Schulleitergutachten befriedigend

Wer sich seine Sorgen und Nöte mit dem Referendariat von der Seele reden will, ist hier richtig. Vielleicht gibt es ja jemanden, der einen guten Rat hat.
Ike4388
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Re: Schulleitergutachten befriedigend

Beitrag von Ike4388 »

Ich habe eine Frage, die in die gleiche Richtung geht:

Mein Schulleiter ist nur noch bis Sommer an der Schule, danach kommt jemand neues. Beide haben mich also dann jeweils eine Hälfte meiner Ausbildungszeit "erlebt", mein jetziger Schulleiter will mir auf jedenfall auch ein Gutachten schreiben (was eigentlich recht gut werden dürfte, zumindest betont er immer, dass die Schule ja immer "Top-Referendare" hat), aber wie wird das hinterher gewertet? Jedes Gutachten gleichwertig und das arithmetische Mittel genommen?

tina1982
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Re: Schulleitergutachten befriedigend

Beitrag von tina1982 »

Also ich hab damals (2009) nach meinem Referendariat in BW das Schulleitergutachten nicht bekommen. Die Note zählte 5fach. Man konnte die Einsicht beantragen, aber mitnehmen stand da auch nicht zur Debatte.

MarcelW
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Re: Schulleitergutachten befriedigend

Beitrag von MarcelW »

Ike4388 hat geschrieben:Ich habe eine Frage, die in die gleiche Richtung geht:

Mein Schulleiter ist nur noch bis Sommer an der Schule, danach kommt jemand neues. Beide haben mich also dann jeweils eine Hälfte meiner Ausbildungszeit "erlebt", mein jetziger Schulleiter will mir auf jedenfall auch ein Gutachten schreiben (was eigentlich recht gut werden dürfte, zumindest betont er immer, dass die Schule ja immer "Top-Referendare" hat), aber wie wird das hinterher gewertet? Jedes Gutachten gleichwertig und das arithmetische Mittel genommen?
Habe das so ähnlich mitgemacht. Grundsätzlich zählt nur das Gutachten desjenigen Schulleiters bzw. derjenigen Schulleiterin, der/die zum Zeitpunkt der Niederschraft das Amt innehat. Es wird also nichts arithmetisch gemittelt. Allerdings muss deine gesamte Ausbildungszeit berücksichtigt werden, das heißt, dass du mit einem Gegengutachten ziemlich gute Aussichten hast, wenn z.B. das (nicht verbindliche) Gutachten deines jetzigen Schulleites sehr gut, das Folgegutachten aber erheblich schlechter ist (im Wortlaut, nicht in der Note, da dir dein jetziger SL noch keine Note geben kann!).

Bei uns sieht das in der Praxis so aus:

Mein alter SL hat ein Vorgutachten geschrieben und dieses dem neuen SL und der AKo übergeben, der neue SL ist selbst noch einmal mit in den Unterricht gekommen, überarbeitet das Vorgutachten und gibt das überarbeitete Gutachten an die AKo, die das Gutachten mit allen Ausbildungslehrergutachten und meinen zusätzlichen Aktivitäten abgleicht, es ggf. ergänzt und auf Grundlage des Gesamttextes eine Note vorschlägt, die dann wahrscheinlich vom Schulleiter gezeichnet wird (wohl in den nächsten 2 Tagen, deshalb der Zeitsprung ;-).

Ich hoffe, ich konnte dir da weiterhelfen.

Marcel

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