese kann nur der Dienstvorgesetzte anordnen, was an einer Schule eben der Schulleiter bzw. der Stellvertreter ist.
Genau, und Du bist der Einzige, der das erkannt hat. Was waren wir alle anderen doch blöd!Ein Vertretungsplan, der von einem Mitarbeiter der Schulleitung erstellt wird (wie es oft der Fall ist) und ohne Unterschrift des Dienstvorgesetzen kommt, stellt somit keine verbindliche Dienstanweisung dar, da der Mitarbeiter kein Vorgesetzter ist. Das gleiche gitl für die mittlerweile oftmals verwendeten elektronischen schwarzen Bretter.
Mal im Ernst: Ich habe gestern bereits danach gegoogelt. Die rechtsverbindliche Unterschrift bei einer Dienstanweisung scheint nicht grundsätzlich erforderlich zu sein. Das wird durch den Umstand gestützt, dass diese Anweisungen auch mündlich erfolgen können und dennoch Gültigkeit besitzen. Und wie sollte das bitte im Unterrichtsalltag auch funktionieren?
Wie man bei einer offensichtlich vergessenen Aufsicht auf die Idee kommt, nach einer scheinbar ebenso offensichtlichen Lücke im Beamtenrecht zu suchen, um daraus die Rechtswidrigkeit bzw. Ungültigkeit der Anordnung abzuleiten, erschließt sich mir nicht und ist Ausdruck eines sehr eigentümlichen Rechtsverständnisses.Um das klar zu stellen: Das ist natürlich Haarspalterei und ich möchte niemanden dazu aufrufen bewusst seine Pflichten zu verweigern, jedoch können einem solche Spitzfindigkeiten bei einem Fall wie der vergessenen Aufsicht durchaus weiterhelfen.
Ferner: Auch als Beamter auf Widerruf ist man verpflichtet, bei Anweisungen, die entweder widerrechtlich erteilt oder in ihrer Ausführungsobligatorik Zweifel aufkommen lassen, zu remonstrieren oder diese Zweifel zu artkulieren.
Und wenn wir einmal anfanagen, so miteinander zu arbeiten, dann ist der Paragraph des Beamtenrechts, der Beamte zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, offenbar für die Tonne.
Gruß
Lysander
Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler. (W. Churchill)
Lysander
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Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
^^ Das Thema habe ich ja nicht eröffnet, das waren andere. Aber im Fall des Falles wäre das "anwaltstechnisch" gesehen, ein normales Vorgehen, dass man erstmal den Spieß versucht umzudrehen.
Bisher kam bei mir noch nichts und ich hoffe es bleibt so, ich hab genug Baustellen.
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Re: [rechtlich] Aufsicht vergessen - Unfall mit Platzwunde
Da steht ja auch "soll" Bei uns werden die Einsatzrefs mit den Aufsichten reduziert wie Teilzeitler betrachtet.kecks hat geschrieben:...ich war noch nie an einem bayerischen gym, wo die refs im einsart keine aufsichten hatten?!