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- 10.09.2018, 12:32:34
- Forum: Versicherung & Beihilfe
- Thema: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie
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Re: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie
AXA/DBV, Antrag 21001479 (04.18) und Debeka, Antrag III 1 (25.05.2018) Vielen Dank für die Info. Bei der DBV/AXA war mir das Bewusst, Debeka ist ja dann neu. Aber fällt dann jetzt bei der Debeka auch die unbegrenzte Abfrage nach Krankheiten, Unfallfolgen, etc. weg? Weil wenn diese Frage bestehen bl...
- 09.09.2018, 14:44:01
- Forum: Versicherung & Beihilfe
- Thema: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie
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Re: PKV trotz psychischer Diagnose/Therapie
Hallo, eine weiß ich, alle anderen Fragen doch mittlerweile nach mindestens fünf Jahren? Welche wäre das noch? Gerne per pn.Thomas Kliem hat geschrieben:kommen zwei Anbieter in Frage, da der Fragezeitraum nur drei Jahre beträgt.
Neben den o. g. Voraussetzungen darf es sich nicht um eine stationäre Behandlung gehandelt haben.